Vergütung BHKW-Strom (NT / HT) ?

  • Ich habe Probleme bei der Vergütung des produzierten Stromes aus dem BHKW (Senertec Dachs).


    Im Jahr 2006 hat ein BHKW 31.301 kWh Strom produziert, davon wurden 3.569 kWh in das öffentliche Netz eingespeist.


    Im Jahr 2006 haben wir 41.003 kWh Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen und für alle bezogene kWh die Stromsteuer von 2,05 ct / kWh bezahlt.


    Wenn ich Ihren Artikel richtig verstanden habe, hätte der Energieversorger 3.569 kWh Stromsteuerfrei in Rechnung stellen müssen ?


    Ich habe noch eine weitere Frage, in der Schule ist ein HT / NT - Zähler, dadurch wird auch der eingespeiste Strom mit einem HT / NT Tarif (4,380 ct/kWh bzw. 2,02 ct/kWh) vergütet, ist dieses denn rechtens ?


    Kann mir jemand helfen ?


    Carsten

  • Hallo Carsten,


    Zitat

    Wenn ich Ihren Artikel richtig verstanden habe, hätte der Energieversorger 3.569 kWh Stromsteuerfrei in Rechnung stellen müssen ?


    Ich glaube, es gibt einzelne Betreiber, wo es so gehandhabt wird, das sie für bezogenen Strom keine Energiesteuer zahlen müßen, aber das sind einzelfälle.


    Einige haben es probiert, die haben aber beim Hauptzollamt auf Granit gebissen....


    Das Gesetz ist da etwas missverständlich, ich verstehe es so, das dies nur für den Strom zutrifft, der vom BHKW selbst im Stand als Hilfsenergie benötigt wird, und dafür lohnt beim Dachs der aufwand nicht.


    Zitat

    Ich habe noch eine weitere Frage, in der Schule ist ein HT / NT - Zähler, dadurch wird auch der eingespeiste Strom mit einem HT / NT Tarif (4,380 ct/kWh bzw. 2,02 ct/kWh) vergütet, ist dieses denn rechtens ?


    Normalerweise, wird nach dem KWK Index der EEX vergütet, + BAFA Zuschlag,+ vermidene Netznutzung. Der KWK Index ändert sich von Quart. zu Quart.
    Wenn aber irgentwas anderes Vertraglich mit dem EVU vereinbhrt worden ist, dann gilt warscheinlich dieses, zumindest für die Vertragslaufzeit!


    Bis dann Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Das ist die erste fRage! Habt ihr mit dem Versorger einen Vertrag abgeschlossen?
    Dann gilt das was dort steht.


    Wenn die Vergütung über das Jahr gesehen weniger ausmacht als wenn ihr nach dem Einspeisegesetz abrechnet, den Vertrag fristgerecht kündigen und eine Vergütung nach der aktl. Gesetzeslage einfordern.


    Das heißt Strom erzeugt x (EEX-Preis + 5,11Ct BAFA + Vermiedene Netzkosten wie sie eurer Versorger angibt)
    Da gibt es dann keinen Tag und Nachttarif.


    Herzlichen Glückwunsch zu den tollen Laufzeiten und der geringen Einspeisung.
    Da ist der Dachs ja mal richtig ausgelstet.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang