Energiepreisbremse, Gaspreisbremse, Strompreisbremse, Heizölzuschuss: Anspruch und Meldepflichten

  • Verbrauch ca. 129.000 kWh Gas

    Für welchen Zeitraum gilt denn diese Angabe? 2022?


    Soweit ich weiß beruht der prognostizierte Jahresverbrauch vom September 2022 in den meisten Fällen auf dem tatsächlichen Verbrauch des Jahres 2021. Bei uns steht der prognostizierte Jahresverbrauch in kWh (Grundlage für die Abschlagszahlungen) übrigens in den Vertragsunterlagen. Machen aber wohl nicht alle Gasanbieter so.


    Was den möglichen Abzug für Stromerzeugung betrifft: Hast Du denn dem Gasversorger eine Meldung nach § 10 Abs. 4 EWPBG abgegeben? Wenn nein, halte ich es für wenig wahrscheinlich dass der Gasversorger von sich aus einen (dann zwangsläufig geschätzten) Kürzungsbetrag angewendet hat. Der Gesetzestext gibt das nicht her. Wenn Dein Gasversorger weiß, dass Du ein BHKW betreibst, müsste er wegen der fehlenden Meldung das Kontingent auf Null setzen (Abs. 4 letzter Satz), oder vielleicht auch – wenn er kulant ist – vor Festsetzung des Kontingentes die Meldung von Dir anmahnen. Weiß er es nicht, so sollte er die 80% auf den vollen prognostizierten Jahresverbrauch anwenden.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Wie realistisch ist eigentlich der Bedarf für diese Bremse noch? Der Marktpreis für Gas ist ja inzwischen überschaubar. Meine Tochter hat kürzlich einen Wärmevertrag (aus BHKW) bekommen, der liegt unter 8ct/kWh.

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Ich glaube, dass viele im Sommer und Herbst 2022 aus Angst vor weiteren Preissteigerungen Gasverträge mit Festpreisen oberhalb 20 ct/kWh für ein Jahr (oder gar länger) abgeschlossen haben. Die profitieren jetzt von der Gaspreisbremse, bis die teuren Verträge z.B. gegen Jahresende auslaufen.


    Und bei der Wärme habe ich den Eindruck, dass gerade große Anbieter (leider auch und gerade viele Stadtwerke) die Energiekrise und ihr De-Facto-Monopol seit 2022 ausnutzen, um ihre Kunden (die ja i.d.R. nicht auf andere Energieträger ausweichen können) abzuzocken. Die Wärmepreisbremse sorgt aktuell dafür, dass stattdessen der Steuerzahler abgezockt wird. Das nimmt vorübergehend den sozialen Druck aus dem System, aber macht's im Grunde nicht besser. Wenn hier der Staat nicht sehr schnell regulierend eingreift, wird es zum April 2024 (wenn die Wärmepreisbremse ausläuft) in vielen Städten ein böses Erwachen geben.


    Deine Tochter hat da offensichtlich Glück gehabt. Beispielsweise in München liegt der Fernwärmepreis im ersten Quartal 2023 noch bei knapp 21 ct/KWh und soll ab 2. Quartal 2023 auf 16,2 ct/kWh gesenkt werden.

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  • Hallo


    zum Thema,

    dies aw bekommen von Vattenfall.

    Sehr geehrter Herr (mein Name)
    vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28. Februar 2023 und die Informationen für die Mini BWK Anlage. Dies haben wir zur Kenntnis genommen.

    Am 24. Dezember 2022 ist das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) in Kraft getreten. Die Entlastungen gelten ab März 2023, rückwirkend zum 1. Januar 2023.
     
    Für 80 Prozent Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches zahlen Sie unabhängig von Ihrem aktuellen Verbrauchspreis maximal 12 Cent pro Kilowattstunde.
     
    Wenn Ihr aktueller Verbrauchspreis mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde beträgt, verringert sich durch die staatliche Entlastung Ihr monatlicher Abschlag ab März 2023. Eventuelle Entlastungsbeträge, die Ihnen aus dem Januar und Februar 2023 zustehen, werden mit dem März-Abschlag verrechnet.
     
    Ihre Jahresverbrauchsabrechnung steht an. Mit dieser erfolgt dann die Anpassung zum monatlichen Abschlag.
     
    Weitere Informationen zum Thema Gaspreisbremse finden Sie unter vattenfall.de/gaspreis/aktuelle-informationen.

    Haben Sie weitere Fragen, wenden Sie sich bitte wieder an uns. Wir sind gern für Sie da.
    Ich zahle im mom, 14 cent/kWh
         
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Serviceteam der Vattenfall Europe Sales GmbH


    Frage ?

    wenn ich es nicht gemeldet hätte wäre dass selbe passiert.

    macht also keinen Sinn bei einen Mini BHKW oder ?


    schönen sonntag

    gruss gerd

  • Moin Gerd,


    ich könnte mir vorstellen, dass – angesichts der geringen Anzahl von Klein-KWK-Anlagen und der niedrigen Summen, um die es meist geht – für viele Anbieter die Umstellung der Software zur Verarbeitung von Meldungen nach § 10 Abs. 4 EWPBG bzw. die händische Verarbeitung solcher Meldungen teurer kommen würde als allfällige spätere Regressansprüche des Fiskus. Deswegen ist es wohl eine betriebswirtschaftlich vernünftige Entscheidung Deines Versorgers, das einfach unbearbeitet durchlaufen zu lassen.


    Das Problem ist halt, dass man genau so gut auf einen Erbsenzähler stoßen kann, der bei fehlender Meldung die Gaspreisbremse – wie im Gesetz vorgeschrieben – komplett streicht.


    Gescheiter wäre es gewesen, diese Regelung (deren fiskalischer Effekt so oder so marginal sein dürfte) ganz wegzulassen oder zumindest Anlagen bis 50 kW(el) generell auszunehmen. Aber so viel Vernunft kann man wohl bei einem Gesetz, das mit so heißer Nadel gestrickt wurde, nicht erwarten.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Verbrauch ca. 129.000 kWh Gas

    Für welchen Zeitraum gilt denn diese Angabe? 2022?

    ....

    Hast Du denn dem Gasversorger eine Meldung nach § 10 Abs. 4 EWPBG abgegeben?

    ....
    so sollte er die 80% auf den vollen prognostizierten Jahresverbrauch anwenden.

    Unser Gasversorger (was aktuell die hiesigen Stadtwerke sind) "liest" jährlich Ende September die Zählerstände ab (bzw. lässt diese sich zum Teil übermitteln), was ja eigentlich dann für die erforderliche Jahresprognose per September genau die passende Grundlage ist.
    Der Zeitraum wäre somit 01.10.2021 bis 30.09.2022 auf dessen Grundlage der zukünftige Jahesbedarf ermittelt werden sollte.

    Unabhängig davon hätte ich auch alle monatlichen Zäherstände für jeden Zeitraum für mich zur Verfügung.


    Ja, die Medlung nach § 10 Abs. 4 EWPBG habe ich entsprechend der Empfehlung hier im Forum vorsichtshalber noch fristgemäß abgegeben, um nicht "den Schutz" der Gaspreisbremse zu verlieren. Bei uns werden in der Grundversorgung derzeit als Normalpreis rund 25 Ct/kWh Gas verlangt.

    Ich weiß, man kann inzwischen wieder zu günstigeren Gasanbietern wechseln - das wird wahrscheinlich in absehbarer Zeit auch geschehen. Allerdings spielen hier auch andere Aspekte bei mir noch eine Rolle.


    Somit würde ich dann beim Gasversorger (Stadtwerke) nachfragen, wie die 80% ermittelt wurden, da ich auf einen ganz anderen Wert komme.

    Gruß,
    deuba

  • Ja, die Medlung nach § 10 Abs. 4 EWPBG habe ich entsprechend der Empfehlung hier im Forum vorsichtshalber noch fristgemäß abgegeben

    Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Verbrauch (129.000 kWh) und dem für das Kontingent zugrunde gelegten Verbrauch (95.005/0,8= 118.756 kWh) beträgt 10.244 kWh. Mit dem Wirkungsgrad des Ecopower 4.7 von 90% (Hi) bzw. 81% (Hs) entspricht das ca. 8.300 kWh Strom, der ins Netz eingespeist wurde. Passt das nicht zu der von Dir abgegebenen Meldung?

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

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    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Hallo Zusammen,


    angeblich soll es für verschiedene Bundesländer einen Heizkosten Zuschuss für nicht Leitungsgebundene

    Heizstoffe geben.


    Der Antrag soll Online gestellt werden. Hier der Link->

    Anträge auf 2.000€ Härtefallhilfen: Kasse Hamburg zahlt bundesweit Zuschuss zu Heizöl, Pellets und Kohle aus (energie-experten.org)


    Habe meine Daten min 3 mal eingetippt aber es geht nicht zum Abschluss. :cursing:


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

    lg Roland

  • Noch zwei Nachträge zum Thema, weil inzwischen die Rechnung vom Gasversorger reingekommen ist. Auf Nachfrage habe ich von meinem Gasversorger folgendes erfahren:


    1) Die auf der Rechnung als Gutschrift ausgewiesene "Soforthilfe" enthält 7% Umsatzsteuer, auch wenn das auf der Rechnung womöglich so nicht separat ausgewiesen ist. Wer also zur USt optiert hat, setzt hierfür in seiner USt-Erklärung nur den Nettobetrag (Brutto geteilt durch 1,07) an. Die gezahlte (anrechenbare) Vorsteuer vermindert sich entsprechend um 7% dieses Nettobetrages.


    2) Gesetzlicher Stichtag für die Gaspreisbremse ist offenbar der 01. März 2023. Wer – wie wir – bereits zum 01.02. (oder auch zum 01.03.) 2023 auf einen günstigeren Gastarif unterhalb der Gaspreisbremse gewechselt hat, bekommt auch für Januar und ggf. Februar keine Zuschüsse, egal wie viel teures Gas er in diesen zwei Monaten verbraucht oder dafür gezahlt hat. Will heißen: Wer bei scheinbar günstiger Gelegenheit frühzeitig in einen günstigeren Tarif gewechselt hat (zumindest auch um die Staatskasse zu schonen) bekommt dafür den Stinkefinger gezeigt. Und die Meldung nach § 10 Abs. 4 EWPBG war dementsprechend auch für die Tonne. Als ich die im März verschickt habe, war schon alles gelaufen, nur hab' ich das zu dem Zeitpunkt nicht gewusst... X(

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 ()

  • 01. März 2023. Wer – wie wir – bereits zum 01.02. (oder auch zum 01.03.) 2023 auf einen günstigeren Gastarif unterhalb der Gaspreisbremse gewechselt hat, bekommt auch für Januar und ggf. Februar keine Zuschüsse, egal wie viel teures Gas er in diesen zwei Monaten verbraucht oder dafür gezahlt hat. Will heißen: Wer bei scheinbar günstiger Gelegenheit frühzeitig in einen günstigeren Tarif gewechselt hat (zumindest auch um die Staatskasse zu schonen) bekommt dafür den Stinkefinger gezeigt. Und die Meldung nach § 10 Abs. 4 EWPBG war dementsprechend auch für die Tonne. Als ich die im März verschickt habe, war schon alles gelaufen, nur hab' ich das zu dem Zeitpunkt nicht gewusst... X(

    ...willkommen im Club sailor 773. Auch habe für meine Mieter zum 1.3. gewechselt und somit rund 1.000 Euro verschossen.....bin mal gespannt was meine 6 Mieter bei der NK 2023 hierzu sagen.....ich sag nur Deutschland Gute Nacht....in zehn Jahren sind wir ein unregierbares Schwellenländer........wenn das so weitergeht....


    Beste Grüße


    Bernd