Verbrauch ca. 129.000 kWh Gas
Für welchen Zeitraum gilt denn diese Angabe? 2022?
Soweit ich weiß beruht der prognostizierte Jahresverbrauch vom September 2022 in den meisten Fällen auf dem tatsächlichen Verbrauch des Jahres 2021. Bei uns steht der prognostizierte Jahresverbrauch in kWh (Grundlage für die Abschlagszahlungen) übrigens in den Vertragsunterlagen. Machen aber wohl nicht alle Gasanbieter so.
Was den möglichen Abzug für Stromerzeugung betrifft: Hast Du denn dem Gasversorger eine Meldung nach § 10 Abs. 4 EWPBG abgegeben? Wenn nein, halte ich es für wenig wahrscheinlich dass der Gasversorger von sich aus einen (dann zwangsläufig geschätzten) Kürzungsbetrag angewendet hat. Der Gesetzestext gibt das nicht her. Wenn Dein Gasversorger weiß, dass Du ein BHKW betreibst, müsste er wegen der fehlenden Meldung das Kontingent auf Null setzen (Abs. 4 letzter Satz), oder vielleicht auch – wenn er kulant ist – vor Festsetzung des Kontingentes die Meldung von Dir anmahnen. Weiß er es nicht, so sollte er die 80% auf den vollen prognostizierten Jahresverbrauch anwenden.