"Liebhaberei" abgeschafft

  • Hallo Gemeinde,


    habe gestern mit meinem Steuerfuzzi bis in den Abend über der Steuererklärung ´06 gesessen, dabei hat er folgende Aussage gemacht.


    Die Oberste Finanzbehörde hat Durchführungsverordungen erlassen aus denen hervorgeht das alle Einnahmen aus BHKW,PV,Windkraft etc. als "Einnahmen aus Selbständiger Tätigkeit" anzugeben sind.( regelung zur Nachhaltigen Tätigkeit)
    Dies ist ein Muß ohne Spielraum!
    Insofern müssen auch negative Einnahmen vom FA akzeptiert und gegen die restlichen Einkünfte verrechnet werden - wenn nötig über die gesamte Laufzeit!!
    Damit wird die "Liebhaberei" klausel die ja eigendlich nur für Gewerbe geschaffen wurde für Privatpersonen mit "nachaltiger Tätigkeit" entschärft.


    So die Argumente meines Steuerfuzzis. :-(/ :-(/


    Was sagt Ihr dazu?????

  • Hallo alikante,
    gibt es da was schriftliches darüber, das wäre ja inbesondere für mich hochinteressant!

  • Hallo alikante,
    wenn das wirklich so stimmt, wäre das natürlich eine feine Sache, gehört oder gelesen habe ich darüber aber bisher noch nichts.
    Allerdings muss ich auch sagen, dass dein "Steuerfuzzy" einige völlig falsche Infos gegeben hat. Die sogenannte Liebhabereiklausel gilt meines Wissens nicht nur für die Gewerbetreibenden, sondern auch für Freiberufler oder für Landwirte.
    Außerdem sind die Einkünfte aus dem Betrieb von BHKW , PV usw. immer gewerblich und nie selbständige Einkünfte. Die haben nur die Freiberufler, also vor allem Ärzte, Anwälte, Architekten oder auch Steuerberater.
    Dazu kommt, dass das Finanzamt gerne dann Liebhaberei annimmt, wenn man hohe positive Einkünfte hat, z. B. 100.000 oder 200.000 Euros verdient - egal ob Lohn, Gewerbe oder freiberuflich - und nur nebenbei eine andere Tätigkeit ausübt, eben z. B. ein Gewerbe betreibt, damit keine oder ganz geringe Einnahmen, aber viele Ausgaben hat. Dann geht die Behörde davon aus, dass man es mit der Nebentätigkeit wohl nicht so ernst meint und das ganze nur ein Steuersparmodell ist.
    Beim Dachs dürfte im Normalfall keine "Liebhabereigefahr" bestehen, schon gar nicht wenn man Strom und Wärme verkauft (z. B. im Mehrfamilienhaus). Nur der Dachsbetreiber im eigenen Haus könnte ein Problem bekommen, z. B. wenn er seine Anlage voll fremdfinanziert hat und Schuldzinsen anfallen und dadurch die Einnahmen aus dem Stromverkauf aufgefressen werden oder er vom produzierten Strom das meiste selbst verbraucht. Aber ob Liebhaberei oder nicht - das ist auch immer eine Einzelfallentscheidung. Die Finanzämter wollen da meistens auch eine Prognose haben.
    Ach ja, wer ist mit der Obersten Finanzbehörde gemeint - das Bundesfinanzministerium bzw. der Bundesfinanzminister? Wenn es wirklich eine Durchführungsverordnung im Sinn des Wort ist, müßte die von "ganz oben" kommen.
    Vielleicht kann dein "Steuerfuzzy" was genaueres in Erfahrung bringen.
    Schöne Grüße

  • Hallo Lingo,
    leider bin ich so einer, der den Dachs vor allem aus ökologischen Gründen betreibt, und somit in den Liebhabereibetrieb eingestuft wird. Ich habe auch schon versucht, den eigenverbrauchten Strom in Rechnung zu stellen, aber das ist mir dann vom Finanzamt abgelehnt worden.
    Grundsätzlich finde ich den Liebhabereibetrieb in Sachen BHKW für ungerecht und nicht angebracht, eben weil ökologisch denkende Menschen hier deutlich im Nachteil sind.
    Der einzige Vorteil, den ich aus der ganzen Sache ziehe ist eben, daß ich sehr wenig Heiz-und Stromkosten im Jahr habe, dank Dachs.

  • Hi Lingo,


    leg mal die Worte nicht so auf die Goldwaage. ^^
    Der Fuzzy hat mir das so einfach wie möglich erklärt - bin ja Laie - und ich habs dann so geschrieben wie ich es verstanden habe. Also können da schon paar Fachbegriffe oder Verklausulierungen im Beitrag fehlen.
    Auf jeden Fall hab ich Ihn gebeten was schriftliches dazu zu beschaffen - werds dann Posten!!


    Mfg :~~

  • Hallo Dachser,


    Zitat

    Ich habe auch schon versucht, den eigenverbrauchten Strom in Rechnung zu stellen, aber das ist mir dann vom Finanzamt abgelehnt worden.


    Wie das ?( Ich schreibe jedes Jahr ne Rechnung für den Strom und für die Wärme und das Finanzamt hat noch nie was gesagt. Für mich ist der Dachs ein Gewerbe (Stromverkauf, genau wie meine PV-Anlage) bei dem alle Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt werden. Für den eingesparten Strom gibts dann ne Rechnung und für die verbrauchte Wärme auch.


    Gruß
    Tom

  • Grundsätzlich mache ich es auch wie Tom aber man kann sich keine Rechnung selber stellen, außer es handelt sich um unterschiedliche Rechtsformen. Beispiel KWK Betreiber ist eine GbR und der Nutzer eine Privatperson...etc


    Ich nenne es also Eigenentnahme Strom..

  • ... und ich verkaufe den Strom und die Wärme an meine Eltérn unter mir und an mich, da das Gewerbe auf meine Frau läuft ;)


    Gruß
    Tom

  • ^^....geschickt.... )))) dann ist es natürlich richtig und korrekt. Die Preise können bis auf 50 % des Markpreises - meiner Meinung nach - frei gestaltet werden.

  • Zitat

    Tom´s Frau = Contractor


    Genau, muss mich gut führen sonst wirds mir kalt ;( ;( :D


    Gruß
    Tom

  • Zitat

    Original von Tom3244


    Genau, muss mich gut führen sonst wirds mir kalt ;( ;( :D


    Contractoren haben die Versorgungpflicht !! ))))


    Ansonsten dürfen die Katzen in Erzwingung-Haft genommen werden 8o
    ausserdem wärmt Katzenfell gut ;)


    Hoffentlich liest der Contractor das nicht... :rolleyes: ansonsten heisst es für FAN diese Verbindung ist für immer technisch gestört.... ))))

    3 Mal editiert, zuletzt von Dachsfan ()