Jungdachs

  • Hallo Dachsfans.
    Ich bin seit Mai 2006 stolzer Besitzer eines Dachs. Bereits in den 70er Jahren habe ich als Gemeinderatsmitglied an der Anschaffung eines BHKW für ca 50 WE, (die Leistung weiss ich nicht mehr) mitgewirkt - und mir damals gesagt " so ein Ding musst du auch haben." Jetzt habe ich einen Dachs. - Und viele offene Fragen. Mein Heizungsmann hat mir gesagt, die Erstattung der Umsatzsteuer sei von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich. Wer kann mir genauere Angaben über die Handhabung in Niedersachsen machen? Ich habe den Dachs als ein Gewerbe angemeldet. Das FA sagt: "Das ist Liebhaberei." Wie rede ich das dem FA aus?
    delaufer ?(

  • Bitte als erstes einmal die Funktion nutzen.


    Dann wirst du sehen das es zu dem Thema viele Meinungen und FA's gibt und jedes hat scheinbar eine andere Meinung, je nach Sachbearbeiter. ;( ;(


    Grade in letzer Zeit hat es dazu einiges an Themen gegeben!


    bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Gegen den Vorwurf der "Liebhaberei" gibt es nur ein Mittel:
    Einen Finanzierungsplan über 20 Jahre vorlegen, aus dem hervorgeht, dass letzlich Einkommensteuermäßig und Umsatzsteuerbezogen
    für den Gesamtzeitraum ein Plus hervorgeht.


    Der USt-Vorabzug ist letzlich nur ein zinsloses Darlehen; bzw.
    ein gering verzinstes, denn (siehe oben) es muß geplant sein, dass es
    mehr Ust zu zahlen gibt als als Vorsteuer eingestrichen wurde.

    reinhard