KWK-Index (übliche Preis) - Deckelung

  • Hallo liebe BHKW Gemeinde,


    ich betreibe ein 300 kW Hackschnitzelheizung der Firma Heizomat (Bj 2008) und ein 50 kW Tedom Schnell BHKW (Bj 2021) an einem Nahwärmenetz mit 400 mit 30 Wohneinheiten, 7 Gewerben und 3 Kommunalen Einrichtungen + meinem energieintensiven Handwerksbetrieb.


    Nun zu meiner Frage:


    Hat jemand Informationen ober der KWK - Index von jetzt 37,575 cent eine Deckelung bekommt? Wie z.B. PV - Strom?


    Danke und Grüße

    Ludwig

  • Ich verstehe deine Frage nicht ganz, der KWK Index wird alle 3 Monate (pro Quartal) ausgerechnet.

    Und gilt dann für das nächste Quartal.

    Also der Durchschnittspreis vom 1.1.-31.3. wird dann vom 1.4.-30.6. vergütet.


    Da braucht es keine Deckelung oder ähnliches.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Ok, das ist eine entscheidende andere Frage die du ursprünglich gestellt hast ;)


    User sailor773 hatte in einem Thread schön dargelegt warum er denkt daß es uns (KWK Betreiber) nicht betrifft.

    (also die Übergewinn Abschöpfung)


    Vielleicht hat er es schneller zur Hand und kopiert es hier rein.

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  • Vielleicht hat er es schneller zur Hand und kopiert es hier rein.

    Der Beitrag war hier.


    Allerdings ging es da um gasbetriebene BHKW's, nicht um Hackschnitzel-Strom (also aus EE), der offenbar nach KWKG vergütet wird. Deswegen folgende Überlegungen:


    Der KWK-Baseload richtet sich nach dem Börsenstrompreis, und dieser bildet sich aufgrund des Merit-Order-Mechanismus. Die von der EU-Kommission und den Regierungen diskutierte Übergewinn-Abschöpfung soll – so wie es derzeit aussieht – nicht an dem Preisbildungs-Mechanismus selbst drehen (was ggf. durchaus einen Einfluss auf die KWK-Vergütung haben könnte), sondern im Nachhinein die durch diesen Mechanismus entstandenen "Übergewinne" bei EE-, Kohle- und Kernkraftwerken abschöpfen.


    So wie das in den Pressemitteilungen gesagt wurde (einen Gesetzentwurf gibt es ja noch nicht), könnte also eine EE-Anlage davon grundsätzlich betroffen sein. Allerdings geht es laut Aussagen der Politik darum, Einnahmen von solchen Betreibern abzuschöpfen, die zwar hohe Erlöse aber kaum gestiegene Kosten haben. Zutreffen tut das jedenfalls auf Wasserkraft, PV- und Windanlagen sowie auf Kernkraft und Braunkohle (weil bei Letzterer die Kraftwerke neben dem eigenen Tagebau stehen). Für Steinkohle- und Biomasse-Kraftwerke ist das nur noch sehr eingeschränkt der Fall, weil auch hier die Kosten für den Brennstoff erheblich gestiegen sind.


    Wie das also in der Praxis überhaupt umgesetzt werden kann, steht noch in den Sternen. Und vielleicht kommt es auch gar nicht, weil eine verfassungs- und gerichtsfeste Umsetzung in der Praxis womöglich gar nicht dargestellt werden kann.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    2 Mal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Er schreibt auch nur von einer Hackschnitzelheizung und nicht von Hackschnitzel KWK.


    daButcher kannst du das aufklären ?

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  • Die 300 kW Hackschnitzelheizung erzeugt nur Wärme für das Nahwärmenetz.


    Das BHkW 50 Elektrisch - 85 Thermisch wird der Strom zum Eigenbedarf genutzt der Rest wird eingespeist. Die Wärme wird ebenfalls ins Nahwärmenetz abgegeben.

  • remag, ich glaube Du hast recht: Ich hatte mich durch die Hackschnitzel verwirren lassen. Es geht wohl um tatsächlich ein Erdgas-BHKW. In dem Fall gelten meine Ausführungen unter dem Link.


    Je länger ich mich mit der Thematik beschäftige, desto unklarer ist mir, wie die "Übergewinn-Abgabe" in der Praxis umgesetzt werden kann ohne dass ein Betreiber klagt und das Ganze dann vom BVerfG oder vom EuGH gekippt wird wie seinerzeit die Brennelemente-Steuer. Jedenfalls kann man das nicht so einfach aus der Tasche formulieren wie jetzt die "Gaspreisbremse". Deswegen halte ich es für ausgeschlossen, dass in diesem Jahr noch dazu ein Gesetzentwurf kommt, geschweige denn die parlamentarischen Hürden durchlaufen kann. Und sowas rückwirkend zu beschließen bedeutet sich m.E. rechtlich auf sehr dünnem Eis zu bewegen. In dem nicht unwahrscheinlichen Fall, dass die Durchschnittspreise an der Strombörse sich wie jetzt im Oktober dauerhaft unterhalb 20 ct/kWh einpendeln, wird man die Idee wohl still begraben – falls sie nicht überhaupt nur eine kurzfristige Panik-Reaktion oder ein PR-Gag war.

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    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: Präzisierung

  • Allerdings ging es da um gasbetriebene BHKW's, nicht um Hackschnitzel-Strom (also aus EE), der offenbar nach KWKG vergütet wird. Deswegen folgende Überlegungen:

    Ein paar allgemeine Fragen dazu und zum rechtlichen Status Quo:

    Wenn ich das richtig verstehe, muss ein neu installiertes BHKW über 100kWel den Strom selber vermarkten.

    - Gilt das auch für Holzgas-BHKW?

    - Kann ein Holzgas-BHKW überhaupt noch nach EEG einspeisen?

    - Gibt es über 100kW noch KWK – Zuschläge?

    - Wie kann man 100kW selber „vermarkten“?

    (Ich weiß, man kann das alles irgendwo nachlesen, aber mancher weiß das wohl auch auswendig)

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.