Neuer Gasliefervertrag für 2023

  • Hallo!


    Mein alter Gasliefervertrag läuft zum 12.12.2022 aus. Nun hat mir der bisherige Anbieter ein neues Angebot unterbreitet: Arbeitspreis pro kWh 14,52 Cent brutto, Grundpreis 98,13 €/Jahr, Vertragslaufzeit 12 Monate.


    Was tun :?:


    Der Arbeitspreis ansich ist deutlich günstiger als das was man derzeit abschließen kann, in die Grundversorgung über die Ersatzversorgung zu kommen ist gerechnet auf 12 Monate teurer als das neue Angebot. Oder gibt es eine Möglichkeit direkt in die Grundversorgung zu kommen? Beim Strom klappt das bei meinem Grundversorger nicht. Der lässt mich die drei Monate in der Ersatzversorgung ausbluten.


    Viele Grüße

    Joachim

  • Im Moment versuchen viele Energieunternehmen ihren Kunden, für die sie die Grundversorgung übernehmen müssen, einzureden, dass sie erstmal in der Ersatzversorgung landen.

    Das ist aber falsch und entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage!

    Die Ersatzversorgung tritt nur ein, wenn z.B. ein Anbieterwechsel scheitert oder der bisherige Anbieter insolvent ist.

    Kündigt dagegen der bisherige Versorger den Vertrag oder man kündigt selber und schließt keinen neuen Vertrag ab, so landet man automatisch in der Grundversorgung.

    Es ist eine Frechheit der Grundversorger, sich ohne Grundlage und auf Kosten der Kunden, aus ihren gesetzlichen Verpflichtungen zu stehlen.

    Wenn einem der Grundversorger mit der Ersatzversorgung kommt, einfach mal nachfragen auf welcher gesetzlichen Grundlage das beruht und auf die Paragrafen 36 und 38 des Energiewirtschaftsgesetzes hinweisen.

    Erfahrungsgemäß ist das Thema dann erledigt und man landet sofort in der Grundversorgung und zu viel gezahlte Beträge aufgrund der Ersatzversorgung werden erstattet.

    Viele Kunden glauben leider einfach nur, dass ihnen der Grundversorger schon keinen Mist erzählt und lassen sich das mangels besserem Wissen einfach gefallen.


    Die Regeln wann Ersatz- und Grundversorgung gelten, kann man auch hier bei der Verbraucherzentrale nachlesen:

    https://www.verbraucherzentral…das-koennen-sie-tun-77436


    Und hier noch ein aktueller Zeitungsbericht, der sich auch mit den Tricks der Grundversorger beschäftigt:

    https://www.waz.de/leben/strom…sich-oft-id236813587.html

  • Was tun :?:

    Ich würde abschließen. Die Bedingungen erscheinen mir attraktiv: Der Arbeitspreis ist gerade mal einen Tick höher als der aktuelle Börsenpreis. Und der scheint nach einem Zwischentief jetzt erst mal wieder zu steigen.


    Was die Masche vieler Grundversorger mit der Ersatzversorgung betrifft: Nach dem was ich gelesen habe, ist die Ersatzversorgung eigentlich nur für Fälle mit "unklaren Rechtsverhältnissen" gedacht, also zum Beispiel wenn der bisherige Versorger insolvent geht. Das planmäßige Auslaufen eines Vertrages zählt jedenfalls nicht dazu. Inzwischen wenden die Grundversorger das aber auf alle Neukunden an. Ob das rechtlich überhaupt zulässig ist bleibt unklar, bis mal einer klagt. Aber so lang Du nicht selbst klagen möchtest, müsstest Du das erst mal hinnehmen.


    Davon ab: Grundsätzlich bekommst Du beim Grundversorger keine Preisgarantie. Da können die Tarife also jederzeit geändert werden. Vorteilhaft kann bei fallenden Preisen das monatliche Kündigungsrecht sein. Aber dass der Gaspreis in den nächsten zwölf Monaten wesentlich unter das aktuelle Niveau fällt, erscheint mir eher unwahrscheinlich.


    ... oops, da war Marcus68 schneller als ich...

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Mein Gasliefervertrag läuft auch am 30.11.2022 aus . Der neue Vertrag lag bei 26,51 ct/KWh ( Arbeitsp. - Fa. Team -Energie ) . Sofort gekündigt .

    Mein Grundversorger ist der ZVO , mit einem Ersatzversorger Preis von 28 ct/KWh .

    Mit einer Nachverhandlung landete ich dann auch in der Grundversorgung mit 14,67 ct/KWh - Arbeitsp.

    Gruß

  • In unserem Gebiet verlangt der Grundversorger derzeit einen Arbeitspreis von 15,27 ct/kWh. Die Ersatzversorgung liegt bei 24,41 ct/kWh. Der Grundpreis liegt bei EUR 18,89/Monat.


    Die Jahreszeit ist halt für einen Wechsel in die Ersatzversorgung gerade besonders schlecht. Wenn man einen Tarif hat, der passend ausläuft oder monatlich kündbar ist, kann man den Wechsel z.B. auf den 1. Juni legen. Dann sollte einem wegen des geringen Sommerverbrauchs das dreimonatige "Fegefeuer" in der Ersatzversorgung wenig ausmachen – bzw. der Grundversorger wird dann auch eher bereit sein, darauf von vornherein zu verzichten.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Hallo,

    spannendes Thema.

    Da gibt es noch folgendes zu beachten.


    Wichtige Information vorab: Die Grundversorgung ist nur für Haushaltskunden möglich


    Definition von Haushaltskunden


    Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend im eigenen Haushalt (privat) nutzen oder deren Eigenverbrauch für gewerbliche, landwirtschaftliche oder berufliche Zwecke nicht die Grenze von 10.000 Kilowattstunden pro Jahr übersteigt.


    steht so im:

    Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)
    § 3 Begriffsbestimmungen

    und dann sieht es schlecht aus wenn ein BHKW im Keller läuft.

    Mit 10000 kwh komme ich nicht weit.

    Einmal editiert, zuletzt von Prignitzer () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Prignitzer mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Hallo!



    Vielen Dank für die bisherigen Beiträge. Ich habe bereits den Musterbrief der Verbraucherzentrale heruntergeladen. Geht morgen noch raus. Mal sehen wie das weitergeht.


    Mit der Einspeisevergütung wird es auch noch Probleme geben da die nicht den Quartalswert des Vormonats sondern des aktuellen Monats abrechnen. Aber auch erst seit zwei Jahren. Ist mir nur nicht aufgefallen da ich bisher nix eingespeist hatte und die Abrechung auch nur jährlich durchgeführt wurde.


    Das Angebot für die Weiterbelieferung beim Gasbezug werde ich dann annehmen. Erscheint mir auch sinnvoll und erspart mir das gezerre mit Ersatzversorgung, Grundversorgung und was weiß ich noch alles.



    Viele Grüße

    Joachim

  • Mit der Einspeisevergütung wird es auch noch Probleme geben da die nicht den Quartalswert des Vormonats sondern des aktuellen Monats abrechnen. Aber auch erst seit zwei Jahren.

    Rechnen die jetzt nach (aktuellem) Monat oder nach (aktuellem) Quartal ab?


    Jedenfalls entspricht das nicht der gesetzlichen Regelung. In § 4 Abs. 3 KWKG wird ausdrücklich auf den EEX-Durchschnittspreis des "jeweils vorangegangenen" Quartals hingewiesen.


    Bis vor zwei Jahren hätte das nicht viel ausgemacht. Ärgerlich ist es halt, wenn (wie vermutlich im Q4/22) die EEX-Durchschnittspreise in den produktionsstarken Winterquartalen deutlich niedriger liegen als im Vorquartal.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Hallo!


    Seit ich Dank Smartfox nichts mehr einspeise und der KWK-Zuschlag entfallen ist sind sie auf jährliche Abrechnung gewechselt. War mir auch egal, da es immer nur ein paar Cent im Jahr waren. Seit Anfang diesen Jahres habe ich wieder selbst quartalsweise meinen Zählerstand gemeldet mit dem Hinweis korrekt abzurechnen. Abgerechnet haben die bis jetzt noch gar nix. In einem Telefonat Anfangs diesen Jahres brachte der MA zum Ausdruck das sich die Gesetzeslage geändert hätte und der aktuelle Quartalswert zur Abrechnung kommt.


    Wenn die denken sie können mich in der Ersatzversorgung abkassieren und die Einspeisevergütung von 37 Cent im einspeiseschwächsten Quartal abrechnen gibts ein paar hinter die Löffel. Widerspruch gegen die Ersatzversorgung geht heute raus.


    Viele Grüße

    Joachim

  • Viel Erfolg! :tommy:

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Abgerechnet haben die bis jetzt noch gar nix. In einem Telefonat Anfangs diesen Jahres brachte der MA zum Ausdruck das sich die Gesetzeslage geändert hätte und der aktuelle Quartalswert zur Abrechnung kommt.

    Von einer Gesetzesänderung in den letzten Jahren ist mir nichts bekannt.

    Es ist normal das einmal im Jahr die Abrechnung erstellt wird. Wenn man Quartalsweise die Zählerstände meldet und gemäß dem KWKG die Abrechnung wünscht, sieht man auch auf der jährlichen Abrechnung die vier einzelnen Quartale korrekt berechnet.


    Leider muss man immer selbst kontrollieren !