Abgeschaffte EEG-Umlage

  • Fragen in die Runde:


    - Mit der Abschaffung der EEG-Umlage müsste sich doch das ganze Thema "Verkauf an Mieter" und vergleichbare Problemstellungen erledigt haben?

    - Gibt es da auch neue Vorgaben für Zähler? Wenn jemand nur PV oder nur BHKW hat, müsste doch der 2-Richtungszähler vom Hausanschluß reichen?

    - Hat sich das Thema "Zähler" auch vereinfacht, wenn PV + BHKW im Spiel sind?

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Hm, wenn die EEG Umlage null ist, zahl ich das gerne


    - Mit der Abschaffung der EEG-Umlage müsste sich doch das ganze Thema "Verkauf an Mieter" und vergleichbare Problemstellungen erledigt haben?

    - Gibt es da auch neue Vorgaben für Zähler? Wenn jemand nur PV oder nur BHKW hat, müsste doch der 2-Richtungszähler vom Hausanschluß reichen?

    - Hat sich das Thema "Zähler" auch vereinfacht, wenn PV + BHKW im Spiel sind?

    Zumindest ist es wesentlich einfacher an Mieter zu verkaufen.


    Richtig, bei nur einer Erzeugungsanlage benötigt man keinen Erzeugungszähler mehr.


    Wenn man 2 geförderte Erzeugungsanlagen hat, braucht man auch die 2 Erzeugungszähler um die Vergütung passend zuordnen zu können.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

    Einmal editiert, zuletzt von remag () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von remag mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Jedenfalls braucht man kein zusätzliches Zähler-Gedöns mehr um für die Berechnung der EEG-Umlage den selbst verbrauchten Strom von dem an die Mieter gelieferten Strom abzugrenzen. Die Zählerkaskade bei BHKW + PV ist dagegen unverändert erforderlich.


    Eine andere Herausforderung bleibt aber: Laut Gesetz hat jeder Bürger das Recht, seinen Stromanbieter frei zu wählen. Die Lieferung von PV- oder BHKW-Strom an Mieter ist m.E. nur dann ohne erheblichen Zusatzaufwand möglich, wenn alle belieferten Parteien auf dieses Recht verzichten – und zwar auch für den verbleibenden Bezugsstrom-Anteil. Dann kann der Betreiber den Bezugsstrom zentral einkaufen und allen Parteien einen (gleichmäßig günstigen) Mischtarif anbieten, ohne dass in jedem Einzelfall abzurechnen ist, wie viel PV/BHKW- und wie viel Bezugsstrom genau verbraucht wurde.


    Mit der Anzahl der Parteien steigt aber das Risiko, dass irgendwann ein Einzelner (unabhängig von wirtschaftlichen Überlegungen) das Spinnen anfängt, auf seine Rechte pocht und damit womöglich das ganze System zu Fall bringt. Ich würde so etwas daher nur in Häusern mit wenigen Parteien versuchen, am besten wenn die Wohnungen langfristig vermietet sind (oder von den Eigentümern selbst bewohnt werden) und man sich mit allen Parteien sehr gut versteht.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • den selbst verbrauchten Strom von dem an die Mieter gelieferten Strom abzugrenzen.

    Wie wird eigentlich abgegrenzt, welcher Strom (PV oder BHKW) selbst verbraucht und welcher eingespeist wird?

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  • Zur Abgrenzung von umlagebelastetem Mieterstrom mit PV und BHKW gab es mal hier im Forum ein Zählerschema (siehe Anlage). Wer das erfunden hat weiß ich nicht mehr (ich jedenfalls nicht). Aber dieses (nunmehr wohl obsolete) Schema dient nur zur korrekten Ermittlung der abzuführenden EEG-Umlage, indem es ermöglicht, den insgesamt an Mieter abgegebenen (umlagepflichtigen) PV- und BHKW-Strom zu messen und ggf. von dem (nicht umlagepflichtigen) Strom abzugrenzen, den der Betreiber bzw. Vermieter in der eigenen Wohnung und für Hausstrom verbraucht. Anteile einzelner Mieter am PV- und BHKW-Strom sind daraus nicht ablesbar. Ich weiß auch gar nicht ob so etwas in der Praxis überhaupt realisierbar wäre. Deshalb würde ich bei Mieterstrom immer nur einen Pauschalpreis ansetzen.

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  • Zur Abgrenzung von umlagebelastetem Mieterstrom mit PV und BHKW gab

    Meine Frage zielte nicht darauf. Meine Frage ist, wenn in PV und BHKW habe und mal von hier und mal von da einspeise, dann sind das ja unterschiedliche Vergütungen. (Heute hat BHKW sogar deutlich mehr Vergütung als EEG.) Theoretisch kann ich ja sogar gleichzeitig 3kW mit dem BHKW und 5kW mit der PV erzeugen. Wenn ich jetzt 4kW verbrauchen bleiben 4kW Einspeisung. Ist das dann PV oder KWK :/ :?:

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  • Wenn ich jetzt 4kW verbrauchen bleiben 4kW Einspeisung. Ist das dann PV oder KWK :/

    Grundsätzlich lässt sich das über die Zählerkaskade lösen (siehe angehängtes Schema, stammt auch aus dem Forum). Die hier gezeichnete Kaskade ist auf vorrangigen Verbrauch von BHKW-Strom ausgelegt, so wie das bis Mitte 2021 günstiger war – heute würde man bei Neuanlagen die Kästchen "PV" und BHKW" wahrscheinlich tauschen, aber für das Verständnis des Messkonzeptes ist das egal. Der hier integrierte Speicher macht das Thema komplexer, also lassen wir ihn weg bzw. nehmen an, er wäre kragenvoll aufgeladen. Dann sieht das Ganze mit den Zahlen aus Deinem Beispiel wie folgt aus:


    Der BHKW-Erzeugungszähler Z3 hat nach einer Stunde den Zählerstand 3, der PV-Erzeugungszähler Z2 zeigt 5.


    Wenn die "Verbraucher" in dieser Stunde vier kWh verbrauchen, so würde der Zwischenzähler Z4 (weil er eine Rücklaufsperre hat) Null anzeigen. De facto ist der gesamte BHKW-Strom (3 kWh) an die Verbraucher gegangen und noch zusätzlich eine kWh PV-Strom.


    Der Zweiwegezähler Z1 zeigt 4 kWh Einspeisung.


    Die Abrechnung sieht dann wie folgt aus: Die BHKW-Einspeisung entspricht Z4, hier: Null. Die PV-Einspeisung errechnet sich aus Z1 minus Z4, hier: 4 minus Null gibt 4. Es wurde also nur PV-Strom eingespeist.


    Würden die Verbraucher gemeinsam nur 2 kWh verbrauchen, so würde Z4 eine kWh zählen und Z1 insgesamt 6 kWh. Die Gesamteinspeisung wird dann wie folgt aufgeteilt: Einspeisung BHKW ist Z4, also 1 kWh. Einspeisung PV ist Z1 (6 kWh) minus Z4 (1 kWh) gibt 5 kWh.


    Für die Abrechnung der Einspeisung (mit dem Netzbetreiber) ist der Erzeugungszähler Z2 (PV) für Anlagen ab 01.04.12 nicht mehr notwendig, der Zähler Z3 (BHKW) nur für die Abrechnung des KWK-Bonus auf den Eigenverbrauch. In einem Mehrparteien-Gebäude ist der Eigenverbrauch wichtig für die interne Abrechnung. Man könnte sich in dem Schema dann die fünf Striche über dem Wort "Verbraucher" als fünf Parteien in einem MFH vorstellen. In dem Fall müsste an jedem Strich noch ein geeichter Unterzähler hängen, der den Gesamtverbrauch der jeweiligen Partei zählt, und zwar einschließlich Bezugsstrom.


    Für die Abrechnung mit den Mietern kann man die jeweils verbrauchten Anteile von BHKW-, PV- und Bezugsstrom insgesamt genau ermitteln: Der im Haus verbrauchte BHKW-Strom ist Z3 minus Z4, der PV-Strom ist Z2 minus errechnete PV-Einspeisung, und der Bezugsstrom wird im Zweiwegezähler Z1 gezählt. Eine Aufteilung auf die einzelnen Parteien ist aber nur proportional möglich, d.h. unabhängig vom individuellen Verbrauchsverhalten würde jeder Partei für ihren Verbrauch (laut Unterzähler) derselbe Prozentsatz an PV-, BHKW- und Bezugsstrom zugerechnet. Sofern sich nicht alle Parteien auf diese Abrechnungsweise einlassen, funktioniert das Modell nicht. Und es geht auch nur, wenn der gesamte im Haus verbrauchte Bezugsstrom über den Zähler Z1 läuft: Individuelle Verträge einzelner Parteien mit verschiedenen Stromanbietern wären dann nicht mehr möglich. Also geht das nur, wenn alle Parteien auf das Recht zur freien Versorgerwahl verzichten.


    Ob es für den Fall, dass eine Partei nicht mitmachen will, ein funktionierendes und zulässiges Messkonzept gibt (abgesehen von einem separaten Netzanschluss mit eigenem Zähler für die ausscheidende Partei), geht über mein Verständnis hinaus.

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    2 Mal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: Korrektur

  • Fragen in die Runde:


    - Mit der Abschaffung der EEG-Umlage müsste sich doch das ganze Thema "Verkauf an Mieter" und vergleichbare Problemstellungen erledigt haben?

    - Gibt es da auch neue Vorgaben für Zähler? Wenn jemand nur PV oder nur BHKW hat, müsste doch der 2-Richtungszähler vom Hausanschluß reichen?

    - Hat sich das Thema "Zähler" auch vereinfacht, wenn PV + BHKW im Spiel sind?

    M.W. wurde die EEG-Umlage nur ausgesetzt, da das EEG-Verrechnungskonto hinreichend viel Guthaben (ca. 17Mrd Euro) aufgebaut hat.

    https://www.netztransparenz.de…n_nach_EEAV_Juli_2022.pdf

  • Die Abschaffung der EEG-Umlage (d.h. die Übernahme der EEG-Kosten in den Bundeshaushalt) steht bereits auf Seite 62 im Koalitionsvertrag der Ampel, allerdings erst mit Datum 01.01.2023. Das Vorziehen auf den 01.07.22 war eine politische Maßnahme im Rahmen des Entlastungspakets. Richtig ist allerdings, dass diese Maßnahme vermutlich den Bund nichts kosten wird, weil durch den zwischenzeitlichen Anstieg der Börsenstrompreise spätestens seit der Jahresmitte 2022 die Differenz zwischen EEG-Vergütungen und Marktpreis negativ geworden ist. Im Moment bewegen sich die Strompreise am Markt sogar mittags oberhalb 50 ct/kWh: Das heißt, dass die Netzbetreiber aktuell selbst an eingespeistem Strom aus PV-Anlagen mit IBN bis 2008 (mit EEG-Vergütungen um 50 ct/kWh) noch Geld verdienen.


    Wie lang das so weiter geht, wird die Zeit zeigen. Mit etwas Glück weht im Herbst wieder mehr Wind, so dass die extrem teuren Gaskraftwerke häufiger aus der Merit Order gedrängt werden. Aber selbst wenn sich der Börsenstrompreis im Schnitt halbiert (das wären dann immer noch 25-40 ct/kWh!), dürfte die (kontinuierlich fallende) Durchschnittsvergütung unter dem EEG den Marktpreis erst mal nicht mehr erreichen.

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    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Hm, ich lese den Kontobericht so, dass die Einnahmen im Juli die Vergütungen immer noch um ca. 200 Mio unterschritten haben.


    Bis Jahresende dürfte der angehäufte Kontostand aber in jedem Fall ohne weitere Zuschüsse reichen.

  • weil durch den zwischenzeitlichen Anstieg der Börsenstrompreise spätestens seit der Jahresmitte 2022 die Differenz zwischen EEG-Vergütungen und Marktpreis negativ geworden ist.

    Da die EEG-Vergütungen ja nicht angestiegen sind, müsste sich dadurch auf dem Konto ja weitere Guthaben anhäufen :?::?:

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Größere Anlagen sind in den letzten Jahren wohl schon nicht mehr unter EEG-Vergütung errichtet worden.

    Die durschnittliche EEG-Vergütung für PV-Anlagen liegt wohl aktuell so um die 300 Euro/MWh.

    In der Firma haben wir dieses Jahr eine >1MW Anlage komplett für den Eigenverbrauch errichtet.

    Wer irgendwo eine größere Anlage errichtet, findet immer jemanden, bei dem er mehr bekommt, als das EEG verspricht.