Planung zweier PV - Anlagen auf zwei unterschiedlichen Gebäuden

  • Ich plane derzeit zwei große PV - Anlagen ohne Speicher. Im Moment tendiere ich zu folgendem Model:


    • Eine PV - Anlage auf meinem privaten Wohnhaus / Das Wohnhaus gehört meiner Frau und mir.
    • Eine PV - Anlage auf meiner Halle / Die Halle gehört der GmbH.


    Könnten meine Frau und ich beide Anlagen bauen und betreiben, oder hätte dieses Model Nachteile, bzw. hängt erheblich von der Größe beider PV - Anlagen ab?


    Danke für eine erste Einschätzung.

  • Könnten meine Frau und ich beide Anlagen bauen und betreiben

    An sich problemlos. Man darf PV-Anlagen auch auf "fremden" Dächern betreiben.

    hätte dieses Model Nachteile, bzw. hängt erheblich von der Größe beider PV - Anlagen ab?

    Wenn die beiden Anlagen innerhalb eines Jahres errichtet werden, zählen sie beim EEG als eine Anlage. Das kann z.B. bedeuten, dass bei Überschreiten bestimmter kWp-Grenzen die Einspeisevergütung etwas niedriger ausfällt.


    Und bei der 10 kW-Grenze für die Steuerfreiheit (die jetzt auf 30 kW erhöht werden soll) zählen ebenfalls beide Anlagen zusammen. Hinzu kommt: Wenn in der Halle ein Gewerbebetrieb ist und auch PV-Strom verbraucht, geht die Steuerfreiheit für keine der beiden Anlagen. Dann könnte es günstiger sein, die Anlage auf der Halle der GmbH zuzuordnen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • zählen ebenfalls beide Anlagen zusammen

    Aber es sollte doch jeder der Ehepartner eine Anlage betreiben können, oder liege ich da falsch?

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Das geht schon, aber beim EEG hängt es allein davon ab, ob sich die Anlagen auf demselben Grundstück oder Gebäude befinden und binnen 12 Monaten errichtet werden. Dann zählen sie bei der Leistung zusammen.


    Für die Steuerfreiheit (Nutzung der Liebhaberei-Regel) ist eine gewerbliche Nutzung oder die Errichtung auf einem gewerblich genutzten Gebäude immer schädlich.


    Ob man bei Getrennt-Veranlagung mit zwei privat genutzten Anlagen was gestalten könnte bin ich nicht sicher. Aber im vorliegenden Fall liegt ja eine Anlage auf einem Gewerbebetrieb. Da wäre es m.E. günstiger, diese Anlage von der GmbH betreiben zu lassen, weil eine Steuerfreiheit dafür so oder so nicht in Frage kommt.


    Was ich nicht weiß ist, ob die geplante Erweiterung der Steuerfreiheit von 10 auf 30 kWp nach den gleichen Regeln laufen soll wie jetzt. Aber ich halte das für sehr wahrscheinlich.

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    2 Mal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Es wären zwei verschiedene Grundstücke. Aufgrund der Annahme von mir die maximalen zur Verfügung stehenden Flächen zu nutzen (sinnvoll - habe ich hier im Forum schon öfters gelesen) ergeben sich schon zwei größere Anlagen und ich würde dann:


    Privat den Strom selbst verbrauchen und den Rest einspeisen.


    Den Strom der Anlage von der Halle zuerst an mein Gewerbebetrieb verkaufen und den Rest auch einspeisen.


    Ich stelle hier demnächst mal beide Flächen vor und man könnte dann über die entsprechenden Größen diskutieren. Ich frage hier zunächst so allgemein, weil mir schon alles empfohlen wurde und zwar von lohnt sich gar nicht bis zur vollen Fläche, mit oder ohne Speicher, usw.

  • alikante

    Man muss ja irgendwie anfangen und ich plane lieber vorher und fange dann an…

    Wenn, dann überhaupt, dass die PV- Anlage mit dem eigentlichen Business der GmbH nichts zu tun hat und man eventuell einen Vorteil beim Kauf beider Anlagen hat (ein echter Auftraggeber auch auf dem Papier). Ansonsten bin ich wieder für alles offen. Die Wirtschaftlichkeit beider Anlagen hat bei mir, wie schon bei der privaten Heizungsanlage, oberste Priorität. Alles andere ist dem unter zu ordnen.

  • Moin Seppel,


    ich versuche das noch mal ordentlich und überschaubar aufzudröseln.


    Wir wissen ja nicht, wie groß die Anlagen werden sollen. Aber unter der Annahme, dass 1) die Anlage auf dem Privathaus im kommenden Jahr installiert und kleiner werden soll als 30 kWp – bei der auf der Halle ist das egal – und dass 2) die gesetzlichen Regelungen so kommen wie angekündigt, so gilt ab kommendem Jahr folgendes:

    • PV-Anlagen bis 30 kWp auf Privathäusern können (ich glaube ab 01.01.2023) umsatzsteuerfrei bezogen werden. Dadurch spart man sich als Privathaushalt den Verzicht auf die KUR und hat ohne Nachteile das ganze Umsatzsteuer-Gedöns aus den Füßen.
    • PV-Anlagen bis 30 kWp auf Privathäusern können einkommensteuerfrei betrieben werden (gilt bisher schon bis 10 kWp). Dadurch spart man sich als Privathaushalt bei der ESt die Anlagen G und EÜR und muss weder den eingespeisten noch den selbst verbrauchten Strom versteuern.

    Für Anlagen, die auf gewerblich genutzten Gebäuden installiert werden (Halle!) und/oder deren Strom in einem Gewerbebetrieb genutzt wird, gilt das alles nicht. Das schadet aber auch nichts, weil man als GmbH das Gedöns mit Umsatzsteuer und Anlage EÜR sowieso hat, die USt auf die Anlage als Vorsteuer geltend machen kann und der Mehraufwand (sowie die allfällige Steuerbelastung aus der PV) marginal ist.


    Aus diesem Grund empfehle ich Dir, (nur) die Anlage auf Deinem Haus privat zu betreiben (Du und Deine Frau als Betreiber) und auch rein privat zu nutzen, d.h. den PV-Strom aus dieser Anlage im Haushalt oder fürs E-Auto zu nutzen und den Überschuss einzuspeisen. Dann kannst Du als Betreiber für diese Anlage die o.g. steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen.


    Die Anlage auf der Halle sollte von der GmbH betrieben werden und ist dann eine ganz normale Betriebseinrichtung wie jede andere Maschine. Dass Dein Gewerbe an sich mit Stromerzeugung nichts zu tun hat, spielt dabei keine Rolle. Die Einnahmen und Ausgaben aus der PV werden ganz normal über die betriebliche Buchführung gezogen und steuerlich zusammen mit den restlichen Betriebseinnahmen und -Ausgaben erklärt. Bei uns in der Nachbarschaft gibt es z.B. eine Segelmacherei mit einer PV-Anlage auf dem Dach, da läuft das auch so.


    Der gemeinsame Betrieb beider Anlagen durch einen Betreiber bringt nur steuerliche Nachteile (bei Gemischtnutzung könnte der Solarteur auch die Privatanlage nicht USt-frei liefern) und später für Dich als Privatperson zusätzliche Bürokratie. Was die gemeinsame Bestellung betrifft, so würde ich zunächst (als GmbH-Geschäftsführer) die Anlage auf der Halle aushandeln und dann (als Privatmann) den Solarteur fragen, welchen Rabatt er auf die Privatanlage gibt wenn beides gleichzeitig bestellt und installiert wird: Selbstverständlich mit zwei getrennten Rechnungen – die an Dich und Deine Frau ohne USt, die an die GmbH mit USt, wobei Letztere in der GmbH als Vorsteuer anrechnungsfähig ist. In dem Fall lohnt es sich den allfälligen Rabatt auf die Privatanlage zu konzentrieren, weil hier bei Inanspruchnahme der Liebhaberei-Regel keine nutzbare AfA anfällt.


    Alles klar?

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    3 Mal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: Präzisierung

  • Eher ja, zumindest wenn es nur um ein paar zusätzliche kWp geht. Wenn natürlich statt 30 kWp beispielsweise 50 drauf passen würden, muss man das rechnen. Nur ist halt die EEG-Einspeisevergütung für den überschüssigen Strom auch nach den neuen Regeln nicht wirklich prickelnd. Ich persönlich würde das deswegen nur machen, wenn auch von dem auf der erweiterten Fläche erzeugten Strom noch ein wesentlicher Anteil (z.B. in einer Wärmepumpe) selbst verbraucht werden kann.

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  • sailor773

    Ich habe im Internet gefunden:

    6 Quadratmeter Dachfläche / kWp

    Ist das noch Stand der Technik?

    Dann müsste ich mal die Dachflächen messen.


    Wie bist du bis jetzt mit der Erweiterung der Solarthermie bei dir zufrieden? Wäre bei mir ja auch noch eine Option...

  • 6 qm ist nicht mehr ganz Stand der Technik. Normal sind bei guten Modulen um oder unter 5,5 qm; mit Hochleistungsmodulen wie dem Sunpower Maxeon kommst Du auf Größenordnungen um 4,7 qm/kWp. Die sind aber auch entsprechend teuer.


    Die ST-Anlage war bei uns ein Sonderfall, weil wir die auf einer Dachgaube errichtet haben, die wegen ihrer Neigung von 5° trotz Südlage für PV ungünstig gewesen wäre. Die Röhren in den Vakuum-Kollektoren kann man so drehen, dass insgesamt günstige 30° Neigung rauskommen. (PV hätte man dagegen aufständern müssen, was aus architektonischen Gründen ein No-Go war.) Ich rechne damit, dass die so ertüchtigte ST-Anlage mit Heizungsunterstützung (siehe Signatur) übers Jahr 5.000+X kWh nutzbare Wärme erzeugt, das wären dann gut 15% unseres Gesamtwärmebedarfs. Größer zu gehen hätte m.E. auch dann keinen Zweck, wenn wir die Flächen dafür hätten.

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    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 ()