Energiesteuer Rückerstattung – Senertec Programm wird kostenpflichtig

  • Bis zum letzten Jahr hatte Senertec auf seiner Homepage seinen Kunden einen Link zum Download des Programms für die Erstattung der Energiesteuer angeboten. Nun wird man genötigt, sich auf der DachsPortal2 Seite anzumelden, um dann dort zu erfahren, dass Senertec fast 30 EUR für die aktuelle Ausgabe des Programms haben will.


    Frage an die Experten: Kann ich auch das Programm des Vorjahres nutzen oder gab es Änderungen, die von Relevanz sind?


    BG, maxnicks

  • Nun wird man genötigt, sich auf der DachsPortal2 Seite anzumelden, um dann dort zu erfahren, dass Senertec fast 30 EUR für die aktuelle Ausgabe des Programms haben will.

    Da Dir bisher niemand geantwortet hat, versuche ich es mal.


    Das Dachsportal 2 ist ja nicht nur für die Energiesteuer, außer wenn man zum Beispiel den MSR 1 oder MSR 2 oder Gen 1.1 Dachs hat. Das Portal 2 kostet bis 1 kW el. Nennleistung aktuell 9,90 € direkt an Senertec zu zahlen, bis 15 kW 29,90 € Nutzungsgebühr wie Du richtig schreibst.

    Wichtig ist, dass darin nicht die Verbindungskostenpauschale enthalten ist, wenn man MSR 1 oder MSR 2 oder Gen 1.1 Dachs hat.

    Ebenfalls wichtig ist, dass alles Jahresbeiträge sind und das viele Partner bei der Energiesteuer auch ohne das Portal helfen.


    Letztlich sind es Angebote die gemacht werden, Service kostet Geld das von wem auch immer bezahlt werden muss.

    Service wird auch in diesem Bereich teurer und das der Hersteller gesagt hat, ich habe eine App und ein Poratl geschaffen und will dafür Geld finde ich nachvollziehbar.


    Sicherlich sieht der eine Betreiber dies so und ein anderer ganz anders, man kann es nicht jedem Recht machen.

    Bei uns im Betrieb ist es so, dass wir den Betreibern bei allem helfen, auch bei der Energiesteuer.

    Dafür haben wir jedoch nicht das Senertec Tool genutzt.

    Jeder der einen Dreisatzbeherscht sollte so ein HZA Formular ausfüllen können, sicherlich bekommt man von seinem Servicepartner kostenfrei eine Vorlage wo alles bis auf Namen und Verbrauch ausgefüllt ist. Ist zumindest bei uns so.


    In diesem Sinne gehe ich mal nicht davon aus, dass Du das alte Senertec Programm vom Vorjahr nutzen kannst, ich wüsste eigendlich auch nicht warum, weiß es nicht weil wir nicht damit arbeiten.

    Die HZA Vorlage lädst Du hoch ( ein ) und änderst das Jahr und den Verbrauch und bist fertig.

  • …herzlichen Dank, Dachsfan. Du hast Recht: Ich werde die Zollvordrucke “von Hand” ausfüllen.


    Da ich als (ehemaliger) MSR-2 User keinen Nutzen von dem Portal habe, finde ich 30 EUR für ein Programm, das lediglich die Eingaben des Kunden in eine Tabelle überträgt und mit Unmengen grüner Farbe aufhübscht, schon ein bisschen happig. Für dasselbe Geld kann man ziemlich ausgefuchste Programme zur Steuererklärung mit regelmäßigen Updates bekommen, die eine ganz andere Programmierleistung erfordern.


    BG, maxnicks

  • Moin,

    wenn es hier um die Energiesteuererstattung § 53... geht, dann nimmt unser Zoll kein Papier mehr und keine externen Dokumente.

    Es geht nur noch online. Hauptzollamt Bielefeld.

    Gruß

    JoGo

  • Das mag regional durchaus unterschiedlich gehandhabt werden. Bis letztes Jahr ging das bei meinem Finanzamt noch mit Papier. Kam sogar zurück, weil eine von zwei Unterschriften fehlte… :o)


    BG, maxnicks

  • Moin,

    wenn es hier um die Energiesteuererstattung § 53... geht, dann nimmt unser Zoll kein Papier mehr und keine externen Dokumente.

    Es geht nur noch online.

    Schau mal hier da ist alles genau beschrieben.

    Vorlagen kann ich gern per e-mail rausgeben, da ist dann alles eingetragen bis auf Name, Adresse, Brennstoffmenge.


    Man erstellt alles am PC und druckt es dann aus, unterschreibt und kann es dann entweder einscannen per De-mail ( wie ich es mache ) oder per e-mail zusammen mit der letzten Brennstoffrechnung hinschicken oder eben per Post die ausgedruckte Version.


    Das mag regional durchaus unterschiedlich gehandhabt werden. Bis letztes Jahr ging das bei meinem Finanzamt noch mit Papier.

    Die Angabe des Kollegen ist falsch, es geht auch weiterhin das man die ausgedruckten Unterlagen dort hinschickt.


    Ich vermute ermeint das man keine alten Formulare von Hand ausfüllen darf und diese dann hinschicken darf.

    Alles muss zwingend am PC ausgefüllt werden, der so eine Art Abfrage durchführt und meckert wenn etwas relevantes fehlt, eine große Hilfe für das HZA.

  • …super. Ganz herzlichen Dank.

    Gern geschehen!

    Da per e-mail nachgefragt wurde, die e-mail findet man übrigens hier ob ich das nicht zum Download anbieten kann. Leider nein, da ich nicht der Rechteinhaber des Formular bin.

    Bedeutet das auch das Finanzamt bzw. hier konkret Hauptzollamt Abmahnungen verschickt wenn man so etwas macht.

    Wie gesagt kurze e-mail und bitte reinschreiben ob man ein Vollentlastungsvorausgefülltes oder Teilentlastungsvorausgefülltes will.

    Öl oder Gas muss man dann selbst gucken / ändern und ob man einen eigenen Zähler am Dachs hat oder rechnerisch die Werte ermittelt.

    e-mail wird aber beantwortet wenn ich Zeit habe, also wird nicht sofort beantwortet.

  • …herzlichen Dank, Dachsfan.


    Ich hab‘ noch die Ausdrucke vom letzten Jahr. Damit sollte das Ausfüllen der Formulare und die Aktualisierung der Verbrauchsdaten kein Problem sein.

    Bedeutet das auch das Finanzamt bzw. hier konkret Hauptzollamt Abmahnungen verschickt wenn man so etwas macht.

    Abmahnung? Unglaublich. Die Beamten sollten froh sein, wenn man ihnen Arbeit abnimmt und anderen Nutzern zeigt, wie‘s geht.


    BG, maxnicks

  • Ich habe den Vordruck ausgefüllt vom HZA auch vom letzten Jahr auch auf dem Rechner abgespeichert.

    Hab' ich auch. Aber man muss auf jeden Fall die aktuellen HZA-Formulare (d.h. die für das jeweilige Entlastungsjahr gültigen) benutzen und dort die Daten neu eintragen. Altes Formular mit lediglich aktualisierten Verbrauchsdaten funktioniert nicht, weil die Formulare jedes Jahr ein bisschen anders gestaltet sind und auch an einigen Stellen neue Kästchen angekreuzt werden müssen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Das ist richtig, es muss zunächst nach dem Formular 1135 gesucht werden, geöffnet werden udn dann die Daten in das Formular hochgeladen werden. Dann das zu entlastende Jahr einstellen und die Brennstoffmenge aktualisieren.

    Dann eine neue pdf machen und das herunterladen nicht vergessen.