WP für Brauchwasser und Hauswärme

  • ... es sei denn, man teilt den Kältemittelkreis in zwei Stränge, den ersten für das Innengerät, den zweiten führt man über Magnetventil und einen Plattenwärmetauscher zur Wassererwärmung.

    Ok.


    Ich würde eine Einhell 3500 C+H Klimaanlage nehmen, die hat keine Elektronik, dafür zwei Anschlüsse für Innengeräte; einer davon könnte einen Plattenwärmetauscher bedienen.

    Aber bitte nicht einfach irgendwas zusammenwürfeln. Das muss dann schon zusammenpassen.

  • Das Innengerät verfügt über eine Raumtemperaturregelung ( ja, elektronisch ) und fordert das Außengerät über einen Schaltkontakt an, ein weiterer Schaltkontakt steuert die Umschaltung heizen / kühlen.

    Das Außengerät beinhaltet nur den Kompressor, therm. Überlastschutz, HD / ND Pressostat, alles als Öffner in Reihe zum Kompressor sowie das Magnetventil heizen / kühlen


    Hierzu: Ullrich Jan, Umbau Klimagerät zur Wärmepumpe, BoD Norderstedt, ISBN 978-3-7392-3010-8

    Werkstatt:

    PV 4,8 kWp BHKW Senertec Dachs HR AltölumbauHolzvergaser Atmos DC30GSE

    Haus:

    PV 5,4 kWp Inselwechselrichter 5,0 kW26 kWh Batteriespeicher BHKW Senertec Dachs HR NE Holzvergaser Buderus Logano S161 ● Windrad Makemu Domus 0,0 kW ● Autarkie: 100%

  • Wenn in der Kälteanlage (teil-) fluoriertes Kältemittel steckt darf da nur zertifiziertes Personal anpacken.

    Kannst du das bitte mit Quellenangabe belegen?


    Als ich die Kälte/Klima Sachkunde erwarb, war es noch so, dass PRIVATpersonen FÜR SICH an Kälteanlagen alles tun und lassen durften, was sie wollen. Ich bin auch heute noch davon überzeugt, dass sich daran nichts geändert hat.

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  • PRIVATpersonen FÜR SICH an Kälteanlagen alles tun und lassen durften, was sie wollen.

    Seit F-Gas Verordnung darf man als unkundiger nur noch an geschlossenen Systeme ran. Aktuelle Split Geräte fallen darunter nur weil ihre speziellen Kupplungen beim Trennen den Kreis abschließen und das Kältemittel drin bleibt.


    Nachfüllen, Abpumpen, Reparatur und Umbau sind tabu!


  • Wo bitte steht genau geschrieben, dass sich das auf private Personen bezieht, die nicht gewerblich handeln? Nirgendwo. Das wird immer nur vermutet...


    Für mich ist eine Person, die


    Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur oder Stilllegung der in Artikel 4 Absatz 2 Buchstaben a bis f

    aufgeführten Einrichtungen


    durchführt, ein gewerblich handelnder Kältetechniker und nicht jemand, der für sich selbst zu Hause eine Split-Kälte-Klima-Wärmepumpen-was-auch-immer Anlage zur eigenen Verwendung baut.

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  • Wo bitte steht genau geschrieben, dass sich das auf private Personen bezieht, die nicht gewerblich handeln?

    Da man nicht zitieren kann was nicht geschrieben steht kann ich nur auf die Stelle verweisen wo ich die Einschränkung auf gewerbliche Vermuten würde. Aber eben nicht finde.


    Zitat von Begriffsbestimmung, Artikel 2:

    „Betreiber“ die natürliche oder juristische Person, die die tatsächliche Kontrolle über das technische Funktionieren der
    unter diese Verordnung fallenden Erzeugnisse und Einrichtungen ausübt; [...]

    Damit fällt es wohl dir zu nachzuweisen das Privatpersonen von der Verordnung ausgenommen sind.


    Ob jemand den Umbau dann gewerblich oder privat ausführt ist egal, solange nur dieser jemand zertifiziert ist.

  • Da man nicht zitieren kann was nicht geschrieben steht kann ich nur auf die Stelle verweisen wo ich die Einschränkung auf gewerbliche Vermuten würde. Aber eben nicht finde.

    Du wirst auch nichts finden, weil es nicht explizit formuliert wird / wurde. Deswegen kann ich das auch nicht nachweisen und bitte daher jeden, der das Gegenteil behauptet, dann eben dieses nachzuweisen.

    Als ich vor ca 20 Jahren die Sachkunde erwarb, wurde es auf jeden Fall so dargestellt und mit einem Beispiel untermauert:


    Es kennt ja sicher jeder diese Drucklufthupen, die gerne beim Fußball o.Ä. benutzt werden. In diesen befindet sich aber keine Druckluft, sondern R134a. Der Sachkundige " darf unter keinen Umständen Kältemittel wissentlich in die Atmosphäre entlassen " ( so oder so ähnlich ), was bedeutet, ich darf diese Teile nicht benutzen. Meine Frau darf das aber, da sie nicht sachkundig ist und nicht wissen kann, dass man das nicht darf.


    Aber egal ob es nun so ist oder nicht, wir sind vom Thema ab gekommen.


    Schlussendlich muss jeder für sich selber wissen, ob er sich für handwerklich begabt genug hält, sich eine Kälteanlage jeglicher Bauart zu konstruieren, es wird sicherlich niemand kommen und das verbieten oder irgendeine Strafe dafür aussprechen.

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  • Mein Argument wird durch einen Absatz in der Verordnung erhärtet:

    Zitat

    Artikel 11

    (5) Nicht hermetisch geschlossene Einrichtungen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind, dürfen nur dann an
    Endverbraucher verkauft werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Installation von einem nach Artikel 10
    zertifizierten Unternehmen ausgeführt wird.

    Damit ist jeder Privathonk der mal so zum Spaß (und ohne Zertifikat) eine Klimaanlage basteln will raus.


    Genauso wenig kann man solche Systeme um- oder Aufbauen wenn man sie dann nicht befüllen kann:

    Zitat

    Artikel 11

    (4) Zum Zweck der Ausführung der Installation, Wartung, Instandhaltung oder Reparatur von Einrichtungen, die
    fluorierte Treibhausgase enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen und für die eine Zertifizierung oder Bescheinigung nach Artikel 10 erforderlich ist, dürfen fluorierte Treibhausgase nur an und von Unternehmen verkauft und
    gekauft werden, die Inhaber der entsprechenden Zertifikate oder Bescheinigung nach Artikel 10 sind
    , oder an und von
    Unternehmen, die die Personen beschäftigen, die Inhaber eines Zertifikats oder einer Ausbildungsbescheinigung nach
    Artikel 10 Absätze 2und 5 sind. Dieser Absatz hindert Unternehmen ohne Zertifikat, die nicht die Tätigkeiten gemäß Satz
    1 des vorliegenden Absatzes ausführen, nicht daran, fluorierte Treibhausgase zu sammeln, zu befördern oder zu liefern


    Wobei auch "Unternehmen" nicht explizit auf Gewerbe beschränkt ist:

    Zitat

    Artikel 2

    „Unternehmen“ jede natürliche oder juristische Person, die
    [...]
    d) Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, installiert, wartet,
    instand hält, repariert, auf Dichtheit kontrolliert oder stilllegt;



    es wird sicherlich niemand kommen und das verbieten oder irgendeine Strafe dafür aussprechen.

    Sicher?


    § 10 Ordnungswidrigkeiten

    1) Ordnungswidrig im Sinne des § 26 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe c des Chemikaliengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    [...]

    4.entgegen § 3 Abs. 3 eine Klimaanlage befüllt,

    5.entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 oder § 6 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, eine dort genannte Tätigkeit durchführt,
    6.entgegen § 8 Absatz 1 Satz 1 ein dort genanntes Unternehmen beauftragt,


    Und was diese Ordnungswidrigkeit kosten kann findet sich in:

    § 26 Bußgeldvorschriften

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 4a, 4b und 7 Buchstabe b mit einer Geldbuße bis zu zweihunderttausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 4, 4c, 4f, 5, 6, 7 Buchstabe a, Nummer 8 Buchstabe b, Nummer 10 und 11 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

    3 Mal editiert, zuletzt von JAU () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von JAU mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ich möchte dich bitten, hier abschließend deine Zitate GENAU zu lesen und zu verstehen. Es ist AUSNAHMSLOS IMMER von Gewerbe die Rede, z.B. dein erstes Zitat, Artikel 11/5: Der Installateur, der an Endkunde verkauft, muss zertifiziert sein.

    Werkstatt:

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    Haus:

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  • z.B. dein erstes Zitat, Artikel 11/5: Der Installateur, der an Endkunde verkauft, muss zertifiziert sein.

    Falsch.

    Da steht das an Endkunden verkauft werden darf wenn der Endkunde nachweist das die Installation von einem zertifizierten erledigt wird.


    Die explizite Ausnahme bestimmt hier die Regel!


    Es ist AUSNAHMSLOS IMMER von Gewerbe die Rede,

    Da du keinen Beleg für dein Behauptung lieferst tu ich genau das was (vermutlich) dein Ansinnen war: Hitchens Rasiermesser anwenden.

    Zitat

    Was ohne Nachweis behauptet werden kann, kann auch ohne Nachweis verworfen werden.

  • Falsch.

    Da steht das an Endkunden verkauft werden darf wenn der Endkunde nachweist das die Installation von einem zertifizierten erledigt wird.

    Bitte wo steht, dass der Endkunde nachweisen muss und nicht der gewerbliche Verkäufer?

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  • Hi


    vielleicht @ all zurück zum Thema ;)

    war paar Tage offline...

    Ich weiß, das die Bilder oben im ersten Beitrag nicht die richtigen sind. Es sollten nur Beispielbilder sein.

    Hier übrigens auch nochmal die Idee als Skizze:


    Blöde Frage...Die Aussengeräte die man für die Klimaanlage nutzt....damit kann man ja auch heizen.

    Warum kann ich dann dort nicht einen Wärmetauscher anschließen und damit das Brauchwasser erhitzen? Wo ist der Unterschied zwischen