Aufklärung unserer Politiker

  • Die ersten Anlagen speisen ins Erdgasnetz ein. Das Problem im Moment ist noch die Verfahrensweise für den "Transport". Es sieht im Moment immer noch so aus, dass sich derjenige der das Biogas einspeist für den Transport an den Gasnetzbeteiber vom Einspeisepunkt und vom Entnahmepunkt wenden muß. Damit wird die ganze Geschichte hat recht aufwendig. Doch wenn die Änderung kommt, dass man sich Biogaszertifikate kaufen kann (als Endverbraucher) ist man direkt mit dem Einspeiser in Verhandlung und so sollte es viel einfacher sein.
    Auch ist meine Information so das es doch geht eine KWK-Anlage in eine EEG-Anlage umzumelden. Mit der Einschränkung das die Jahre die die Anlage als KWK-Anlage gelaufen ist von der garantierten Einspeisevergütungszeit als EEG-Anlage abgezogen wird (4 Jahre KWK - dann Ummeldung zur EEG-Anlage - heist nur noch 16 Jahre EEG-Vergütung).


    Dachs


    PS: Hab übrigens schon die Zusage, das ich Biogaszertifikate angeboten bekomme sobald es sie gibt.

    ;) Nur ein Dachs der läuft ist ein guter Dachs ;)

  • Hallo Dachs,


    na dann hätte ich da bitte gerne die gesetzl. Grundlage über die Ummelung von KWKG nach EEG. Denn sobald ich Biogas bekommen kann würde ich gerne umstellen.


    Bekommt man die Biogaszertifikate dann Bundesweit und wie funktiniert das dann genauer?


    Grüße


    Bruno

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  • da es die Zertifikate noch nicht gibt und sie halt noch in der Planung sind kann ich auch noch nicht sagen wie es später genau aussehen wird. Und auch noch nicht wann sie genau kommen. Aber sie werden bestimmt Bundesweit kommen, denn das ist der hauptvorteil gegenüber der jetzigen Regelung.
    Aber genaues weiß man halt noch nicht.


    Dachs


    Achso Bernd. Für dich ist das nix, denn du beutest deine Dachse ja jetzt schon aus )))) .

    ;) Nur ein Dachs der läuft ist ein guter Dachs ;)

  • Zitat

    Original von dbitt
    Wenn nun als „Zähleinrichtung“ aktuelle Komponenten (wie z.B. der 4-Quadrantenzähler ELSTER A1500) eingesetzt werden, kann sowohl der Netzbetreiber als auch der Strom-anbieter (Stromvertragspartner) zeitnah oder zeitfern (Jahresabrechnung) elektronisch saldieren wie viel Strom wann in welche Richtung geflossen ist. Diese Daten meldet der Netzbetreiber dem Stromanbieter und damit lässt sich der Vorschlag von Spornrad einheitlich in der BRD durchführen, wenn das KWKG entsprechendes aussagt; und da wäre ja lediglich für BHKW bis 50 kW ein entsprechender Passus erforderlich.


    Der rückwärts laufende Zähler (Net Metering), wie er in Großbritannien und den Niederlanden diskutiert wird, ist hierzulande so nicht durchsetztbar - da hat die Physikalisch Technische Bundesanstalt und auch einige Eichämter etwas dagegen.


    Was allerdings wie oben beschrieben ohne weiteres machbar wäre, und dazu braucht man auch keinen Vier-Quadranten-Zähler, sondern es genügt das klassische Rein-Raus-Doppel, wäre ein "virtueller Netto-Zähler". Damit müsste man also am Ende des Jahres nur den Saldo bezahlen, bzw. eine Einspeisevergütung in Höhe des geltenden Tarifes festlegen.


    Ich bin sehr für eine Anhebung des KWK-Zuschlages für Mini-BHKW auf eines den höheren Kosten entsprechendes Niveau. Allerdings meine ich auch, dass eine Gesamtvergütung leicht unterhalb des Bezugpreises sinnvoll ist, damit die Betreiber einen Anreiz haben, Strom und Wärme möglichst dann zu erzeugen, wenn selbst auch ein Eigenverbrauch vorhanden ist. Dies wirkt sich positiv auf die Stabilisierung des Gesamtsystems auf.


    Gruß
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Es sollte aber auf gar keinen Fall so sein, das man mit der Stromvergütung die gesammten Kosten decken kann. Das wäre der Anfang zum Energieverschwenden. Es gäb viele die mit dem offenen Fenster die Temperatur im Raum regeln würden, denn wenn der Dachs bzw. das BHKW läuft verdient es ja Geld. Man sollte eine Vergütung finden bei der der Betreiber immer noch sparsam mit der Energie umgeht, aber er mit der Vergütung immer noch gut zurecht kommt.


    Dachs

    ;) Nur ein Dachs der läuft ist ein guter Dachs ;)

  • Hallo Dachs,


    da muß ich Dir recht geben, eine Vollkosten +x Deckung über die stromkosten, das geht nach hinten los!


    Aber so wie es bis jetzt im Gesetzentwurf steht, mit einem "abschmelzen, von 4,5 Ct/kwh zulage und "gedeckelt" auf 9,5 Ct/kwh insgesamt , da könnte uns die Brennstoffpreisentwicklung leider sehr schnell überholen....


    Wenn "Mini BHKW´s" so wichtig sind, warum nimmt sie keiner ernst ?


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Ich befürchte das es so kommen wird. Zwar wird man mit einer KWK-Anlage immer noch günstiger fahren als mit einem herkömmlichen Heizungssystem, aber nur weil man die herkömmlichen Systeme teurer macht in der Unterhaltung. Ich denke nicht das man in den nächsten Jaqhren mit einer KWK oder EEG-Anlage seine Energiekosten senken kann, sondern nur verhindern kann dass sie so stark steigen wie mit einer konventionellen Heizung.
    Ich hoffe zwar das es anders kommt aber wirklich dran glauben kann ich nicht.


    Dachs

    ;) Nur ein Dachs der läuft ist ein guter Dachs ;)

  • Zitat

    Original von maxnicks
    Verfügt jemand von Euch (dank Herstellerkontakt, Verbandsarbeit oder eigener Recherchen) über geeignetes Material zu Dänemark & den BHWK's, was man dazu verwenden könnte?


    Ein kurzer Text über die hohen KWK-Anteile in Dänemark, den Niederlanden und Finnland findet man auf den Seiten vom Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung.


    | Merkel "blinkt links", Glos "biegt rechts ab"
    | Bundeswirtschaftsministerium legt neuen Gesetzesentwurf vor


    Mittlerweile haben sich BMU und BMWi darauf geeinigt, nicht nur den eingespeisten KWK-Strom, sondern die erzeugte Gesamtmenge zu fördern. Das kommt neben industriellen KWK-Anlagen auch den Mini-BHKW in Wohngebäuden zugute.


    Allerdings bringt diese günstige Regelung wenig für den Fall, dass fast alles eingespeist wird. Zum Beispiel verbessert sich die Lage nur marginal in einen Mehrfamilienhaus, in dem die Hausverwaltung den Aufwand scheut, Stromnutzungsverträge mit den Mietern abzuschließen. Hier würde nur der geringe Allgemeinstromanteil aus dem BHKW zusätzlich gefördert werden, was vorher nicht der Fall gewesen ist.


    Meine Prognose ist die, dass ein angehobener SeH -Tarif für die kleinsten Erzeuger im KWK-Spektrum hier Wunder bewirken könnte, genauso wie bei der Photovoltaik. Dort ist die Volleinspeisung dank der EEG-Vergütung im Zeitrahmen von 10-15 Jahren für den Kleininvestor rentabel.


    Gruß
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

    Einmal editiert, zuletzt von Tom3244 ()

  • Zitat

    Mittlerweile haben sich BMU und BMWi darauf geeinigt, nicht nur den eingespeisten KWK-Strom, sondern die erzeugte Gesamtmenge zu fördern. Das kommt neben industriellen KWK-Anlagen auch den Mini-BHKW in Wohngebäuden zugute.


    Wie, Was???
    hast Du da was schriftlich???
    Wenn das so wäre, könnt man ja manch anders verdaun :]

  • Die Novellierung des KWK-Gesetzes ist eine einzige Katastrophe, sowohl für Alt-, als auch für Neuanlagen.
    Ich glaube, dass sich an dem Inhalt auch nichts Gravierendes ändern wird.
    Man will mit aller Kraft weg, von irgendwelchen Subventionen.


    Man sollte jetzt parallel daran arbeiten, dass wir unseren übrigen Strom nicht mehr "einspeisen", sondern ihn direkt vermarkten, d. h. direkt an Dritte verkaufen. Wir müssen also darauf drängen, dass wesentlich günstigere Durchleitungsnetzgebühren anfallen, wenn wir nur im Niederspannungsnetz verkaufen. Es kann doch nicht angehen, dass wir im Niederspannungsnetz die gleichen Durchleitungskosten bezahlen, wie wenn von München nach Hamburg geliefert wird.
    Auch an der Durchsetzung des saldierenden Zählers, wie er jetzt in GB und NL
    angeblich erlaubt wird, sollten wir weiter arbeiten.


    Gruß Fritz

  • Man sollte jetzt parallel daran arbeiten, dass wir unseren übrigen Strom nicht mehr "einspeisen", sondern ihn direkt vermarkten, d. h. direkt an Dritte verkaufen.


    Was haltet Ihr davon: Wir gründen eine Genossenschaft, und wir liefern alle unseren überschüssigen Strom an diesen Pool, und suchen gemeinsam nach Abnehmern (Verbrauchern)


    Gruß Fritz