Moin Gemeinde,
ich habe mal eine Frage an die wirklichen Steuerfachleute hier im Forum.
Laut Regierungsbeschluss soll ja ab 01.10.2022 Erdgas und Fernwärme vorläufig nur noch mit 7% Umsatzsteuer belegt werden. Für diejenigen unter uns, die zur Umsatzsteuer optiert haben, stellt sich daher die Frage, ob die unentgeltliche Wertabgabe (Wärme) aus unseren BHKW's ab 01.10.22 mit 7% USt zu versteuern ist oder weiterhin mit 19%.
Die mir bekannte Formulierung aus den amtlichen Pressemitteilungen lautet "Wärme, die über ein Wärmenetz geliefert wird". Das dürfte zumindest für ein BHKW im EFH wohl eher nicht zutreffen – bei einem BHKW im ZFH/MFH könnte man schon eher drüber streiten. Andererseits würde ich es schon als Ungerechtigkeit empfinden, wenn BHKW-Betreiber zwar das bezogene Erdgas nur noch mit 7% versteuern müssen (was aber keinerlei Entlastung bringt, weil sich dadurch lediglich die anrechenbare Vorsteuer vermindert), auf die mit diesem Erdgas erzeugte Wärme aber nach wie vor 19% Umsatzsteuer abführen müssten und dadurch schlechter gestellt werden als alle anderen Erdgas- oder Wärmeverbraucher.
Bei dem Tempo, in dem zur Zeit Gesetze verabschiedet werden, gehe ich davon aus dass an solche Details einfach kein Mensch gedacht hat. Vielleicht kommt ja irgendwann noch ein BMF-Schreiben zur Klarstellung. Ansonsten tendiere ich persönlich dazu, in meiner USt-Erklärung die ab 01.10.22 verbrauchte Wärme erstmal in der Zeile für ermäßigten Steuersatz anzugeben und zu sehen was passiert.
Aber wie seht Ihr das?
Gruß, Sailor