Übergewinnsteuer

  • Ich habe heute folgende Nachricht von einem Biogasbetreiber erhalten.

    Ist da was dran?


    Es soll eine " Übergewinnsteuer" oberhalb von 180 € / MW ( 0,18 € /kWh ) eingeführt werden , also alle Umsätze oberhalb von 18 Cent abgeschöpft werden.

    Pauschal.

    Es werden also nicht Gewinne ( Differenz Aufwand zu Ertrag) sondern Umsätze eingezogen.


    Wenn das tatsächlich so gehandhabt wird, werde ich meine beiden Dachse stilllegen - und vermutlich nicht der Einzige sein.

    Ein befreundeter Betreiber eines Wasserkraftwerks hat ebenfalls bereits angekündigt, notwendige Reparaturarbeiten im Winter durchführen zu wollen falls das so kommt.

  • "Wissen" tu ich da nichts, aber ich halte das schlicht für Fakenews.

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • So einfach mache ich es mir nicht!


    Da der gute Mann eine Anlage im MW-Bereich betreibt und eigentlich sehr seriös ist, ist da mit Sicherheit was dran!

    Zumal er gut vernetzt ist...


    Nur man findet auch nicht wirklich was konkretes im Netz dazu.

    Aber kommen soll die "Abschöpfung" ja tatsächlich

  • Das mit den 180 EUR/MWh wird offenbar diskutiert, aber beschlossen ist noch nichts. Man kann sich vorstellen, dass bei so einer Regelung (wo es um viele Milliarden EUR geht) der Teufel im Detail steckt. Vor Jahresende kann das m.E. nichts mehr werden, und niemand weiß wie sich bis dahin die Strompreise entwickeln.


    Aber sofern das überhaupt kommt ist die Hauptfrage, für wen das dann gilt. Falls es für alle Stromerzeuger gilt, wird es danach weder aus Gaskraftwerken (einschl. Groß-KWK, z.B. bei den Stadtwerken) noch aus Ölkraftwerken Strom geben, weil die Betreiber selbst zu variablen Kosten draufzahlen würden. Das geht aber nicht, also wird man jedenfalls für Gas- und wohl auch Ölkraftwerke eine Ausnahme machen müssen. So ist jedenfalls der Diskussionsstand, es geht ja darum Übergewinne aus der Merit Order abzuschöpfen, und bei Gaskraftwerken gibt es die nicht.


    Der Knackpunkt wäre dann also, ob die – auf jeden Fall zu schaffenden – Ausnahmen nur für die Großen gelten (also z.B. Stadtwerke) oder für alle, die aus Gas (und ggf. Öl) Strom erzeugen. IMHO kann man da keine Untergrenze einführen, von wegen Gleichheitsgrundsatz (zumal die in Rede stehenden Beträge für BHKW's insgesamt minimal wären, der bürokratische Aufwand hingegen beachtlich). Ich bin also (wie immer) optimistisch, dass BHKW's von dieser Regelung nicht betroffen sein werden – oder es zieht halt jemand vor den EuGH, dann langt es bis dahin gegen entsprechende Bescheide Widerspruch einzulegen.


    Deinem Freund mit dem Wasserkraftwerk würde ich dieselbe Hoffnung allerdings nicht machen. Der hat ja wohl bis letztes Jahr seinen Strom für weniger als 10 ct/kWh eingespeist und ist damit auch klar gekommen. Also wäre eine Obergrenze von 18 ct/kWh (wenn sie denn kommt) für ihn wirtschaftlich wohl tragbar. Spannender ist, was (wenn so eine Grenze kommt) aus bestehenden Lieferverträgen wird, die ggf. über höhere Beträge lauten. Das gibt in den nächsten Jahren noch viel Arbeit für die Rechtsanwälte.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Deinem Freund mit dem Wasserkraftwerk würde ich dieselbe Hoffnung allerdings nicht machen. Der hat ja wohl bis letztes Jahr seinen Strom für weniger als 10 ct/kWh eingespeist und ist damit auch klar gekommen. Also wäre eine Obergrenze von 18 ct/kWh (wenn sie denn kommt) für ihn wirtschaftlich wohl tragbar. Spannender ist, was (wenn so eine Grenze kommt) aus bestehenden Lieferverträgen wird, die ggf. über höhere Beträge lauten. Das gibt in den nächsten Jahren noch viel Arbeit für die Rechtsanwälte.

    Der wurde vor nicht allzu langer Zeit aus dem EEG "rausgeworfen", weil er an der Bestandsanlage Umbauten durchführen musste.

    Damals wurde jeder raus gedrängt, wenn es irgendwie möglich war, weil über das EEG 15 Cent bezahlt wurden und an der Börse ca. 5 Cent.


    Heute gibt es viele, die aus dem EEG raus wollen und jetzt werden Ihnen Steine in den Weg gelegt. Man kann verändern an der Anlage soviel man will - das EEG bleibt... :D

  • Das mit den 180 EUR/MWh wird offenbar diskutiert,

    Was heißt schon diskutiert? Es gibt Leute, die schlagen vor, dass wir in Deutschland wieder AKW bauen sollen. Bedeutet das, dass wir jetzt über neu AKWs "diskutieren"? Andere schreien "Ausländer raus". "Diskutieren" wir deshalb das Thema?


    Ein bisschen Realismuss sollte schon in der Diskussion enthalten sein. Der Biogas-Mensch hat eine gesetzlich garantierte Vergütung. Wenn da jemand wegen "Übergewinn" was abzwacken wollte, wäre das ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Wobei die ganze "Abschöpfaktion" ohnehin ein rechtlich extrem schwieriges Thema ist (entnehme ich Diskussionen im Fernsehen).


    Es gibt ein legitimes Interesse der Gesellschaft, dass Auswüchse im Miliardenbereich beschnitten werden. Aber wenn das übertrieben geregelt würde, gäbe es Klagen ohne Ende. Das betrifft sicher nicht die genannten Beispiele.


    weil über das EEG 15 Cent bezahlt wurden

    Da können aber keine MW Leistung dahinter stecken. Solche Vergütungen waren vielleicht vor 20 Jahren bei Kleinstkraftwerken denkbar. (vielleicht. Ich kenne keinen oberhalb 13ct)



    Nochmal:

    Die Tatsache, dass irgendwer einen unausgegorenen Vorschlag macht, der dann von den Journalisten mit Halbwissen verstümmelt oder aufgebläht wird, sollte nicht ernst genommen werden. Das ist was für Telegramm, Schaumschläger, Querdenker und ähnliche Medien, aber nichts für ein seriöses Forum wie dieses hier. |__|:-)

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
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  • Ein bisschen Realismuss sollte schon in der Diskussion enthalten sein. Der Biogas-Mensch hat eine gesetzlich garantierte Vergütung. Wenn da jemand wegen "Übergewinn" was abzwacken wollte, wäre das ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Wobei die ganze "Abschöpfaktion" ohnehin ein rechtlich extrem schwieriges Thema ist (entnehme ich Diskussionen im Fernsehen).



    mit Halbwissen verstümmelt oder aufgebläht wird,

    Naja, Du glänzt ja mit diesem Post auch durchaus mit Halbwissen!


    Der "Biogas-Mensch" kann auch in der Direktvermarktung sein, genau so wie größere PV-Anlagen!


    Ich kenne z.B. einen "Biogas-Mensch" der mit seinen Stadtwerken einen Vertrag für 18 Monate zu 50,3 Cent netto geschlossen hat.

    Die Stadtwerke können allerdings frei ein- u. ausschalten, bei einer garantierten wöchentlichen Mindestlaufzeit.

  • Moin, die Regelung wird nicht für Erzeuger gelten die aus Gas Strom erzeugen. Abgeschöpft werden sollen Kohle und Atom, auch Wind, Wasser, Sonne und Biomasse fallen darunter soweit sie über 18Cent Vergütung erhalten ( welche EEG Anlage bekommt das überhaupt ?? ) - mit kleinen Ü20 Anlagen bleibt man also safe.

  • Ich bin jetzt in Biogas auch nicht so fit, aber mit EEG, NaWaRo-Bonus, KWK-Bonus und Technologiebonus ist man irgendwo bei 23 Cent.

    Anlagen die direkt vermarkten sind z.Z. vermutlich noch darüber zu finden - ein Beispiel habe ich ja schon genannt!


    Und ich bekomme auch bei PV noch 57,4 Cent, 43 Cent, 39 Cent - je nach Baujahr der Anlage...

  • Die Tatsache, dass irgendwer einen unausgegorenen Vorschlag macht, der dann von den Journalisten mit Halbwissen verstümmelt oder aufgebläht wird, sollte nicht ernst genommen werden. Das ist was für Telegramm, Schaumschläger, Querdenker und ähnliche Medien, aber nichts für ein seriöses Forum wie dieses hier.

    Nun ja, es gibt lt. Bericht seriöser Medien (z.B. SZ vom 15.9.22) immerhin den Entwurf der EU-Kommission für eine entsprechende Verordnung, laut der "Öko-, Atom- und Kohlekraftwerke in der EU höchstens EUR 180/MWh erlösen dürfen". Das ist schon mehr als irgendwelches unqualifiziertes Gebrabbel in den so genannten Sozialen Medien.


    Aber das muss erst mal in nationale Gesetzgebungen umgesetzt werden, geht also nicht von heut auf morgen. Und was unsere BHKW's betrifft: Den genauen Text habe ich auch nicht vorliegen, aber wenn hier die Rede ist von "Öko-, Atom- und Kohlekraftwerken", so können unsere (i.d.R. mit Gas oder Öl betriebenen) Kraftwerke damit jedenfalls nicht gemeint sein. Und das ist auch völlig folgerichtig, denn – nochmal – es geht hier um die Abschöpfung von "Zufallsgewinnen" der Öko-, Atom- und Kohlekraftwerke aufgrund des Merit-Order-Mechanismus. Gas- und Ölkraftwerke haben keine solchen Gewinne, also können sie auch nicht betroffen sein. Deswegen mache ich mir über diese Regelung (sofern, und ab wann, und in welcher Form sie denn überhaupt kommt) erst mal keine Sorgen.


    Davon ab:


    EEG-Vergütungen während des Förderzeitraums sind auf alle Fälle außen vor. Nicht hingegen die Vergütungen für ausgeförderte Anlagen, denn die richten sich nach dem Marktwert gemäß Anlage 1 (zu § 23a EEG) Nr. 5.2. Der lag z.B. im August 2022 für PV-Strom bei 39,91 ct/kWh. Interessant wird die Frage, wie das dann in der Praxis umgesetzt werden soll. Vielleicht werden die zu vergütenden Marktwerte einfach auf 18 ct/kWh gedeckelt - die Frage wäre dann auch ob auf Monats- oder auf Jahresbasis. Was da rechtlich möglich ist kann ich nicht beurteilen. Und auf allfällige private Vermarktungsverträge zu evtl. höheren Vergütungen darf das eigentlich keinen Einfluss haben.


    Für BHKW's kann es IMHO eine Deckelung grundsätzlich nicht geben, aber bei der KWK-Einspeisevergütung stellt sich die Frage, ob sich zukünftig etwas an der Berechnungsweise ändert. Die Vergütung richtet sich ja lt. § 4 Abs. 3 KWKG nach dem "durchschnittlichen Preis für Grundlaststrom an der EEX im jeweils vorangegangenen Quartal". Hier wird man sehen müssen, ob die neue EU-Verordnung (sofern, wann und in welcher Form sie denn kommt) einen Einfluss auf die Preisbildung an der EEX hat. Insoweit wären BHKW's dann indirekt auch betroffen. Aber für die Vergütung im vierten Quartal 2022 hat das jedenfalls noch keine Bedeutung.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

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    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: Link eingefügt

  • Völlig einig!

    Aber wenn man die Sätze vergleicht:

    laut der "Öko-, Atom- und Kohlekraftwerke

    . . also alle Umsätze oberhalb von 18 Cent abgeschöpft werden. Pauschal.

    Da ist doch der Informationsgehalt verstümmelt.

    D. h. der Ursprung der Information ist nicht unqualifiziert, aber das, was daraus geworden ist, schon.

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  • Stimmt. Und weil das bei solchen Sachen häufig vorkommt, ist es – glaube ich – schon eine Diskussion in unserem Forum wert, Tatarenmeldungen solcher Art auf ihren wahren Kern zurückzuführen und diesen dann nüchtern zu analysieren.


    Das gilt natürlich nur, wenn es tatsächlich einen wahren Kern gibt. Ich springe auch nicht über jedes Stöckchen, das einem Verschwörungstheoretiker etc. im Internet hinhalten. Aber wenn sowas auf einmal hochkommt, kann man schon mal schnell ins Internet gehen und nachsehen, was seriöse Medien (zu denen ich z.B. die "Tagesschau" oder die Süddeutsche Zeitung zähle) zum Thema zu sagen haben – und dann entscheiden ob es sich lohnt darüber zu diskutieren.

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  • Ich habe klar geschrieben "von einem Biogasanlagen-Betreiber"


    Und aus seiner Sicht ist die Meldung weder falsch noch verstümmelt, da er sich tatsächlich mittlerweile außerhalb des EEG bewegt und somit voll betroffen wäre!