Förderung von Altanlagen?

  • Hallo,


    ich bin neu hier und stehe kurz vor der Anschaffung eines gebrauchten Öl-Dachs.


    Mich interessiert die Förderung als EEG Gerät.


    Die Informationen diesbezüglich sind m.E. nicht ganz endeutig.


    Wenn jemand schon konkrete Erfahrungen gemacht hat, dann bitte ich um entsprechende Information.


    Der Dachs, den ich kaufen möchte, lief bisher seit 2001 in einem anderen Bundesland als KWK Anlage (BaFa). Ich möchte ihn überholen, auf PÖL umbauen, und hier als EEG Gerät betreiben. Die telefonische Auskunnft beim lokalen EVU ergab, dass die 50% Regelung angewandt wird. Mir schien es allerdings so zu sein, dass der Gesprächspartner sich auuch nicht so ganz sicher war. Kann es sein, dass die Gesetzeslage da nicht so eindeutig ist. Schliesslich kann ich ja mit einer Anlage neu ans Netz gehen, die aus alten Komponenten besteht, bzw. wie sieht es eigentlich mit den selber gebauten BHKWs aus?


    Über Adressen die bei einer PÖL-Umrüstung nützlich waäre, würde ich mich auch freuen.


    Vielen Dank schon mal,


    Ave

  • Grüß Dich Ave und willkommen im Forum!


    Die Anschaffung eines gebrauchten Dachs würde ich mir gut überlegen, ich habe es getan und kann es nur bedingt empfehlen.


    Bei den gegenwärtigen Rapsölpreisen habe ich meine EEG-Umrüstung jedenfalls erst einmal zurückgestellt, eine Umrüstungsadresse aus dem Raum TÜ könnte ich Dir aber nennen.


    Was meinst Du mit 50%-Regelung?
    Und wer ist dein EVU? Bist Du bei der EnBW?


    Grüße aus Böblingen
    Stefan M.

  • Das gibt mir jetzt zu denken. Aber die Vergütung bei Heizöl ist doch noch wesentlich schlechter.



    50 % bedeutet:


    Alte Anlage, Förderung nach KWK läuft bereits 5 Jahre. Wird sie jetzt auf EEG umgerüstet, dann bekommt man nur 15 Jahre den Preis, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gülti war.
    Wenn Du über 50% der Anlage erneuerst, dann gilt sie als Neuinbetriebnahme und Du bekommst 20 Jahre lang den aktuellen Preis. Bei mir würde das ca. 2,5 Ct Unterschied machen, und natürlich fünf Jahre weniger garantierte Abnahme. Die Aussage habe ich von der EnBw.


    Laut Dachsfan (s.o.) ist das Quatsch.


    Was ist jetzt richtig.


    Wenn ich den Dachs neu kaufe, dann gebe ich 30.000.-aus. Das rechnet sich für mich nicht.


    Also dachte ich an einen gebrauchten. Wenn ich dann durch PÖL den Motor schrotte, dann kostet mich der Austauschmotor (PÖLtauglich?) ca. € 2.500.-


    @ Stefan: Wäre an einem Gespäch interessiert. Kannst Du mir mal eine Telefonnummer schicken? (PN)

  • Hallo Ave,


    bist Du Dir sicher, dass Du einen KWK-Anlage so ohne weiteres als EEG Anlage weiterbetreiben darfst. Nach Aussage von Herrn Huber auf dem 3. BHKW-Forentreffen geht das nämlich nicht. Wir hatten darüber gesprochen, dass man evtl. bald Biogas aus dem Erdgasnetz beziehen kann. Hier soll es auch möglich sein, dass man eine EEG-Anlage betreiben kann, obwohl nicht sicher gestellt ist, dass physisch tatsächlich Biogas in der Anlage verbrannt wird. Aber dies würde nur mit neuen Anlagen gehen. Ein umstieg von KWK auf EEG sei nicht möglich. Aussage Herr Huber: einmal KWKG immer KWKG .


    Ausnahme könnte evtl. die 50%-Regelung sein, da es dann ja wieder als Neuanlage gilt.


    Grüße


    Bruno

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    Einmal editiert, zuletzt von Bruno44 ()

  • danke für den Tip. Auf der Seite von c.a.r.m.e.n-ev habe ich nichts gefunden, was mir weiterhilft.


    Gibt es hier denn niemenden, der von Öl auf PÖL umgestiegen ist und mir abgesehen von den Förderungen etwas zur Technik sagen kann? Unterschiedliche Umbauten? Probleme? Tips?


    Das würde mich wundern, wo die Vergütung doch so viel höher ist. Nicht zu vergessen die CO2 Bilanz.


    Vielleicht muss ich einen neuen Thread eröffnen zu dem Thema?


    Peter

  • Hallo Peter


    Was für einen Antriebsmotor hast du denn, Hersteller ,Typ, wieviel Bh hat er denn schon geleistet?


    Das wären sinnvolle Angaben uum deine Fragen zu beantworten.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo,


    ich bin neu hier und stehe kurz vor der Anschaffung eines gebrauchten Öl-Dachs.


    Da ich ihn mit Raps betreiben möchte, versuche ich heraus zu finden, wie der Dachs dann von meinem EVU eingestuft wird.
    Ich habe diese Frage schon mal an einen anderen Beitrag angehängt aber dort wurde er vermutlich wenig beachtet.


    Der Dachs, den ich kaufen möchte, lief bisher seit 2001 in einem anderen Bundesland als KWKAnlage. Ich möchte ihn überholen, auf PÖL umbauen, und hier als EEG Gerät betreiben. Die telefonische Auskunnft beim lokalen EVU ergab, dass die 50% Regelung angewandt wird. Das würde bedeuten, dass die Anlage nur die aktuelle Vergütung über 20 Jahre bekommt, wenn ich mindestens 50% des Neupreises jetzt zusätzlich investiere. Mir schien es allerdings so zu sein, dass der Gesprächspartner sich auch nicht so ganz sicher war. Kann es sein, dass die Gesetzeslage da nicht so eindeutig ist. Schliesslich kann ich ja mit einer Anlage neu ans Netz gehen, die aus alten Komponenten besteht, bzw. wie sieht es eigentlich mit den selber gebauten BHKWs aus?


    Über Adressen die bei einer PÖL-Umrüstung nützlich wären, würde ich mich auch freuen.


    Vielen Dank schon mal,


    Ave

  • Ich habe gerade (vor einer Stunde) einen gebrauchten Dachs mit 14.500 Bh gekauft. Er ist Bj 2001. Ich hole ihn in 4 Wochen ab.


    Dann möchte ich ihn auf PÖL umbauen.


    Inzwischen habe ich in einer anderen Abteilung einen neuen Beitrag geschrieben. Das war vermutlich nicht so praktisch. Am besten wäre es, diesen hier zu schliessen, und hier Öldachs auf PÖL-Dachs/ Wechsel KWK auf EEG Vergütung
    weiter zu machen.


    Sorry, bin noch nicht so geübt.



    Habe den Thread geordnet! Liebe Grüsse AxelF

  • Hallo Ave,
    schau mal hier in dem Thread


    Wie rüste ich den Dach s auf PÖL um?
    und hier:
    http://www.vwp-europe.com/inde…task=view&id=21&Itemid=56


    Es macht bestimmt auch Sinn mit der C.A.R.M.E.N und VWP-Europe mal persönlich Kontakt aufzunehmen wegen der Umrüstung gebrauchter Dachse @:pille


    AxelF


    PS: Gib nix um das Geplänkel am Anfang von "Wie rüste ich den Dachs auf Pöl um" :D

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Auch ich habe einen gebrauchten Dachs,mit geringer Vergütung, bei einem Anruf bei der BAFA sagte man mir, selbst wenn ich diesen Dachs verkaufe und einen nagelneuen Dachs kaufe, bleibe ich bei der geringen Vergütung. Einzige Ausnahme, wenn ich drei Jahre keinen Dachs habe und dann wieder neu anmelde.
    Verstanden habe ich es nicht denn entweder hängt die Vergütung am Dachs, oder am Besitzer.
    Weiß jemand mehr?

  • Hallo elli,


    nach meinem Rechtsverständnis ist das so:


    Zunächst mal gilt bei Neuanlagen die an einer Stelle erstmals inbetrieb genommen werden die höhere Vergütung für 10 Jahre.


    Wird nun nach einiger Zeit das BHKW verkauft oder verschrottet und innerhalb einer gewissen Frist (wohl die genannten 3 Jahre) ein neues BHKW an der alten Stelle in betrieb genommen, dann gilt dies wie wenn das alte repariert wurde, die Vergütung läuft also weiter, wenn die 10 Jahre überschritten werden gibts keine erhöhte Vergütung mehr.


    Wird ein gebrauchtes Gerät an einer Stelle in Betrieb genommen, an dem bisher noch kein BHKW stand, dann gilt für die Förderung das Datum der Erstinbetriebnahme. Also wenn noch keine 10 Jahre alt, dann Restförderung bis die 10 Jahre erreicht werden. Wird dieses nun wieder verkauft oder verschrottet, so tritt die zuerst geschriebene Regelung ein.


    Grüße


    Bruno

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  • Hallo Bruno,


    das heißt also wie ich es verstehe, die Vergütung hängt am Standort (Besitzer).


    Gruss
    Spornrad

    -- Die Sonne ist die Quelle unserer Energie, die es richtig anzuzapfen gilt ! ---
    „Nicht alles, was zählt, ist zählbar!“ „Nicht alles, was zählbar ist, zählt!“ Albert Einstein

  • Hi Spornrad,


    letztendlich an beidem:


    erstmalig an einem Standort eine Neuanlage dann Vergütung nach erstinbetriebname, solange bis 3 Jahre lang kein BHKW eingesetzt wird.


    Bei Kauf einer gebrauchten Anlage ist aber deren Erstinbetriebname zu nehmen. Hier liegt die Vergütung an der Anlage.


    Was ist nun, wenn eine gebrauchte Anlage an einem Standort eine andere gebrauchte ersetzt: ich meine, es gilt das ältere Datum.


    Grüße


    Bruno

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