Solaranlage planen

  • Hallo BHKW-Forum,


    ich möchte eine eigene Solaranlage planen und könnte dabei Hilfe gebrauchen. Die Situation: Auf einem Grundstück befinden sich 2 Häuser. Im Vorderhaus kommt der Strom an, dort befinden sich Hauptverteilung und Hauptzähler. Von der Hauptverteilung abgehend wird ein weiterer Stromanschluss zum Hinterhaus mit Unterverteilung geführt. Eine Extra-Stromzähler für das Hinterhaus ist der Unterverteilung vorgeschaltet. Beide Häuser zusammen haben einen järlichen Verbrauch von cirka 6000 kWh. Es soll eine Solaranlage geplant werden, die das Hinterhaus mit Solarstrom versorgt. Eine Einspeisung in das öffentliche Stromnetz soll nicht erfolgen, aber natürlich soll Strom bezogen werden, wenn es die Solarenergie nicht leistet. Dementsprechend ist eine Registrierung der geplanten Solaranlage beim Netzbetreiber nicht notwendig. Zu Beginn möchte ich erstmal die Dachfläche eines Holzunterstandes mit einer Photovoltaikanlage versehen. Der Holzunterstand ist hier fachmännisch und robust von einer Holzfachkraft erbaut wurden. Die Dachfläche ist cirka 7,40 m2 groß. Die Dimensionen sind 5,5 m x 1.36 m, also 25 x 4 Dachkacheln. Die Dachfläche ist 25,4° gegen Südosten geeignet. Ich möchte das Konzept gerne ergänzbar machen, das heißt der Wechselrichter müsste zusätzliche Steckplätze für eine weitere Reihe Solarzellen besitzen. Ein Batteriespeicher wäre auch angebracht um Nachtzeiten überbrücken zu können.


    1) Welche weiteren vorbereitenden Schritte habe ich nicht berücksichtigt?

    2) Welche Geräte Kabel usw. müsste ich neben Solarzellen, Wechselrichter und Stromspeicher berüksichtigen?

    3) Wie kann man theoretisch die Leistung einer Anlage berechnen? Man könnte der Berechnung einen mittleren täglichen Verbrauch von knapp 14 kWh zu Grunde legen.

    4) Wie viele Solarzellen mit welcher Leistung könnte ich optimal für die vorhandene Dachfläche nutzen?

    5) Wie könnte der Einbau in die Unterverteilung erfolgen?


    Ich würde mich über Hilfe freuen.


    VG FutureSolarMan

  • Du bekommst 2x 400W Solarmodule installiert. Dazu kannst Du dann einen Microwechselrichter verwenden. Dafür reicht eine Schukodose. Batterien bei dieser Kleinstanlage sind nicht sinnvoll.


    Erweitern kannst Du durch weitere Module mit Microwechselrichtern. Speicher kannst Du durch einen Victron Multiplus und Pylontech Batterien ergänzen.


    Allerdings wird sich das wohl nie rechnen.

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  • Hallo zusammen!


    alikante : Vielen Dank für deinen Einwurf! Ich habe nochmal genau nachgeforscht. Die Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzangentur und beim Netzbetreiber registriert werden. Eine Meldung beim Finanzamt ist nur nötig, wenn der Verbrauch ins öffentliche Netz geht! Wenn angemeldet, kann man sich von der Einkommenssteuer bei Anlagen < 30 kWP befreien lassen. Da dürfte bei weitem drunter liegen dürfen (0.8 kWP anhand der Empfehlung von BHKWFiasko ).


    BHKWFiasko : Ich habe mir mal das 405 kWP Modell von Trina angeschaut:

    Die haben eine Dimension von 1,754 m x 1,096 m x 0,03 m. Würden bei einer Breite von 5,5 m nicht 3 Module (3 x 1.754 m = 5,262 m mit 1,2 kWP) draufpassen oder habe ich da was vergessen? Ich möchte es ja Schritt für Schritt machen. Wir ist wichtig, dass der Strom aus den Panels direkt in der Unterverteilung verbraucht werden. Dürfte dies mit 2 Kühlschränken und 1 Tiefkühltruhe der Fall? Das heißt ich würde die Solarpanelreihe direkt an den Wechselrichter anschließen und dann damit in eine Steckdose und schon steht der erzeugte Strom in der Unterverteilung zur Verfügung?


    Ich danke für Eure Hilfe!


    VG FutureSolarMan

  • 1) Welche weiteren vorbereitenden Schritte habe ich nicht berücksichtigt?

    Mit dem Netzbetreiber und dem Finanzamt Kontakt aufnehmen.


    Eine Meldung beim Finanzamt ist nur nötig, wenn der Verbrauch ins öffentliche Netz geht! Wenn angemeldet, kann man sich von der Einkommenssteuer bei Anlagen < 30 kWP befreien lassen.

    Man kann dies beantragen, aktuell ist glaube ich die Grenze bei ca. 425 € Ertrag pro Jahr bei 15 ct / kWh Eigenentnahmewert.

    Ich gehe davon aus, dass Du die "Befreiung" bekommst, jedoch musst Du es klären.

  • Man kann dies beantragen, aktuell ist glaube ich die Grenze bei ca. 425 € Ertrag pro Jahr bei 15 ct / kWh Eigenentnahmewert.

    Ich gehe davon aus, dass Du die "Befreiung" bekommst, jedoch musst Du es klären.

    Hallo Dachsfan :


    Laut Wegatech Ratgeber

    wird verlautet:

    Zitat

    Änderung durch das Osterpaket 2022: Besitzer*innen von PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp können sich nach den Beschlüssen des Osterpaktes aus dem Juli 2022 von der Einkommensteuer befreien lassen.

  • Der Ablauf für eine Anlage größer 600Watt kleiner 30KW ist immer der Selbe. Anlage planen, Elektriker beantragt Netzverträglichkeitsprüfung, Anlage bauen, Elektriker meldet Anlage fertig, Zähler wird gesetzt, Betreiber teilt NB Vergütungsmodalitäten mit, Betreiber meldet FA entweder Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei, Betreiber meldet im Register

  • Änderung durch das Osterpaket 2022:

    Alikante hat es Perfekt beschrieben.

    Allein die Anmeldung beim Netzbetreiber vor Kauf / Erstellung benötigt Zeit und Unterlagen. Gleiches gilt für einen Antrag / Anfrage beim Finanzamt.

    Ich gehe mal davon aus, dass Du auch in das öffentliche Netz einspeisen wirst, also Zweirichtungszähler.

    Finanzamt wird wie ich geschrieben hatte doch Deinem Antrag stattgeben, nur bekommen die spätestens über das Marktdatenstamregister Deine Anlage mit, deshalb vorher dort anmelden als Liebhaberei.

  • Ich gehe mal davon aus, dass Du auch in das öffentliche Netz einspeisen wirst, also Zweirichtungszähler.

    Danke für Eure Beiträge!


    Ich habe nicht vor in das öffentliche Netz einzuspeisen. Es soll nur die Grundlast im Haushalt abgedeckt werden.

    Gibt es eine Möglichkeit eine Einspeisung ins öffentliche Netz zu vermeiden?


    VG FutureSolarMan


    Dies ginge wahrscheinlich nur durch einen Solarenergiespeicher ?!

    Einmal editiert, zuletzt von Neuendorfer () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von FutureSolarMan mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ich würde sowas nehmen, dann Stecker in die Dose und gut iss...


    https://www.ebay.de/itm/224037…b48142:g:U6cAAOSwX3Jhgm7~


    Bei solchen Minimalleistungen interessiert sich eigentlich niemand wirklich für den formalen Kram. Ich habe einige Betreiber solcher Anlagen auf die Anmeldung hingewiesen und bin nur ausgelacht worden. Die sog Guerilla-Solaranlage scheint im Trend zu liegen...

  • Welche Steuer soll denn bei Nulleinspeisung hinterzogen werden?


    Und schau mal hier:


    https://greenakku.de/Guerilla-…duktion%20geht%20verloren.


    Offensichtlich wird das ähnlich goutiert wie illegale Zuwanderung.


    Ich habe keine Meinung zu diesem Thema. Aber mit der harten Linie befinde ich mich auf dem Feld der Lächerlichkeit. Deshalb nur mal dieser Link, um aufzuzeigen, wie dieses Thema offensichtlich mehrheitlich gesehen wird - außerhalb dieses Forums.


    Auch das findet man:


    https://www.pv-magazine.de/201…otovoltaik-balkonmodulen/

    2 Mal editiert, zuletzt von BHKWFiasko () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von BHKWFiasko mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Da zitiere ich mal aus Deinem Link: Ein alter analoger Zähler ist für den Solar Guerilla ein Glücksfall, da er bei Überproduktion der Solaranlage rückwärtsläuft und somit nichts von der Solarernte verschenkt wird. Dabei wird das Netz als Speicher genutzt. Die schlimmste und einzige bekannte Bestrafung für einen Solarguerilla ist ein digitaler Zähler mit Rücklaufsperre.


    nun ein Rückwärtsdrehender Zähler ist bei Anlagen bis 800 W erlaubt darüber hinaus wird es als Steuerhinterziehung bestraft. Denn der Gesetzgeber hat diese 800 W als Summe pro Haushalt erlaubt, aber auch über diese Nennleistung ( ist keine tatsächliche Leistung die ist viel niedriger ) als Strom - und Umsatzsteuerhinterziehung gesehen.

    Ob man nun bestraft wird wenn man über eine rote Ampel fährt oder nicht ist genauso sinnvoll zu diskutieren, wie eine Balkonanlage > 800 W ohne Anmeldung.

    Mit dem verlinkten Beitrag gege ich selbstverständlich nicht konform, dieser ist unwahr und stellt sich geltendem Recht entgegen.

    Man sollte eigendlich diesen melden bzw. abmahnen, da er aus meiner Sicht zu einer Strafttat aufruft.