Netzbetreiber (n-Ergie Netz-GmbH) will einen Rundsteuerempfänger

  • Hallo Forum.

    die n-Ergie-Netz-GmbH schreibt in ihren Anmeldeunterlagen vor, dass die neue BHKW-Anlage (11kW) an meinem Firmensitz mit einem Funk-Rundsteuerempfänger ausgestattet werden muss.

    Ist das üblich?

    Wenn ja - muss ich mich auf eine Abschaltung einlassen? Ich würde lieber die Anlage bei Anforderung über Heizstabeinsatz mit Nulleinspeisung fahren...

    Denn die Beheizung des Gebäudes muss ja weiter gewährleistet sein.

    Viele Grüße Arno

  • Moin, ich würde meinen das ist nicht nur nicht üblich sondern nicht Gesetzeskonform. Die Grenze für Fernsteuerbarkeit wurde zuletzt auf 25KW festgelegt.

    Zwischen 7 und 25KW muß der Netzbetreiber per Gateway die IST-Einspeisung abrufen können, aber erst sobald die Gateway ausgerollt werden. ( Rundsteuergerät als Ersatz für Gateway wird nicht erwähnt)

  • die n-Ergie-Netz-GmbH schreibt in ihren Anmeldeunterlagen vor, dass die neue BHKW-Anlage (11kW) an meinem Firmensitz mit einem Funk-Rundsteuerempfänger ausgestattet werden muss.

    Ich würde ebenfalls sagen, dass dies nicht Rechtskonform ist ( nicht bei 11 kW )

    Netzbetrieber versuchen häufig irgendwas bei der Anmeldung "Vertraglich" werden zu lassen, Fristsetzen anfordern welche Rechtsgrundlagen angeblich bestehen, Kontakt mit der Netzargentur aufnehmen usw.

  • Guten Abend,


    ich habe die von der n-ergie Netz angeführten Paragrafen des KWKG und des EEG auch noch mal genau durchgelesen und kann ebenfalls nichts darin finden, was für eine RSE-Pflicht spricht.

    Vielleicht versuchen sie es einfach... denn sie schreiben in ihren Anmeldeunterlagen unter anderem:


    Zitat
    Hinweise zum Einspeisemanagement

    Eine Voraussetzung für den Anspruch auf eine Vergütung ist, dass wir als Netzbetreiber die Leistung
    Ihrer KWK-Erzeugungsanlage steuern, das heißt per Funk beziehungsweise Fernsteuerung steuern
    können, um so die Netzstabilität zu sichern. So ist es auch in § 3 und § 6 des KWKG 2020 in
    Verbindung mit § 9 EEG 2021 geregelt.



    Werde den RSE einfach nicht bestellen, wenn ich die Unterlagen an die n-ergie netz schicke...

  • alikante hat wie üblich Recht.


    Wer immer dieses Schreiben verfasst hat, hätte besser vorher einen Blick ins Gesetz geworfen. Sehen wir uns die zitierten Paragraphen einfach mal an, so ergibt sich folgendes:


    In § 3 KWKG werden die NB verpflichtet, hocheffiziente KWK-Anlagen vorrangig an ihr Netz anzuschließen und den Strom vorrangig abzunehmen. Von einer Steuerungsmöglichkeit als Voraussetzung für einen Anschluss ist hier nicht die Rede. Also hat der NB Deine Anlage ohne Rücksicht auf das Vorhandensein einer Steuerungsmöglichkeit anzuschließen und den Strom vorrangig abzunehmen (und selbstverständlich auch zu vergüten). Nach § 3 Abs. 2 KWKG iVm § 9 Abs. 5 EEG kannst Du die Anlage einen Monat nach Antragstellung ohne weiteres anschließen, es sei denn der NB hätte Dir bis dahin einen genauen Zeitplan für den Anschluss übermittelt und evtl. noch fehlende Informationen abgefragt.


    In § 6 Abs. 1 KWKG steht, dass der Anspruch auf Zahlung eines Zuschlages (also nicht auf den Anschluss selbst!) u.a. davon abhängt, dass die Anlage die Anforderungen nach § 9 Abs. 1, 1a oder 2 EEG erfüllt. Abs. 2 ist irrelevant, da geht es um Fernwärme. Auch in Abs. 3 und 4 steht nichts von Steuerungsmöglichkeiten.


    § 9 Abs. 1 EEG bezieht sich auf Anlagen >25 kW, ist für Dich also irrelevant.

    Laut § 9 Abs. 1a EEG müssen Anlagen von 7-25 kW die technische Möglichkeit zum (späteren) Abruf der Ist-Einspeisung über ein Smart Meter Gateway schaffen. Von einer Steuerungsmöglichkeit ist hier dagegen nicht die Rede.

    § 9 Abs. 2 EEG schreibt für Anlagen >100 kW (Nr. 1) und von 25-100 kW (Nr. 2) den Einbau einer Steuerungsmöglichkeit vor. Anlagen unter 25 kW (wie Deine) sind demnach von dieser Regelung nicht betroffen. Nr. 3 gilt nur für PV-Anlagen.


    Das Verlangen Deines NB hat somit schlicht und einfach keine Rechtsgrundlage. Du kannst (nach Ablauf der Frist aus § 3 KWKG) die Anlage einfach ohne RSE anschließen, natürlich (um Deinen Anspruch auf den KWK-Zuschlag zu sichern) mit der in § 9 Abs. 1a EEG geforderten Anschlussmöglichkeit für ein SMG.


    Vielleicht hilft aber schon ein Telefonat mit dem zuständigen Sachbearbeiter – womöglich hat der einfach übersehen, dass die Anlage weniger als 25 kW hat?

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Dann handelt es sich also nicht um einen Fehler des Sachbearbeiters, sondern um eine gesetzeswidrige Formulierung in den Anmeldeunterlagen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Die Anmeldeunterlagen sind aus dem VDE/FNN Regelwerk "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" kopiert, in denen gar nichts darauf hindeutet das ein BHKW mit 11KW einen Rundsteuerempfänger benötigt. Aber wir kennen ja aus der Vergangenheit die Kompetenzen der N-Ergie in Sachen Eigenerzeugung. |:-(

  • Di eNetzbetreiber,

    sind aktuell hoffnungslos überfordert.


    Gibt sicherlich auch boshafte,

    die möglichst viele Knüppel in den Weg legen wollen,

    aber oftmals ist es echte Überforderung und hoffnungslos unstrukturierte Prozesse.

    ....Mein Lieblingsfall ist gerade die WEMAG.


    Egal...


    gängig ist aktuell

    dass KWK und EEG wirklich bei den meisten gleich verfrühstückt werden...


    und hier halt ab 30kVA (<-wichtig, Scheinleistung zählt) Rundsteuerempfänger

    und ab 100 halt die bidirektionalen, die auch Ist-Leistung zurückmelden.

    ...die 25kW ausm EEG sind wohl nicht überall angekommen.


    Keine Sorge,

    auch wenn es verbaut wird, abgeregelt wird da nichts. Sagt unter der Hand auch jeder Netzbetreiber,

    dass die Dich nach einem Jahr wieder ausm redispatch rausschmeissen.

  • Gebraucht (also benutzt) wird ein RSE unter 1MW Anlagenleistung wahrscheinlich eh nie.


    Ist reine Geldschinderei, weil der VNB dir die Dinger relativ teuer andreht.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Ich habe bei der Anmeldung meiner Brennstoffzelle auch ein Anmeldebogen für den Rundsteuerempfänger per Mail mit zugeschickt bekommen und bei dem "Laufzettel" für BHKW / PV ( ohne Größen Begrenzung) stand das auch mit auf der liste zum abhaken.


    Habe dann meinen Bekannten der bei den Stadtwerken im Ainspeiseanlagen bereich arbeitet gefragt warum das so ist.


    Das ist ein standard Paket an Formularen welches die Software zur Anmeldung verschickt.


    Habe dann den Verbesserungsvorschlag gemacht, dass da zur Info ein bisschen was angepasst werden könnte.

    Er hat mir zugestimmt aber auch gesagt, dass die Installateure die Arbeit für die Kunden übernehmen und da die Vorgaben dazu kennen was man benötigt und was nicht.

  • Im Prinzip ja, aber wenn man etwas einfach nicht braucht (weil es weder technisch erforderlich noch gesetzlich vorgeschrieben ist), sind 120 EUR dafür genau 120 EUR zu teuer.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)