Ärger mit Netzbetreiber

  • Gemeint ist ein monatlicher Pauschalpreis für das Messen der Energiemenge und angeblich auch als Zählermiete und
    -Wartungspauschale...

  • Hallo


    Das mit der messeinheit, wollte mein netzbetreiber auch sich durch setzen. aber da ich alle zähler, ausser die bezugszähler selber gekauft und einbauen lassen habe (kosten für 5 zähler und die montage ca2000€), haben die sich nicht durchsetzen können.


    es ist aber so wenn der netztreiber dei quatal abrechnungen für dich ausrechnet und ein rechnung aufstellt dann berechnen die für sich selber ein arbeits aufwand kosten ca 7 € pro quatal.


    jetzt, schreibe ich alle rechnungen selber 1 bis 3´te quatal und berechne 15 euro jährlich bearbeitungskosten. quatal 4 machen oder (wollen) die selber ausrechnen, wegen der NNE berechnung, aber ohne irgent welcher zuzetliche kosten.


    Gruß
    Mustermann

  • Nette Idee die Bearbeitungsgebühr, aber ob die diese auch zahlen steht auf einem anderen Blatt.
    Verpflichtend im KWK Gesetz steht ja nur was vom gelieferten Strom, von Zusatzkosten für Zähler etc. steht da nix.


    Das die es anders herum auch zusätzlich zum Strom diese Grundgebühren fordern ist das mal eine Idee.
    Weiß jemand wie das rechtlich zu sehen ist?
    Wir sind doc auch Lieferanten und müssen die Messeinreichtung für die vorhalten.
    Allerdings ist auf dem Markt auch die Kosten für die Waage im Gemüsepreis mit drin,
    Fragen über Fragen.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo Bernd
    nach dem einbau BHKW´s, ist ein Beamte von der FA. und von der Netzbereiber waren bei mir, zu kontrole ob es hier auch mit rechtlichen dingen zu geht. da habe ich ( deine ) fragen an die FA.beamte gestellt. er meinte das es eine vertragliche sache sei zwischen Netzbetreiber und mir.
    Hier muss ich auch meinem Energiemaneger danken der mir ganze vertragliche und die anmeldungen erledigt hat.

    Zitat

    Original von Bernd der Dachsausbeuter
    Nette Idee die Bearbeitungsgebühr, aber ob die diese auch zahlen steht auf einem anderen Blatt.
    Verpflichtend im KWK Gesetz steht ja nur was vom gelieferten Strom, von Zusatzkosten für Zähler etc. steht da nix.


    Das die es anders herum auch zusätzlich zum Strom diese Grundgebühren fordern ist das mal eine Idee.
    Weiß jemand wie das rechtlich zu sehen ist?
    Wir sind doc auch Lieferanten und müssen die Messeinreichtung für die vorhalten.


    Ps: Wer eine Energiemaneger braucht kann ich von meiner die tel_Nr. geben (raum Stuttgart) er kennt die gezetze von BHKW -Solar- Pfotovaltaig von A bis Z aus.

  • Hallo zusammen,


    inzwischen habe ich meinen ersten Prozess gegen E.ON Avacon Netz GmbH rechtskräftig gewonnen! :thumbup: Sie müssen jetzt zahlen; mein Anwalt hat schon mal den Gerichtsvollzieher "losgeschickt", sprich Zwangsmaßnahmen eingeleitet. :) :-)@@(-: :thumbup:
    MfG
    Heidjer


    P.S.: Da sie neben Verzugszinsen auch die Anwalts- und Gerichtskosten zahlen müssen, wird's deutlich teurer, als wenn sie gleich gezahlt hätten!! -;-( :evil: ^^|__|

  • Hallo Heidjer
    Wie gut das die Richter noch nicht von den Lobbysten der großen 4 nicht beeinflusst werden.
    Ob der zuständige Mitarbeiter jetzt ein Problem hat?
    Wird er jetzt als Bauernopfer vorgeführt, oder war er einfach nicht ausreichend informiert?

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo Zusammen,


    nur mal so zur Info: Ich habe inzwischen auch meinen zweiten Prozeß gegen E.ON Avacon Netz GmbH rechtskräftig gewonnen. Ein dreifach Hoch :thankyou: auf das Amtsgericht Braunschweig. Der zuständige Richter war selbst in der schriftlichen Urteilsbegründung merklich angepisst über den Beklagten, also E.ON Avacon Netz GmbH.


    Aber wer jetzt gehofft hatte, die würden jetzt bei den neuen Rechnungen alles zahlen: weit geirrt!! Mein RA rät mir jetzt zu einer saftigen Pressekampagne gegen den Laden! :vinsent:

  • Hallo Heidjer,
    meine Glückwunsch für diesen Erfolg.


    Ich habe für meine PV anlage 2001 eine vertrag abgeschlassen wo die Messung inkusiv war bei jährlicher Zahlung. Jetzt wird plötzlich eine Messpreis von 31,40€/Jahr verlangt. Dadurch konnte ich den Vertrag kündigen, aber man hat mir mitgeteilt, dass auch ohne Vertrag die 31,40 abgezogen werden und einmal im Jahr gehahlt wird.


    Beim BHKW habe ich auch keinen Vertag (Zähler ist aber auch von E.ON) dort wurde auf meine Rechnungen nicht reagiert und einmal Im Jahr gezahlt abzüglich 60€ Messpreis. DIeser Messpreis wurde jetzt aber auf 16,40 verringert.


    Meine Frage ist jetzt natürlich
    Wogegen hast du genau geklagt?
    Und kannst du uns das Aktenzeichen des Urteils geben?


    Es gibt hier hier ja ein Paar leute die durch diesen "Laden" verars.... werden. |:-(
    Gruß
    Mofaklaus

    BHKW : Dachs Gas 5,5kW
    SolarTherm.: 10m² Kago mit 600l Systemspeicher
    PV: 4kWp / SMA SunnyBoy SWR3000 / 14x ASE-300-DG-FT (EEG Läuft ende 2021 aus, geht dann auch in den Inselbetrieb)
    Speicher : LG Chem 6.4 (seid 2020 2x eine Gebraut gekauft) mit 3x Effekta AX 5000 im 3Phasen Betrieb und 1x Effekta AX-P 3000 alles mit ca. 4KWp Solar in allen Ausrichtungen

    Auto : Renault ZOE 50

  • Hallo mofaklaus,


    ich habe weder für die Einspeisung aus meiner PV-Anlage, noch für die Einspeisung aus dem BHKW , einen Vertrag abgeschlossen. Bei der Rechnungslegung beziehe ich mich jedesmal in der jeweiligen Rechnung auf das EEG (bei der PV-Einspeisung) bzw. auf das KWK-Gesetz (bei der BHKW-Einspeisung).


    Nachdem die Rechnungen jedesmal nur gekürzt bezahlt worden waren, habe ich nach vorheriger Mahnung jeweils einen Mahnbescheid Online-Mahnverfahren beantragt. Gegen diesen hat dann die Gegenseite Einspruch eingelegt; danach ging's dann mittels RA per Klage meinerseits zum Mahngericht. Das Mahngericht hat dann der Klage stattgegeben. Die Kosten des Verfahrens, also auch meines RAes, wurden denen auch auferlegt.


    So einfach war's.


    MfG


    Heidjer

  • Hallo Heidjer,


    wie haßt du bei deiner Rechnungsstellung für die Einspeisung nach KWKG die VNN berechnet,
    bzw. welche Höhe der VNN haßt du angesetz und woher hattest du diese Info?
    Hintergrund ist, das ich auch seit Jan. 07 die Rechnungen an meinen Netzbetreiber (Eon Bayern)
    selbst stelle, welche auch seither von denen einfach ignoriert werden. Es kommt dann jedesmal
    von denen ihre eigene Abrechnung, allerdings ohne Abzug von Kosten für Rechnungslegung.
    Nun ist es aber seit April 08 so, das Eon Bayern die ohnehin schon niedrigen und meiner Meinung
    nach auch falschen VNN nochmals gekürzt hat. Das Preisblatt, welches bei dem damaligen Vertrags-
    angebot beilag und ich als Grundlage für die VNN genommen hatte ist ebenfalls seit April 08 ungültig
    und ein neues finde ich nirgends im Netz.
    Auch stimmt deren Abrechnung nicht mit meiner überein, da mehrmals von denen die eingespeiste
    Strommenge maschinell abgegrenzt wurde und im letzten Quartal viel zu viel von denen abgerechnet
    wurde, was zur Folge hat das ich der Blöde bin, sollten die Baseloadpreise weiter steigen. Auf die Bitte
    dies zu korrigieren wird ebenfalls nicht reagiert.
    So langsam vergehts mir, was die ja sowieso am liebsten hätten und unsere "Volksvertreter" schauen
    einfach zu. Sie können ja auch nicht in die Hand beißen, die sie füttert!


    Viele gefrustete Grüße
    Joachim

  • Hallo,
    sorry, ist ein bischen OT :offtopic: , aber eine ähnliche Vorgehensweise:
    Die KFZ Versicherer möchten die unabhängigen Sachverständigen aus der Schadensregulierung heraushaben, deren Rechnungen werden einfach nicht mehr bezahlt. Also wird von deren Seite geklagt.... und regelmäßig gewonnen! In dem Fernsehbericht zeigte einer die Prozessakten von über 30 gewonnen Prozeßen.


    Andere Sachverständigen lehnen Kunden der ... Versicherung direckt ab. So gewinnen die Versicherer am ende doch, trotz verlorener Prozeße! @:pille
    Eigentlich müßte man die Vorstände wegen mißbrauch und groben Unfug zu lasten der Justiz in Beugehaft nehmen, bis der Konzern das Verhalten ändert! |__|:-)
    (Nicht nur den Vorstand der Versicherungen... :ninja: )


    Nun ja, wenn du einem Interessenten von deinem Ärger mit dem Netzbetreiber erzählst, dan überlegt sich der eine oder andere es nochmal...
    ...und schon wieder gewonnen, trotz verlorenem Prozeß!


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo Heidjer,


    hast du denn einen eigenen Zähler für beide anlagen?


    Gruß
    Mofaklaus

    BHKW : Dachs Gas 5,5kW
    SolarTherm.: 10m² Kago mit 600l Systemspeicher
    PV: 4kWp / SMA SunnyBoy SWR3000 / 14x ASE-300-DG-FT (EEG Läuft ende 2021 aus, geht dann auch in den Inselbetrieb)
    Speicher : LG Chem 6.4 (seid 2020 2x eine Gebraut gekauft) mit 3x Effekta AX 5000 im 3Phasen Betrieb und 1x Effekta AX-P 3000 alles mit ca. 4KWp Solar in allen Ausrichtungen

    Auto : Renault ZOE 50

  • Dachstreiber: die VNN habe ich mir aus dem Internet besorgt, war bei E.ON Avacon Netz GmbH zwar etwas versteckt, aber zu finden. Im aktuellen Internet-Auftritt finde ich den Preis allerdings auch nicht mehr (klarer Verstoß gegen die Auflagen der Bundesnetzagentur |:-( :strafe: :rtfm: ).


    mofaklaus: Beide Zähler hatte der Rechtsvorgänger der E.ON Avacon Netz GmbH jeweils zu einem Pauschalpreis bei mir installiert ohne Vereinbarung weiterer Kosten! :D ^^|__|


    Dachsgärtner: Vielleicht fasst aber auch der eine oder andere Einspeiser Mut und geht ebenfalls gerichtlich gegen seinen Netzbetreiber vor! :beaengstigend: Die Taktik der Netzbetreiber ist doch klar: wenn in 100 Fällen sich 99 Einspeiser alles gefallen lassen und nur einer dagegen vorgeht, rechnet es sich! Gehen aber plötzlich 25 dagegen vor, sieht es vielleicht schon anders aus! :diablo:


    In diesem Sinne


    Heidjer

  • Hi Heidjer,


    auch wenn die Avacon oder Hastra den Zähler gesetzt hat und keine weiteren Vereinbarungen getraoffen hat(bei ist das auch so), denke ich dass die eine Messpreis verlangen können da sie ja der Betreiber der Messtelle sind. Das die Preise nicht OK sind ist klar, aber da hat man zu mir gesagt ich könnte ja einen eigenen Zäher setzt. Nur da hatte ich schon die 139€ bezahlt für den Einbau.


    Der neue Preis für den BHKW-Zähler finde ich inzwischen auch OK von 60€ auf 16,40€ pro Jahr. Aber das es jetzt plötzlich vpn 0€ auf über 30€ bei der Solaranlage sein solle ist nicht OK. Ich befürchte aber as sich für die Letzten 12 Jahre der eigene Zäher auch nicht mehr lohnt wenn ich den Einbau und den Kauf rechne.


    Wie sieht das bei die Mit der Eichung aus, 16Jahre oder nur 7Jahre und wurde da schonmal eine ausgetauscht? Wenn du doch keine Messung bezahlt


    Gruß
    Mofaklaus

    BHKW : Dachs Gas 5,5kW
    SolarTherm.: 10m² Kago mit 600l Systemspeicher
    PV: 4kWp / SMA SunnyBoy SWR3000 / 14x ASE-300-DG-FT (EEG Läuft ende 2021 aus, geht dann auch in den Inselbetrieb)
    Speicher : LG Chem 6.4 (seid 2020 2x eine Gebraut gekauft) mit 3x Effekta AX 5000 im 3Phasen Betrieb und 1x Effekta AX-P 3000 alles mit ca. 4KWp Solar in allen Ausrichtungen

    Auto : Renault ZOE 50