Energiepreisbremse, Gaspreisbremse, Strompreisbremse, Heizölzuschuss: Anspruch und Meldepflichten

  • Kollege zahlt sogar etwas über 30 ct / kWh <X

    Bis vor etwa 1-2 Jahren lag der Nettopreis, den der Verbraucher gezahlt hat, immer so um 2-3 Cent/kWh über dem TTF-Preis. Darin enthalten waren die Netzgebühren (ca. 1 ct/kWh) sowie alle zwischen Grenze und Gaszähler anfallenden Kosten und (absolut auskömmlichen) Gewinnmargen. Mit TTF-Preisen von 10-20 EUR/MWh (1-2 ct/kWh) ergaben sich die damaligen Gaspreise um oder unter 5 ct/kWh.


    Seit Mitte 2021 (also weit vor Putins Angriffskrieg) begann der TTF anzusteigen, lag bei Kriegsbeginn im Februar 2022 bei 65 EUR/kWh, erreichte im August Panik-Spitzen bis 340 EUR (34 ct/kWh) und pendelt seit Mitte Oktober zwischen 100 und 140 EUR (10-14 ct/kWh).


    Wären mit Ausnahme des TTF-Preises alle Kosten und Gewinne etwa gleich hoch wie vor 18 Monaten, so müssten die Gaspreise für den Endverbraucher seit Mitte Oktober um 13-17 ct/kWh netto pendeln. Mit derzeit 7% USt und für längerfristige Neuverträge ist wohl alles bis 20 ct/kWh noch im Rahmen. Aber was wesentlich darüber hinaus geht, kann eigentlich nur als Abzocke betrachtet werden.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Auf jeden Fall wäre ein Anbieterwechsel anzuraten ?


    Oder ist es ihm wurscht weil eh die Bremse kommt ?

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Sehe ich genauso. Erst mal Füße stillhalten.

    Jedoch habe ich da meine Zweifel, ob in dem Gesetzestext anderes drinsteht als in der Gesetzesvorlage.

    Die Nickfiguren im Bundestag und -rat kennen die Einzelheiten bestimmt nicht im Detail. ;(;(

    PV 30kWp / Batterie 30 kW / Dachs G5,5 gen2 / Weishaupt Therme 8-45kW / HW-Speicher 1000L / nur Heizung MFH / Mieterstrom

  • Die Nickfiguren im Bundestag und -rat kennen die Einzelheiten bestimmt nicht im Detail.

    Wenn man sich so ansieht was (nicht nur im Moment) an Gesetzesvorlagen durchs Parlament geht, so halte ich es für unmöglich, dass ein Abgeordneter (m/w/d) die Details aller dieser Vorlagen kennen oder gar verstehen, geschweige denn Verbesserungspotentiale finden könnte - selbst wenn er/sie 24 Stunden am Tag nichts als lesen würde und dafür auch noch die Nacht hinzunimmt. Man muss sich als Abgeordnete(r) schon darauf verlassen, dass die Gesetze im Detail von den dafür zuständigen Fachleuten ordentlich ausgearbeitet sind und sollte sich bei seiner Entscheidung davon leiten lassen, ob man das Gesetz und dessen Zweck insgesamt für gerecht und nützlich hält. Natürlich gibt es dann auch noch Dinge wie den (streng genommen grundgesetzwidrigen) Fraktionszwang. Dennoch halte ich den Ausdruck "Nickfiguren" in dieser Generalisierung weder für fair noch für angemessen, auch wenn es solche zweifellos im Parlament gibt.


    Aber zurück zum Thema. Habeck hat selbst zugegeben, dass das Gasbremsen-Gesetz nicht perfekt ist und – angesichts der Eile, in der es ausgearbeitet wurde – auch nicht perfekt sein konnte. Er hat zugesichert, dass Nachbesserungen dort, wo sie notwendig sind, kommen werden. Man wird jetzt sehen ob er sein Wort hält, wobei es dafür auch notwendig sein wird die Politik (z.B. über den örtlichen Abgeordneten) darauf hinzuweisen wo es im Detail Verbesserungsbedarf gibt.


    Was den § 10 Abs. 4 betrifft, so halte ich die Meldepflicht bezüglich Nummer 3 (Stromverkauf) für eine tragbare Bürde. Dafür muss man als BHKW-Betreiber einmalig kaum mehr als eine Viertelstunde Arbeit aufwenden. Größer ist die Belastung wahrscheinlich für den Gasversorger, der diese Daten zusätzlich bei sich einpflegen muss ohne dass er selbst was davon hat. Vielleicht wird deswegen tatsächlich noch eine Geringfügigkeitsgrenze eingeführt – nur müsste das sehr schnell (vor dem 28.02.) beschlossen werden.


    Ärgerlicher ist die Nummer 2 für Vermieter mit BHKW, weil das Verfahren zur Beantragung der Wärmepreisbremse wohl eher auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten von Stadtwerken zugeschnitten ist als auf die von Privatvermietern mit beispielsweise drei Wohnungen. Hier muss es entweder eine Ausnahme oder ein vereinfachtes Verfahren z.B. für Betreiber von BHKW's in Mehrfamilienhäusern geben.


    Schau' mer mal...

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  • Ja, Nickfiguren natürlich nur bezogen auf den (was es eigentlich nicht geben sollte) Fraktionszwang.

    Sonst sind unsere gewählten Vertreter im Bundestag natürlich über alle Zweifel erhaben. <X:evil:

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  • Ich habe ja - wie schon in einem anderen Thread beschrieben - ein relativ großes Haus auf dem Land mit Schwimmbad und deswegen einen astronomischen Energiebedarf.


    Meinen Heizöldachs hatte ich ja abgemeldet, und 2022 habe ich nur mit Gas geheizt. Verbrauch trotz vieler Sparmaßnahmen immer noch 80.000 kWh (ich komme aber von 145.000 kWh/Jahr).


    Gaspreis aktuell 14 ct/kWh, ab 01.01.2022 dann 24 ct/kWh.


    Für 80% des Verbrauchs greift die Gaspreisbremse von 12 ct/kWh - soweit, schon mal so gut.


    Kosten pro Jahr: ( 80% x 80.000 kWh x 12 ct/kWh ) + ( 20% x 80.000 kWh x 24 ct/KWh ) = 11.520 € (schlimm genug).



    Aber wenn ich das Gesetz richtig verstehe, könnte es sogar noch viel besser kommen.


    Stelle ich meine Heizung ab 1.1.23 auf Heizöl um und verbrauche dann statt Gas nur Heizöl, dann bekomme ich vom Staat zurück:


    80% x 80.000 kWh x 12 ct/KWh = 7.680 €


    80.000 kWh Erdgas entsprechen ungefähr etwa 8.000 l Heizöl x 1,25 €/l = 10.000 €.


    Umrüstung auf Heizöl (gebrauchter Brenner, Leitung, etc., Heizöltank ist ja vorhanden) vielleicht 1.000 €.


    Sehe ich das richtig, oder mache ich da einen Denkfehler ?

  • Stelle ich meine Heizung ab 1.1.23 auf Heizöl um und verbrauche dann statt Gas nur Heizöl, dann bekomme ich vom Staat zurück:


    80% x 80.000 kWh x 12 ct/KWh = 7.680 €

    Mir scheint ich habe nicht richtig verstanden, Du erwartest ab 01.01.2023 Geld aus der Gaspreisbremse zu bekommen, obwohl Du wegen der Umstellung auf Heizöl dann kein Gas mehr verbrauchst? _()_

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  • Ja, kann das selbst kaum glauben.


    Wenn Du 20% sparst, also nur 80% Deines Vorjahresverbrauchs hast, dann bezahlst Du für diese 80% die 12 ct/kWh der Gaspreisbremse.


    Wenn Du aber z.B. nur 70% verbrauchst, dann bekommst Du für diese zusätzlichen 10% Einsparung die Differenz zwischen Marktpreis und Gaspreisbremse erstattet.


    Hilfskonstrukt ist, dass Du diese 10% zum Preis der Gaspreisbremse einkaufst und zum Marktpreis verkaufst.

  • Zum Link sage ich nur, man kanns auch Umständlich erklären......... Nein es gibt kein extra Geld zurück ! Was hier den Anschein einer solchen Rückzahlung erweckt hat ist wenn die Summe der monatlichen Abschläge höher ist als die Jahresrechnung.

  • Also ich beherzige in solchen Fällen gerne den (hier schon öfter zitierten) Satz meines alten Rechtsprofessors: "Ein Blick ins Gesetz verschafft ungeahnte Erkenntnisse."


    Im vorliegenden Fall ergibt der Blick in § 3 des Gasbremsen-Gesetzes folgenden Text:

    Zitat

    § 3

    Entlastung der mit leitungsgebundenem Erdgas belieferten Letztverbraucher

    (1) Jeder Erdgaslieferant ist verpflichtet, dem von ihm am ersten Tag eines Kalendermonats mit leitungsgebundenem Erdgas belieferten, in Satz 3 bezeichneten Letztverbraucher im Zeitraum vom 1. März 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 für jeden Monat, in dem er diesen Letztverbraucher beliefert, einen nach § 8 Absatz 1 bis 3 ermittelten Entlastungsbetrag gutzuschreiben.

    Lies mal nur die rot markierten Stellen: DAS ist der Kern der Gaspreisbremse. Was immer irgendwelche Journalisten schreiben (die den Text entweder selber nicht gelesen oder nicht verstanden haben, oder die nicht in der Lage waren ihn korrekt ins Deutsche zu übersetzen): Den Entlastungsbetrag erhalten (nur) Verbraucher, die mit Erdgas beliefert werden, und zwar in Form einer Gutschrift von ihrem Erdgaslieferanten. Keine Erdgaslieferung bedeutet logischerweise keine Gutschrift.


    Alles klar?

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