Hallo,
ich finde auch folgendes komisch:
Wenn Dachs, an seinem Wohnsitz bleibt, dann hat die ENS Bestandsschutz, zieht der Dachs um, dann braucht er eine Neue?
Nehmen wir einmal meinen LKW als Beispiel, der noch mit eienem Schaublatttachographen ausgerüstet ist, wenn ich den verkaufe, dann kann der neue Eigentümer diesen ohne Probleme zulassen, auch wenn Neuzulassungen seit 2006 ein Digitales erfassungsgerät brauchen!
Gruß Dachsgärtner