In Bezug auf die Absetzbarkeit (EKSt) bin ich mir nach Lesen von
https://www.haufe.de/steuern/f…standteil_164_341238.html
sehr unsicher und schildere deshalb mal folgende Fallkonstellation:
Meine Frau und ich besitzen (50/50) seit 13 Jahren ein Privathaus beheizt mit einer Gastherme und Solarthermie.
Am 1.7.2021 haben wir mit Protokoll eine GbR (50/50) gegründet mit dem Ziel in 2022 einen Dachs Gen2 5.5KW so zu errichten, daß die Therme nicht mehr zur Beheizung benötigt wird, aber nach wie vor als Ersatzgerät für alle Notfälle bestehen bleibt. Die Therme haben wir am 1.2.2022 in die GbR eingebracht.
Am 14.3. haben wir den Dachs eingeschaltet und die Therme abgeschaltet - alles läuft prima soweit, die Wärme entnehmen wir alles privat und Strom speisen wir hälftig ein.
Liegt damit ein Renovierungsfall vor, so daß ich 100% Erhaltungsaufwand in der GbR deklarieren kann?
Oder wie kann ich die maximale Absetzbarkeit gestalten?