Hallo,
wenn ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichte und die Regelbesteuerung bei einer unternehmerischen Verwendung von mindestens 10% wähle, kann eine Zuordnung der Anlage (Brennstoffzellenheizung PT2) zum Unternehmensvermögen erfolgen. In diesem Fall erstattet das Finanzamt auf Antrag die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten.
Ist die Vorsteuer aus den gesamten Anschaffungskosten der Anlage oder nur zum Teil abzugsfähig?
Wenn nur zum Teil, wie berechnet man den abzugsfähigen Teil bei der PT2?
Hat mir da jemand eine Beispielrechnung die auch schon vom FA so abgenommen / akzeptiert wurde?
Gruß
Simballa