Übergewinnsteuer

  • Hallo zusammen, interessantes Thema. Ich habe ein Kleines Wasserkraftwerk 25kw/h mit EEG ca 12cent, dann noch 2 ausgeförderte Dachse laufen und noch eine ausgeförderte PV Anlage(ca 30kwp) laufen. Ich habe schon zig Direktvermarkter angesprochen, ob ich bei Ihnen meinen Strom verkaufen kann, aber alle haben abgewunken - zu großer Aufwand für unter 100kw. Kenn jemand einen Direktvermarkter, der auch "kleinere" Anlagen übernimmt? Vielen Dank Tom

  • Moin Gemeinde,


    ich hole diesen Thread mal wieder hoch, weil der Gesetzentwurf zur "Strompreisbremse" – der in Teil 3 auch die Bestimmungen zur Abschöpfung von Übergewinnen enthält – jetzt zur Abstimmung steht. Wenn nicht im letzten Moment noch Änderungen eingearbeitet werden, dürfte die "Übergewinnsteuer" niemanden in diesem Kreis betreffen.


    Ich verweise dazu auf § 13 Anwendungsbereich. Absatz 3 führt u.a. folgende Ausnahmen auf:

    Zitat

    1. Strom aus Stromerzeugungsanlagen, wenn sie in einem Kalendermonat Strom ausschließlich oder ganz überwiegend auf Basis von leichtem Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Biomethan, Steinkohle, Gichtgas, Hochofengas, Kokereigas oder Sondergasen aus Produktionsprozessen der Chemieindustrie und der Rußindustrie erzeugen,

    2. Strom aus

    a) Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 1 Megawatt, wobei zur Bestimmung der installierten Leistung § 3 Nummer 31 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Bestimmung der Größe der Stromerzeugungsanlage § 24 Absatz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entsprechend anzuwenden sind,

    b) Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 1 Megawatt, wobei zur Bestimmung der elektrischen Leistung § 2 Nummer 7 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und zur Bestimmung der Größe der Stromerzeugungsanlage § 2 Nummer 14 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes entsprechend anzuwenden sind,

    Unsere üblicherweise mit Erdgas, Flüssiggas oder Heizöl betriebenen BHKW's fallen also sowohl unter die Ausnahme unter 1) als auch unter die unter 2b).


    Auch das eingangs erwähnte Wasserkraftwerk wäre nach Nummer 2a) von der Abschöpfung ausgenommen, wenn die elektrische Leistung bei maximal 1 MW liegt.


    Wir können also (was die "Übergewinnsteuer" betrifft) alle die weihnachtliche Ruhepause entspannt genießen.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

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