Umsatzsteuer auf BHKW-Wärme ab 01.10.2022

  • Moin Gemeinde,


    ich habe mal eine Frage an die wirklichen Steuerfachleute hier im Forum.


    Laut Regierungsbeschluss soll ja ab 01.10.2022 Erdgas und Fernwärme vorläufig nur noch mit 7% Umsatzsteuer belegt werden. Für diejenigen unter uns, die zur Umsatzsteuer optiert haben, stellt sich daher die Frage, ob die unentgeltliche Wertabgabe (Wärme) aus unseren BHKW's ab 01.10.22 mit 7% USt zu versteuern ist oder weiterhin mit 19%.


    Die mir bekannte Formulierung aus den amtlichen Pressemitteilungen lautet "Wärme, die über ein Wärmenetz geliefert wird". Das dürfte zumindest für ein BHKW im EFH wohl eher nicht zutreffen – bei einem BHKW im ZFH/MFH könnte man schon eher drüber streiten. Andererseits würde ich es schon als Ungerechtigkeit empfinden, wenn BHKW-Betreiber zwar das bezogene Erdgas nur noch mit 7% versteuern müssen (was aber keinerlei Entlastung bringt, weil sich dadurch lediglich die anrechenbare Vorsteuer vermindert), auf die mit diesem Erdgas erzeugte Wärme aber nach wie vor 19% Umsatzsteuer abführen müssten und dadurch schlechter gestellt werden als alle anderen Erdgas- oder Wärmeverbraucher.


    Bei dem Tempo, in dem zur Zeit Gesetze verabschiedet werden, gehe ich davon aus dass an solche Details einfach kein Mensch gedacht hat. Vielleicht kommt ja irgendwann noch ein BMF-Schreiben zur Klarstellung. Ansonsten tendiere ich persönlich dazu, in meiner USt-Erklärung die ab 01.10.22 verbrauchte Wärme erstmal in der Zeile für ermäßigten Steuersatz anzugeben und zu sehen was passiert.


    Aber wie seht Ihr das?


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Warum möchtest du auf die Wärme USt zahlen ? Die Lieferung von Wärme ist doch befreit, ich habe die USt. in 2019 rückwirkend bis 2016 beim FA zurückgeholt


    Sorry, da hatte ich nen Denkknoten - es ging bei mir um die Rücklieferung von Strom nicht um Wärme.

    Vielleicht kommt ja irgendwann noch ein BMF-Schreiben zur Klarstellung. Ansonsten tendiere ich persönlich dazu, in meiner USt-Erklärung die ab 01.10.22 verbrauchte Wärme erstmal in der Zeile für ermäßigten Steuersatz anzugeben und zu sehen was passiert.

    So sehe ich das auch

  • Vermutlich wissen es die Behörden selbst nicht, von daher bist du denke ich gut beraten erstmal den niedrigeren Satz anzugeben.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Ansonsten tendiere ich persönlich dazu, in meiner USt-Erklärung die ab 01.10.22 verbrauchte Wärme erstmal in der Zeile für ermäßigten Steuersatz anzugeben und zu sehen was passiert.

    Update: Ich habe das so gemacht, und das FA hat unterdessen meine USt-Erklärung ohne Probleme akzeptiert.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)