Abgeschaffte EEG-Umlage

  • Die durschnittliche EEG-Vergütung für PV-Anlagen liegt wohl aktuell so um die 300 Euro/MWh.

    Laut Fraunhofer/Statista (S. 10) wird PV-Strom nach EEG im Jahr 2022 durchschnittlich mit 213 EUR/MWh (21,3 ct/kWh) vergütet. Der Marktwert Solar (der im Monatsdurchschnitt den tatsächlichen Wert von eingespeistem PV-Strom abbildet) ist erstmalig im Dezember 2021 über diesen Wert angestiegen. Nun wird im Dezember nicht viel PV-Strom produziert. Aber im ertragsstarken Juli 2022 betrug der Marktwert Solar durchschnittlich 26,1 ct/kWh, und im August 2022 wird dieser Wert jedenfalls noch höher ausfallen. Man kann also mit Fug und Recht sagen, dass PV-Strom im Sommer 2022 erstmalig nicht mehr subventioniert werden musste.


    Das liegt natürlich an den gegenwärtigen Verzerrungen des europäischen Strommarktes, also hauptsächlich am hohen Gaspreis in Verbindung mit der Wasserknappheit in den Flüssen, die in Frankreich zum weitgehenden Ausfall der Kernkraft führt und in Deutschland die Versorgung der Steinkohle-Kraftwerke behindert. Und natürlich war jahreszeitlich bedingt seit Mai auch wenig Windstrom verfügbar. Es müsste aber schon mit dem Teufel (bzw. mit Putin :diablo: ) zugehen, wenn sich das nicht spätestens ab Oktober wieder zum Besseren wendet. Dann halte ich es für wahrscheinlich, dass der Marktwert Solar auch wieder unter den Durchschnittswert der EEG-Vergütung sinkt – bis in den Jahren 2029 bis 2033 die 2008-2012 in großer Anzahl mit sehr hoher Festvergütung errichteten Anlagen aus der Förderung gehen.


    Ansonsten hast Du natürlich Recht. Die Photovoltaik hat im breiten Markt die Wirtschaftlichkeitszone erreicht und ist für größere Neuanlagen eigentlich nicht mehr auf die EEG-Vergütung angewiesen.

    Da die EEG-Vergütungen ja nicht angestiegen sind, müsste sich dadurch auf dem Konto ja weitere Guthaben anhäufen :?::?:

    Sehe ich auch so, zumal anscheinend (wie der "Kontoauszug" zeigt) offenbar auch noch die EEG-Umlage bis Jahresende aus der Bundeskasse weiter fließt. Ich nehme an, dass – sofern sich am Markt ab Herbst wieder normalere Strompreise einstellen und dadurch auch wieder ein Netto-Umlagebedarf entsteht – dieser erst mal aus dem Guthaben gezahlt wird. Ab 2023 ist lt. EEG-Novelle die EEG-Umlage endgültig abgeschafft. Vermutlich wird man dann das Guthaben abbauen und danach verbleibende weitere Zahlungen – wie im neuen EEG vorgesehen – aus den Einnahmen der CO2-Abgabe finanzieren.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

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