Dachs: Erfahrungen mit co (ppm Gehalt)

  • Hallo AxelF,


    danke für die Quelle! Ich werde mal alle bisher bekannten Informationen nach Ländern in einer Übersicht zusammenfassen.


    Die Frage ist nur, wenn man dem Schornsteinfeger diese Information gibt - Brennwert Geräte sind von der Abgasmessung ausgenommen - was er dann sagt. Ob der seine KÜO genau kennt? :rolleyes:

    Man braucht die KÜO aller Länder und was darüber über Brennwert gesagt wird.



    Gruss
    Spornrad

    -- Die Sonne ist die Quelle unserer Energie, die es richtig anzuzapfen gilt ! ---
    „Nicht alles, was zählt, ist zählbar!“ „Nicht alles, was zählbar ist, zählt!“ Albert Einstein

  • Hallo,


    vielleicht verstehe ich die alles nicht richtig, aber hier
    steht irgentwie garnichts von Brennwert und nicht Brennwert drin, sondern hier geht es nur darum wie das Abgas das Haus verlässt.. ?(


    Ölheizungen scheint es hier auch nicht mehr zu geben! ?(


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsgärtner ()

  • Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV)


    §14 Überwachung neuer and wesentlich geänderter Feuerungsanlagen (2)-(5)


    (2) Absatz 1 gilt nicht für


    1. Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung bis 11 Kilowatt, soweit sie der Beheizung eines Einzelraumes oder ausschließlich der Brauchwassererwärmung dienen,
    2. Feuerungsanlagen, bei denen Methanol, Äthanol, Wasserstoff, Biogas, Klärgas, Grubengas, Stahlgas, Hochofengas oder Raffineriegas eingesetzt werden, sowie Feuerungsanlagen, bei denen natur belassenes Erdgas oder Erdölgas an der Gewinnungsstelle eingesetzt werden,
    3. Feuerungsanlagen, die als Brennwertgeräte eingerichtet sind, soweit die Einhaltung der Anforderungen an die Begrenzung der Abgasverluste nach § 11 festgestellt werden soll.


    Von der Überwachung durch das Schornsteinfegerhandwerk ausgenommen sind
    - Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung bis 15 kW (Vgl. § 5).


    - Ö1- und Gasfeuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung bis 4 kW sowie Einzelraumheizungen mit einer Nennwärmeleistung bis 11 kW da die Überwachung dieser Anlagen einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten würde.


    - Gasfeuerungsanlagen zur ausschließlichen Brauchwassererwärmung mit einer Nennwärmeleistung bis 28 kW (vgl. § 11 Abs 4), da diese Anlagen im allgemeinen jeweils nur kurzzeitig betrieben werden.
    - Feuerungsanlagen für den Einsatz von Methanol, Äthanol, Wasserstoff Biogas, Klargas, Grubengas, Stahlgas, Hochofengas oder Raffineriegas sowie an den Gewinnungsstellen eingesetztes natur belassenes Erdgas oder Erdölgas, da diese Brennstoffe entweder noch keine größere praktische Bedeutung haben oder ihre verbrennungstechnischen Kennwerte zu großen Schwankungen unterliegen, um eine Abgasverlustberechnung durchführen zu können.


    - Gas- Brennwertgeräte (Definition vgl. § 2 “Begriffsbestimmungen” Nr. 3), da die Abgasverluste konstruktionsbedingt deutlich unter den jeweiligen Grenzwerten liegen.


    Von der Feststellung der Einhaltung der Grenzwerte für die Abgasverluste sind außerdem ausgenommen:


    - Ölfeuerungsanlagen zur ausschließlichen Brauchwassergewinnung mit einer Nennwärmeleistung bis 28 /kW (vgl. § 11 Abs. 4).


    - 01- Brennwertgeräte.


    Die Überwachung anderer überwachungspflichtiger Anforderungen, wie z.B. die Anforderungen an die Russzahl, bleibt davon unberührt.

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  • (y)gestern war der Technicker von Senertec center da und hat den co gehalt gemmessen mit einem testo 330-2 ergebnis 150 ppm
    der schornsteinfeger hat mit einem msi gerät 1224 gemessen??
    scheint woll am messgerät zu liegen

  • Hallo Huelsee


    Denn wer misst misst Mist.


    Jedes Abgasanalyse egal welcher Hersteller muß jährlich Kalibriert werden.


    Da ich nicht nur mein BHKW betreue sondern auch meine Kesselanlagen habe ich mir ein MRU 200CD angeschafft. Das ärgereliche sind die jährlichen Kalibierungskosten ca. €300 Jahr.


    Hat der Schornsteinfeger etwa gespart.


    Ich hatte das auch schon mal mit den unterschiedlichen Messwerten, dann habe ich ihn gefragt ob sein Gerät frisch kalibriet ist, natürlich nicht, er hat dann meine Messwerte übernommen.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo zusammen,


    War eher ein Schuß "aus dem Bauch":

    Zitat

    (hilft Dir zwar nix, aber ein Diesel mit einem Prozent CO???, war den das Meßinstrument kalibriert?)


    aber wie GB1530 schon sagt:

    Zitat

    Denn wer misst misst Mist.


    Das waren noch Zeiten, als es noch die Schüttelflasche gab, mit der CO² "geschätzt" wurde.


    Mir hat mal jemand erzählt, das ein Schorni daran verzweifelt ist, das sein schöner Messcomputer immer in einer Brauerei seinen Geist aufgegeben hat...
    Aufgrund des Gährungsprozesses gibt es dort in der "normalen Umgebungsluft" soviel CO², da war nix mehr mit selbstüberprüfung und "Eichung an der normalen Luftzusammensetzung"


    Gruß Dachsgärtner

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