Aufklärung unserer Politiker

  • Hallo zusammen,


    da sich nach der letzten Rundmail 2 User bereit erklärt haben (y) (y) uns bei einem Schreiben an die entsprechenden Stellen unserer Regierung zu helfen bitte ich euch jetzt die Punkte die in das Schreiben aufgenommen werden sollen zu definieren und vielleicht auch gleich etwas dazu zu schreiben.
    Ziel soll sein die Missstände des jetzigen KWKG und die Rolle der EVU's darzulegen und evtl. auch gleich Lösungsvorschläge aufzuzeigen.


    Also haut rein in die Tasten solange wir noch die Möglichkeit haben bevor das neue KWKG beschlossen ist und wir wahrscheinlich wieder leer ausgehen :O



    Wenn sich die Rahmenbedingungen nicht wesentlich verändern, werden über kurz oder lang immer mehr kleine BHKW vom Netz gehen und auch keine neuen mehr dazu kommen @:-


    Gruß
    Tom


    P.S. Ob es jemanden dort interessiert wird sich herausstellen, zumindest können wir sagen "wir haben es probiert".

    Dachs HR - Kontrollierte Wohnraumlüftung - Solarthermie 7,5m² - PV-Anlage 13,3 kWp, Wärmepumpe Panasonic 5kW Monoblock, Batteriespeicher 7,7kWh mit SMA Storage 2,5kW

    Live unter https://visu.smartes-home.synology.me/


    Seit 09.09.2016 KIA Soul EV als Strompeicher mit Lenkrad :P

    Seit 16.02.2019 Hyundai Kona für noch mehr Speicherkapazität, KIA verkauft :S

    Seit 06.07.2023 IONIQ6, für noch mehr Speicherkapazität :saint:

    Mein Shop: Produkte der Technischen Alternative

    Einmal editiert, zuletzt von Tom3244 ()

  • Hi Bernd,


    es geht ja auch nicht um's Formulieren, da haben sich schon zwei gemeldet die das evtl. übernehmen würden (y) (y)


    Es geht um die Eckpunkte die uns bewegen. Das Zusammenfassen und Formulieren wird dann gemacht aber ohne Eckpunkte gibts nichts zu schreiben.


    Also frei von der Leber weg hier reinschreiben was zu ändern oder verbessern wäre ;)


    Gruß
    Tom

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  • Hallo zusammen,


    dann fang ich mal an:


    ein Vermieter eines MFH ist derzeit nicht nur durch die geringe Einspeisevergütung nicht gerade motiviert ein BHKW in den Keller zu stellen.
    Wie wir im 3. Forentreffen gehört haben, ist der Aufwand, den Strom an Mieter zu verkaufen erheblich, und viele Vermieter tun sich das nicht an, weil sie so schon genug Stress mit den Mietern haben. Hier sollte es klare Regeln geben, unter denen der Vermieter an den Mieter den Strom verkaufen kann.


    Ausserdem gehört in dem Zusammenhang auch die Heizkostenverordnung novelliert, da diese in Bezug auf BHKW nicht auf der Höhe der Zeit ist. Hier ordentlich abrechnen zu können ist auch eine Kunst.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • hmm,
    also mir ist das vorhin mit der VNNE nochmal durch den Kopf gegeangen.


    Man kann es ja hin und herschieben wie man will, es ist einfach unlogisch, wenn ich Strom einspoeise und dafür grob 1c/kwh bekommen...und mein nachbar 30m weiter Strom aus dem Netz entnimmt und dafür 5,5....10c/kwh NNE bezahlen muss.
    Dass ist einfach nur krank.


    Da wir aber konstruktiv vorgehen wollen, mach ich mal folgenden Vorschlag.


    Die Höhe der VNNE mögen in gewissen Anwendungsgebieten sinnvoll sein. Bei einem Kleinst-bhkw ist jedoch kein nennenswert negativer Einfluss auf das Netz zu erwarten. Deshalb schlage ich vor, dass Kleinstanlagen (ich sag mal unter 5kw elektrisch) eine VNNE in Höhe des örtlichen NNE erhalten. Bei Anlagen von 5-20kw evt. ein Satz von 1/2 NNE.

  • Hallo Firestarter


    Das ist doch ein Vorschlag den man schonmal nutzen kann.


    Ich bin auch der Meinung das man die 10 jährige Begrenzung kippen sollte.


    Natürlich müßen die Anlagen einen gewissen Wirkungs- und Nutzugsgrad
    aufweisen damit sie ökologisch und ökonomisch sind.


    Dann macht eine Föderung auch Sinn.


    Eine Altanlagen die revisioniert ist ( neuer Motor Wärmetauscher Steuerug)
    sollte auch weitergefördert werden.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Für Kleinstbhkws unter 20 KWel innerhalb eines Niederspannungsnetz keine oder nur Entfernungsabhängige Durchleitungs Gebühren für den Stromverkauf an Dritte.
    Dafür kann dann die Förderung kpl. entfallen.
    Abrechnung der Lieferung auch durch freie Anbieter.
    Innerhalb von Neubaugebieten bevorzugung von Nahwärmenetzen.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo Bernd


    Das ist genau mein Ding.


    So was habe ich hier im Forum schonmal vorgestellt.


    Das hat man mich gefragt wie gut das Gras im Norden Wächst.


    Also so eine direkt Vermarktung von Regionalen Produkten.


    Meine Eingespeiste Energie reicht für fünf bis sechs weitere Einfamilien Häuser.


    Diese müßte man als potenzielle Kunden gewinnen.


    Den Strom den man dann verkauft rechnet man über die EVU mit seinen Nachbarn ab.


    Dafür bekommt das EVU NNE die in einen angemessenen Rahmen liegen müßen.
    Leitungslänge max. 1000 Meter z.B. 0,088ct Pro Kwh, das machen die ja auch mit mir.


    Gebühr für für die Abrechnung sind in den Zählergebühren sowie so enthalten.


    Dann braucht kein BHKW irgend eine Förderung. Nur die Gewinne der großen Viererbande (EON,RWE,Vattenfall,Enbw)
    werden im Promillebereich sinken.


    Das öffentliche Netz muß wieder in den Besitz der Bundesnetzargentur.


    Dann hat man als privater Stromerzeuger auch eine Marktchance.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
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  • Hallo Bernd


    Keine Sorge hier wird niemand gesteinigt.


    Es ist für mich wichtig das wir uns damit weiter entwickeln.


    So manche dumme Idee taugt doch was.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
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  • Die beste Version abzurechnen wäre doch:


    Am Ende das Jahres wird vom bezogenen Strom der ans EVU gelieferte Strom abgezogen und die Differenz zum normalen Bezugspreis ans EVU gezahlt.
    Das Stromnetz wäre dann der Puffer und ein Betrieb rentabel.


    Ausnahme: wenn mehr geliefert wird als bezogen wurde. Da sollte die Lieferung ans EVU zu einem niedrigeren Preis verrechnet werden.
    Diese Regelung beschränkt auf private Haushalte oder Handwerks Betriebe. Nicht für Energie Contractor erlaubt.


    Dann braucht man keine Subventionen usw. Das ist alles zu kompliziert. @:-



    Keep it simple !

    -- Die Sonne ist die Quelle unserer Energie, die es richtig anzuzapfen gilt ! ---
    „Nicht alles, was zählt, ist zählbar!“ „Nicht alles, was zählbar ist, zählt!“ Albert Einstein

    Einmal editiert, zuletzt von Spornrad ()

  • Spornrads Idee finde ich auch super. Das könnte sogar auch im EEG angewandt werden. Wäre eine faire Sache für BHKW-Betreiber.

  • Hallo,


    etwa so:


    § 1 Der Energieversorger hat immer recht.
    § 2 Solte der Energieversorger mal Unrecht haben, dann tritt § 1 in Kraft!


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!