BHKW + PV-Anlage - Ablehnung Zählertausch durch Netzbetreiber

  • Hallo zusammen,


    aktuell beziehe ich Strom über ein BHKW an das noch ca. 30 weitere Häuser angeschlossen sind.

    Nun ist der Plan eine PV-Anlage zu errichten mit einem 10 KW Speicher.


    Mein Netzbetreiber hat den Zählertausch jedoch abgelehnt, da das Messverfahren zu aufwendig sei.

    Die Erklärungen, die ich erhalten habe decken sich mit der Aussage, die ich hier im Forum gefunden habe:

    Zitat

    Die Nutzung der Eigenverbrauchsregelung anstelle der klassischen Volleinspeisung erfreut sich sowohl bei Blockheizkraftwerken als auch bei Photovoltaikanlagen großer Beliebtheit. Die zeitgleiche Einspeisung eines BHKW und einer PV-Anlage mit Eigenverbrauchsoption erfordert jedoch eine aufwändigere messtechnische Erfassung der rückgespeisten Leistungen. Bisher herrschte viel Unklarheit, wie ein kombinierter Eigenverbrauch von mehreren Anlagen nach dem EEG und KWKG erfolgen soll.

    Selbst viele Mitarbeiter bei Netzbetreibern sind sich trotz mittlerweile normierter Verfahren unsicher und wimmeln Interessenten ab

    Da überall mit grüner Energie geworben wird, hat mich diese Ablehnung sehr verwundert.

    Weiß jemand, ob der Netzbetreiber das Recht hat, einen Tausch mit einer solchen Begründung abzulehnen und ob ich was dagegen tun kann?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Hallo, das wird wohl schwierig, und das Problem ist, das dann jede Erzeugungseinheit und jeder Verbraucher einen RLM aufgebrummt bekommt

    um die Erzeugung und den Verbrauch zeitlich abzugrenzen.

    Und RLM Zähler kosten viel Geld und somit hat sich das Thema wahrscheinlich für "privat" erledigt.

    Du kannst mal schauen was ein Lastgangzähler bei eurem Mess Stellenbetreiber kostet, alternativ kannst du auch bei Commetering.de schauen.


    Wir haben genau den gleichen Fall, PV + BHKW beide in Überschusseinspeisung, aber wir haben von Grund auf RLM Zähler.

    Wie die schlauen VNB Leute aber den Eigenverbrauch zuordnen wollen wenn PV + BHKW gleichzeitig laufen konnte mir noch

    keiner erklären.

    Also PV erzeugt 50kw, BHKW erzeugt 50kw und der Verbrauch liegt bei 30kw, wenn es die Erklärung erleichtert, liegen diese Werte auch die kompletten

    15 Minuten vor.

    Wenn das jemand auflösen kann, bin ich daran auch interessiert.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Hallo, ich hatte bis vor kurzem auch BHKW und PV mit Speicher. BHKW wurde 2003 eingebaut, keine Probleme. dann wurde 2015 eine PV mit Speicher eingebaut. Das ganze wurde von 2 Zählern erfasst in sogenannter Kaskatenschaltung. Ich hatte 3 Jahre lang Probleme mit den Zählerständen. Hatte dies mehrmals schriftlich beim Netzbetreiber reklamiert. Die waren auf öfters vor Ort, auf mit dem Aufsteller der PV. Dann wollten Sie, das noch ein zusätzlicher Zähler reinkommt. Habe ich aber abgelehnt, da die Anlage so genehmigt wurde. Irgendwann haben dann die Zähler einigermaßen gestimmt. Aber nicht 100%ig.

  • Weiß jemand, ob der Netzbetreiber das Recht hat, einen Tausch mit einer solchen Begründung abzulehnen und ob ich was dagegen tun kann?

    Grundsätzlich wäre die Clearingstelle EEG Dein Ansprechpartner, allerdings wird Dir wohl niemand raten können ohne das Du mal Daten gibst, was für KWK Anlage ? Wie gross soll die PV Anlage werden ?


    Wenn unter 50 kW dann reicht eine einfache Kaskadenmesseinrichtung.

    Wer hat denn den Kontakt mit dem Netzbetreiber gehabt, die Planung macht ein Konzessionierter.

    Kann der das nicht ? oder niemanden beauftragt ?

  • aktuell beziehe ich Strom über ein BHKW an das noch ca. 30 weitere Häuser angeschlossen sind.

    Der Hase liegt bei obiger Aussage im Pfeffer. Es handelt sich also um ein Arealnetz das von wem genau betrieben wird, was steht in den Verträgen ? Technisch sehe ich kein Problem da bei 30 Häusern am Netzübergabepunkt des Areals a) sowieso kein Ferraris mehr hängt b) der gesamte PV Strom im Areal verbraucht wird. Das Problem ist rein bürokratisch könnte aber mit einer einfachen bilanziellen Durchleitung geklärt werden.

  • Wäre das nicht ein Fall für SmartMeter?


    Da könnte man doch Erzeugung der Unterschiedlichen Quellen und Verbrauch zu jeder Zeit klar voneinander abgrenzen, oder?

  • Gibt es bei dir schon etwas Neues? Hast du dich an die Clearingstelle EEG|KWKG gewandt?


    Ich ergänze hier mal, weil ich in einer ähnlichen Situation bin und bei meiner Recherche auf diesen Thread gestoßen bin und leider keine einfache Antwort gefunden habe.


    Wir sind ein BHKW-Verbund aus ca. 100 Parteien. D.h. wir beziehen Strom und Wärme vom BHKW. Zum "Warmwerden" mit dem Thema Photovoltaik wollte ich lediglich eine kleine steckerfertige PV-Anlage anmelden und informierte unseren BHKW-Netzbetreiber/Strom-Lieferant.


    Dieser verbot uns zwar nicht direkt den Betrieb, allerdings die Einspeisung des überschüssigen Stromes:


    Für ein kleines Balkonkraftwerk ist dieser (finanzielle und bürokratische) Aufwand für eine Verhinderung der Rückeinspeisung mMn völlig ungerechtfertigt und für den Betrieb einer größeren PV-Anlage ist die Einspeisung inkl. Vergütung auch ein elementarer Bestandteil der Refinanzierung.


    Als Laie stelle ich mir hier eher die Frage, ob das eine Ausrede ist um Gegenrechnungen/bürokratischen Aufwand zu vermeiden. Ich habe daher ebenfalls heute Kontakt zur Clearingstelle aufgenommen. Unabhängig wie das Ergebnis aussieht und ob die die Erklärung vom Netzbetreiber passt, ist dieser Fall dann zumindest hier dokumentiert.


    Sobald eine Antwort von der Clearingstelle vorliegt, gebe ich hier nochmal ein Update :) .


    Gruß aus Hamburg

  • Grundsätzlich hat der VNB Recht. Das Problem der Abgrenzung von eingespeistem BHKW- und PV-Strom lässt sich aber mit Hilfe der (auch von den Netzbetreibern anerkannten) Zählerkaskade lösen. Ich würde allerdings verstehen, wenn der VNB wegen der paar Wattstunden aus einem Balkonkraftwerk keine eigene Messeinrichtung installieren möchte und lieber sagt es geht nicht.


    Wenn Du tatsächlich vor hast eine große PV-Anlage zu installieren, solltest Du deshalb nicht "zum Warmwerden" mit dem VNB oder gar der Clearingstelle über ein Balkonkraftwerk für 100 Parteien diskutieren, sondern direkt über die geplante Anlage reden.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Moin, bei einer Anlage die 100 Parteien mit Strom versorgt gehe ich nicht von einem einfachen Arbeitszähler aus. Insofern und wegen der sicherlich großräumigen Anordnung der Anlage scheidet die (Arbeits)zählerkaskade aus. Um so einfacher wäre es dem Balkon-PV Querulanten einen Lastgangzähler zu verpassen der dann mit dem Einspeiselastgang am Netzeinspeisezähler verrechnet wird - auf Kosten des PV Einspeisers versteht sich :whistling:

  • Wir sind ein BHKW-Verbund aus ca. 100 Parteien. D.h. wir beziehen Strom und Wärme vom BHKW. Zum "Warmwerden" mit dem Thema Photovoltaik wollte ich lediglich eine kleine steckerfertige PV-Anlage anmelden und informierte unseren BHKW-Netzbetreiber/Strom-Lieferant.

    Aus den Lehrgängen für Konzessionierte Elektromeister habe ich gelernt, dass pro Netzübergabepunkt des Areals ( bei Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a, Nr. 24b EnWG ) nur ein Balkonkraftwerk erlaubt ist. Dies wird ganz normal installiert und beim Netzbetreiber und Marktstammdatenregister angemeldet.

    Weitere Balkonkraftwerke sind nicht erlaubt und dürfen auch nicht angemeldet werden.


    Selbstverständlich könnt Ihr eine richtige PV Anlage planen und errichten, dass es zulässig.

  • Ich kenne die Problematik aber in deutlich kleinere Anlage. Das Problem von Stromnetz Hamburg ist eigentlich simpel. Ich habe ja auch 2 Jahre lang "graustrom", der nicht sortenrein nach kwk und PV getrennt war, eingespeist.


    Für kleine Anlagen gibt es das mk6 was bei mir umgesetzt ist.


    Guck Mal hier:


    Mir wurde leider auch erst geholfen als ich den Antrag bei der Clearingstelle gestellt habe. Ansonsten Bundesnetzagentur Kammer 6 müsste auch etwas Nachdruck machen können.


    Bei mir war die Begründung: unser SAP gibt diese Konstellation nicht her und wir müssen es händisch abrechnen. Ich glaube das machen die bis heute so. Hier sind anscheinend noch alte HEW Strukturen mit aufwändigen Freigaben verankert was Systemänderungen äußerst komplex macht....