Kleiner Speicherwechselrichter für Balkonmodule gesucht

  • Du hattest eingangs nicht erwähnt, dass du eine billig-bastel-Insel-Lösung umsetzen möchtest, hätte es den Teilnehmern, die sich bemüht haben, einfacher gemacht, dann hätten sie sich nicht bemühen müssen.


    Ein MPPT für Blei ist für "Appel und Ei" zu haben. Schätze mal, sowas wird's auch für LiFePos geben.

    Victron, der kann so ziemlich alles laden

    Ein Sinuswechselrichter 12/24/48V 1kW für ~ 100€.

    ist garantiert kein zugelassener EINSPEISEwechselrichter, der für dein Vorhaben unabdingbar ist

    Werkstatt:

    PV 4,8 kWp BHKW Senertec Dachs HR AltölumbauHolzvergaser Atmos DC30GSE

    Haus:

    PV 5,4 kWp Inselwechselrichter 5,0 kW26 kWh Batteriespeicher BHKW Senertec Dachs HR NE Holzvergaser Buderus Logano S161 ● Windrad Makemu Domus 0,0 kW ● Autarkie: 100%

  • Vielleicht gibt es sowas ja auch Regelkonform mit nur 600W?


    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Du hattest eingangs nicht erwähnt, dass du eine billig-bastel-Insel-Lösung umsetzen möchtest, hätte es den Teilnehmern, die sich bemüht haben, einfacher gemacht, dann hätten sie sich nicht bemühen müssen.

    Ich suche eine wirtschaftliche Lösung für ein eher überschaubares Problem.

    Wenn ich die Vorschläge wirtschaftlich einordnen will dann überlege ich mir, was die Funktionalität mit heute erhältlichen Standardkomponenten kosten würde.

    Und wie bluwi mit seinem Vorschlag zeigt gibt es das tatsächlich - wie erwartet - bereits ab Stange zu kaufen.

    Zu sehr moderaten Kosten, billiger als meine "billig-bastel-insel-Lösung"

    (wobei mich Inselbetrieb gar nicht wirklich interessiert - sowas kann man im Not-Fall eines Blackouts mit einem noch-billiger-batteriewechselrichter fliegend zusammenstöpseln)


    Vielleicht gibt es sowas ja auch Regelkonform mit nur 600W?

    Na das Ding sieht ja RICHTIG HEIß aus!!!

    So auf den ersten Blick ist das genau das was ich will!

    Danke für den Hinweis!!!

    Noch ein LiFePo Laderegler und das Ding flutscht. 130 € via Aliexpress ist Kleingeld.


    Warum soll das eigentich nicht regelkonform sein. Faktisch speist es ja gar nicht ins Netz. Es versorgt die Wohnung

    Und die maximale Leistung ist digital einstellbar.

    Ohnehin rechtfertigen sich die 600 W (ist ja ohnehin die Peak-Modulleistung) doch höchstens aus den möglicherweise unsicheren Kabelquerschnitten, die in der Wohnung verlegt sind.

    Ich würde das aber ohnehin am Sicherungskasten anhängen, korrekterweise noch vor dem FI.

    Wahrscheinlich sind die 600 Watt sogar nur eine weitere Altmaier-Hässlichkeit.


    Für besorgte Mitleser: Als Ingenieur der Elektronenkunst bin ich berechtigt, solche Schalthandlungen vorzunehmen.

    Das nur, um Schnappatmung vorzubeugen.

    PV Anlage 4,9 kW, 20 * Trina 245W, WR Imeon 9.12, 3-phasig, On/Off Grid

    Batterie Hawker 48V, 575Ah, E-Auto Renault Zoe

    Einmal editiert, zuletzt von Bernhard_Konrad ()

  • Moin, bin einigermaßen Überrascht ein Einheitenzertifikat für das Teil gefunden zu haben, damit darf es -nach dem Anmeldebrimborium- am Netz betrieben werden.

    https://drive.google.com/file/…s9DXDX0QViErpBkctBzP/view

  • Warum soll das eigentich nicht regelkonform sein. Faktisch speist es ja gar nicht ins Netz. Es versorgt die Wohnung


    Das ist dabei nicht die Frage. Wenn du keine Insel baust sondern netzparallel betreibst sind die Regeln für netzparallelen Anschluss einzuhalten.


    Dabei geht es um Arbeitssicherheit der Elektriker vom Netzbetreiber. Keine Kleinigkeit die man mit Schulterzucken hinnehmen kann.

  • Warum soll das eigentich nicht regelkonform sein. Faktisch speist es ja gar nicht ins Netz. Es versorgt die Wohnung

    Und die maximale Leistung ist digital einstellbar.

    Du hast da absolut recht, aber wir leben nun mal in DE und hier muss alles zertifiziert sein.



    ist ja ohnehin die Peak-Modulleistung

    nein, du darfst deinen zertifizierten 600W Wechselrichter auch mit 1,2 kW Modulleistung betreiben

    Werkstatt:

    PV 4,8 kWp BHKW Senertec Dachs HR AltölumbauHolzvergaser Atmos DC30GSE

    Haus:

    PV 5,4 kWp Inselwechselrichter 5,0 kW26 kWh Batteriespeicher BHKW Senertec Dachs HR NE Holzvergaser Buderus Logano S161 ● Windrad Makemu Domus 0,0 kW ● Autarkie: 100%

  • nein, du darfst deinen zertifizierten 600W Wechselrichter auch mit 1,2 kW Modulleistung betreiben

    Ja, aber Du darfst keinen Wechselrichter dran hängen, der mehr als die 600W einspeisen kann. Ob der auf Nulleinspeisung getrimmt ist oder nicht, das interessiert die deutsche Bürokratie nicht.

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
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  • Offenbar herrscht hier eine Begriffsverwirrung unter Leuten, die gerne nörgeln:


    1. Ein "Balkonmodul" ist ein PV-Modul, das seinen eigenen, integrierten Wechselrichter hat und via Schukostecker in eine normale Haushaltssteckdose einspeist. Dieses unterliegt der 600Watt-Bestimmung oder sonstwas

    2. Ein PV-Modul auf dem Balkon, das über einen speziellen Wechselrichter (ob mit oder ohne Batterie) auf das Netz geklemmt wird, unterliegt den Bauvorschriften. In BaWü gibt es für Anlagen an und auf Gebäuden KEINE Bewilligungspflicht. (Bei Mietern kann ggfs. der Eigentümer des Hauses bzw. die WEG Einschränkungen auferlegen. Eine Leistungsbegrenzung gibt es nicht (ist meist logistisch gegeben).

    Der Netzbetreiber MUSS abnehmen, es sei denn er kann begründete Zweifel an der Netzkapazität vorbringen.


    Damit die Nörgler ihren Frieden finden: Selbstverständlich darf nur geschultes Fachpersonal die Installation vornehmen und die elektrische Sicherheit muss gewährleistet sein. Der Wechselrichter muss wie jeder andere WR auch die entsprechenden Kriterien erfüllen, u.a. abschalten wenn das Netz "weggeht"

    PV Anlage 4,9 kW, 20 * Trina 245W, WR Imeon 9.12, 3-phasig, On/Off Grid

    Batterie Hawker 48V, 575Ah, E-Auto Renault Zoe

  • Eine Leistungsbegrenzung gibt es nicht

    Das ist mir neu und klingt interessant. Allerdings ist mir nicht klar, wie das zu den Vorschriften zu Balkon-Kraftwerken passt und was es letztlich bürokratisch bedeutet. Nicht genehmigungspflichtig bedeutet ja nicht automatisch bürokratisch einfach. Beim Balkonrftwerk muss ich nur "anzeigen" und gut. Wie ist das dann bei einem 1kW Wechselrichter in BaWü?

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Eine Leistungsbegrenzung gibt es nicht

    Das ist mir neu und klingt interessant.

    Das heißt erstmal nur das es für die Größe einer PV keine rechtlichen Grenzen gibt.


    Was man aber auf dem Objekt montiert bekommt und das Netz händeln kann ist eine andere Frage. Deswegen müssen solche Anlagen genehmigt werden damit das geprüft werden kann.


    Allerdings ist mir nicht klar, wie das zu den Vorschriften zu Balkon-Kraftwerken passt [...] Wie ist das dann bei einem 1kW Wechselrichter in BaWü?

    Ein 1kW Wechselrichter ist kein Balkonkraftwerk mehr und man hat das ganze Brimborium einer PV-Anlage (<10kWp) am Hals.


    das interessiert die deutsche Bürokratie nicht.

    Ich finde den Seitenhiebe auf deutsche Bürokratie, gerade im Kontext eines Balkonkraftwerks, irritierend.


    Einfacher kann man es doch eigentlich nicht mehr haben: Wechselrichter <600W (inkl. NA-Schutz), Anmeldung beim Netzbetreiber damit der ggf. den Zähler gegen einen mit Rücklaufsperre tauscht.

    Keine Abrechnung, keine Einkünfte, keine Steuer. Einfacher Ablauf für einfache Technik.


    Kompliziert wird das hier (in der Diskussion) nur weil die einfache Technik "nicht gut genug" ist.

  • Eine Leistungsbegrenzung gibt es nicht

    Das ist mir neu und klingt interessant. Allerdings ist mir nicht klar, wie das zu den Vorschriften zu Balkon-Kraftwerken passt und was es letztlich bürokratisch bedeutet. Nicht genehmigungspflichtig bedeutet ja nicht automatisch bürokratisch einfach. Beim Balkonrftwerk muss ich nur "anzeigen" und gut. Wie ist das dann bei einem 1kW Wechselrichter in BaWü?

    Der Ausgangspunkt hier war das Balkonkraftwerk. Das wohl kaum wesentlich über 1kW groß sein kann - man muss schlicht Platz haben für die Module.

    Das Baurecht macht hier in BaWü keine Einschränkungen, sofern die Anlage an oder auf dem Gebäude montiert ist. Das hab ich erst vor kurzem mit dem hiesigen Kreisbaumeister (Landratsamt) diskutiert.

    Ich wollte eine Nachführanlage in den Garten stellen, was baurechtlich heikel ist.

    Eine Nachführanlage auf dem First dürfte zwar auch nicht ganz unkritisch sein (verstößt gegen Vorschriften zur Gebäudehöhe, evtl. auch Baufenster.

    Meine aufgeständerte 5kW PV-Anlage auf der Flachdachgarage mit reichlich Überständen hingegen war absolut wasserdicht.


    Anschließen muss der Netzbetreiber in jedem Fall, im Zweifel muss er das Netz ausbauen, Bis 30kW darf er gar nicht meckern.

    Darüber hinaus hat Christian Meyer (aus Freiburg, eigentlich BHKW-Guru, sollte hier bekannt sein) mal an einem Seminar ausgeführt, dass nahezu alle Einschränkungen von Netzbetreibern unrechtmäßig wären.


    Wie gesagt: Es geht hier nicht um "Steckerkraftwerke", sondern um regulär installierte Wechselrichter.

    Und 1kW ist doch ein Nasenwasser, was die Leitungsbelastung angeht.

    PV Anlage 4,9 kW, 20 * Trina 245W, WR Imeon 9.12, 3-phasig, On/Off Grid

    Batterie Hawker 48V, 575Ah, E-Auto Renault Zoe

  • Ich finde den Seitenhiebe auf deutsche Bürokratie, gerade im Kontext eines Balkonkraftwerks, irritierend.


    Einfacher kann man es doch eigentlich nicht mehr haben: Wechselrichter <600W

    Der Seitenhieb geht eben nicht auf das Balkonkraftwerk. Im Gegenteil, das zeigt, dass es einfacher gehen könnte.
    Er geht auf die 600W-Grenze. Warum geht da nicht 1 oder 2kW oder was dazwischen? Wie oben bei JAU steht, für 1kW fällt das voll Brimborium an und das steht in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zur Leistung.

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Ich finde den Seitenhiebe auf deutsche Bürokratie, gerade im Kontext eines Balkonkraftwerks, irritierend.


    Einfacher kann man es doch eigentlich nicht mehr haben: Wechselrichter <600W

    Der Seitenhieb geht eben nicht auf das Balkonkraftwerk. Im Gegenteil, das zeigt, dass es einfacher gehen könnte.
    Er geht auf die 600W-Grenze. Warum geht da nicht 1 oder 2kW oder was dazwischen? Wie oben bei JAU steht, für 1kW fällt das voll Brimborium an und das steht in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zur Leistung.

    Also rein technisch kann es heikel sein, mehr als 600W einfach an einer x-beliebigen Steckdose einzustecken.

    Die sind ja typisch mit 1,5mm² Drähten angeschlossen und sind häufig auch in Reihe geschaltet ("daisy-chain").

    Dann könnte hypothetisch ein Verbraucher mehr als 3,7kW über die Leitung ziehen, wobei bereits 16A sportlich sind für einen 1,5mm² Draht.


    Ansonsten hab ich das "Brimborium" nicht so brimborisch erlebt.

    PV Anlage 4,9 kW, 20 * Trina 245W, WR Imeon 9.12, 3-phasig, On/Off Grid

    Batterie Hawker 48V, 575Ah, E-Auto Renault Zoe

  • Ein Balkonkraftwerk bis 600Watt darf eben nicht einfach in die Schukosteckdose ! Zeig mir einen handelsüblichen Verbraucher der mit Schukostecker ausgeliefert wird und dauerhaft über 16A Strom zieht .

    Die Normen greifen ineinander um fehlerverursachende Zustände zu vermeiden.