Ärger mit Netzbetreiber

  • Hallo zusammen,


    seit im Sommer diesen Jahres die E.ON Avacon AG ihr Netz in die neu gegründete Tochter E.ON Avacon Netz GmbH mit Sitz in Braunschweig ausgegliedert hat, funktioniert bei denen gar nichts mehr. Oder es ist Absicht!
    Für die Einspeisung von PV-Strom gemäß EEG ohne separaten Einspeisevertrag wird neuerdings versucht, einen Meßpreis zu berechnen! :-(/ :-(/ @:pille
    Obwohl die gar nichts gemessen haben!
    Und auf Rechnungen für die Einspeisung von Strom aus KWK-Anlagen (gemäß KWK-Gesetz und ebenfalls ohne separaten Einspeisevertrag) reagiert man entweder gar nicht oder versucht auf Zeit zu spielen, sprich man möchte jährlich zahlen. :-(/ :-(/ @:pille @:pille
    Jedenfalls gab's jetzt dafür für beide Vorgänge von mir jeweils 'ne saftige Mahnung an die, danach geht's zum Inkassounternehmen!
    Wenn's das auch nicht bringt, werde ich beim Amtsgericht Braunschweig die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der E.ON Avacon Netz GmbH beantragen! :-(/ :-(/ :-(/
    Wie sind die Erfahrungen der anderen Foren-Teilnehmer im Einzugsgebiet dieser "Firma"?


    Verärgerte Grüsse aus der Lüneburger Heide
    Heidjer

  • Hallo!
    Bei mir wird von EON-Avacon jährlich gezahlt laut Vertrag.Für 2005 wurde die Zahlung bis April hinausgezögert und das Geld kam erst nach mehrmaligen
    übelsten Beschimpfungen und Drohungen.Ausrede war damals eine angebl. Programmumstellung.Für 2006 kam Abrechnung nach telefon.Meckerei Ende
    Januar,allerdings wurde das erste Quartal "vergessen"und Anfang Februar gezahlt,aber immer erst nach Aufforderung. Also immer fleissig mahnen und dann den Gerichtsvollzieher auf den Hals schicken.Nur so gehts.


    mfg Jostru

  • Seitdem ich zu meiner BHKW-Anlage eine PV Anlage aufs Dach montiert habe,
    zahlt mein Netzbetreiber überhaupt nicht mehr. Wir streiten jetzt schon
    3 Jahre, demnächst sind wir vor Gericht. :D
    Der Netzbetreiber Erlanger Stadtwerke unterstellt mir, dass BHKW Strom
    über den PV Zähler ins Netz geht, und das obwohl ein konzessionierter
    Elektriker alle Arbeiten vorschriftsmäßig angeschlossen hat.
    Die Einspeisungen sind alle vergleichbar mit den Erträgen bei SFV

  • Hallo Energiepionier,


    man kann ja anhand der PV Anlagengröße und deren Leistung genau nachweisen was die PV max. ins Netz liefern kann. Wenn die BHKW Anlage darüber laufen würde, wäre die Menge ja wesentlich höher. (y)
    Das kann also sehr schnell bewiesen werden.


    Gruss
    Spornrad

    -- Die Sonne ist die Quelle unserer Energie, die es richtig anzuzapfen gilt ! ---
    „Nicht alles, was zählt, ist zählbar!“ „Nicht alles, was zählbar ist, zählt!“ Albert Einstein

  • Hallo Heidjer!


    Ich habe als Niedersachse ja auch mit E.ON Braunschweig zu tun. Ich bin zwar (überhaupt) kein Befürworter und Fan von E.ON, aber was die Einspeisevergütung betrifft, stellt sich das sehr entspannt dar. Ich habe den Vertrag, den sie mir anboten, aufs schärfste kritisiert (vielen Dank nochmal an Dachsfan!!!) und nicht akzeptiert. Von da an läuft die Vergütung automatisch per KWK-Gesetz. Natürlich sind Hürden, wie Messpreis und der Monsterzähler (4-Quadranten-Zähler) immer noch enthalten, über die man sich ärgern könnte.


    Mich hat genervt, dass sie jährlich vergüten wollten und habe ihnen telefonisch schnell klar gemacht, dass ich eine quartalsweise Vergütung haben möchte. Daraufhin sagte man mir, entweder werde jährlich oder monatlich vergütet. Seitdem bekomme ich jeden Monat meine Vergütung, tatsächlich OHNE Mehrpreis! So kann ich immer gleich mit dem Geld arbeiten. War ausnahmsweise absolut stressfrei.


    Techdachs

  • Hallo Leute,


    ich bin auch bei E.ON Avacon und habe nur Probleme. Es wie auf schreiben nich reagiert und meine Quatalsrechnunger werden auch nicht bezahlt. Den Messpreis finde ich riesen Sauerei. Und die VNN ist ein Witz.


    Ich komme z.Z auch nicht weiter. Habe aber auch ein bischen Kraft verlohren. Ich hoffe die Quartalsrechnung diese woche noch zu schicken. Auch wenn ich mir davon nicht mehr viel verspreche.


    Gruß
    Mofaklaus

    BHKW : Dachs Gas 5,5kW
    SolarTherm.: 10m² Kago mit 600l Systemspeicher
    PV: 4kWp / SMA SunnyBoy SWR3000 / 14x ASE-300-DG-FT (EEG Läuft ende 2021 aus, geht dann auch in den Inselbetrieb)
    Speicher : LG Chem 6.4 (seid 2020 2x eine Gebraut gekauft) mit 3x Effekta AX 5000 im 3Phasen Betrieb und 1x Effekta AX-P 3000 alles mit ca. 4KWp Solar in allen Ausrichtungen

    Auto : Renault ZOE 50

  • Hallo Mofaklaus,


    mir geht es mit Eon-Bayern nicht viel besser. Quartalsrechnungen von mir
    werden ignoriert, Eon rechnet einfach selbst ab, allerdings nicht mit dem
    laut Preisblatt mir zustehenden VNN von 0,55 Cent/kwh sondern nur mit
    dem viel geringeren Wert von 0.2 Cent/kwh, sämtliche schreiben von mir
    an Eon bleiben generell alle unbeantwortet. Wie soll man gegen diesen
    Konzern angehen???? Ich fürchte auch langsam, wenn hier nicht eine andere
    gesetzliche Regelung kommt machen die mit uns was sie wollen. Ich bin
    sicherlich keiner der nach noch mehr staatlicher Regulierung schreit, aber
    im Falle der Energieversorger scheint es mir schon angebracht. Ich frage
    mich nur immer wieder, warum man die erst so groß hat werden lassen und
    was werden wird, wenn die 10-jährige gesetzlich geregelte Abnahme-
    pflicht der Stromkonzerne vorbei ist. Können wir dann alle unsere Kisten
    stillegen, weil die Stromversorger dann eben nicht mehr verpflichtet sind
    den Überschußstrom abzunehmen?


    Aber den Kopf einfach in den Sand stecken werde ich ganz bestimmt nicht.
    Ich werde meine Rechnungen schön weiterschreiben, immer mit dem
    Vorbehalt der Nachforderung. Sollte ich dann irgendwann mal mehr Zeit
    und Muße haben, werde ich den Kampf gegen diesen Verein angehen,
    aber im Moment geht es mir wie dir, am liebsten würde ich :-(((( :-((((.


    Trotzdem viele Grüße
    vom gefrusteten Joachim

  • Hallo,


    Zitat

    .........was werden wird, wenn die 10-jährige gesetzlich geregelte Abnahme-


    wo dieses thema schon einmal angesprochen worden ist, gibt es denn schon jemanden, der ein BHKW schon länger als 10 jahre betreibt?
    Und wie sieht es dann aus mit der vergütung für den Strom?
    Nur noch die 3,irgentwas Cent :-(/, oder garnix mehr, weil das EVU den Strom nicht mehr haben will?


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Moin!


    Komisch, bis eben bin ich davon ausgegangen, dass die EVU auf Dauer verpflichtet sind, den eingespeisten Strom zu vergüten.


    Ich lasse mich sehr ungerne vom Gegenteil überzeugen!!! :-(/


    Nur der KWK-Zuschlag fällt nach 10 Jahren weg, wenn es nicht sogar, nach Aussage meines optimistischen Dachspflegers, eine adäquate Nachfolgelösung gibt.


    Der ewig optimistische Techdachs

  • Hi Techdahcs !


    Zitat: Komisch, bis eben bin ich davon ausgegangen, dass die EVU
    auf Dauer verpflichtet sind, den eingespeisten Strom zu vergüten.
    Nur der KWK-Zuschlag fällt nach 10 Jahren weg.


    Das Habe ich aber eigentlich auch immer so verstanden, du bist
    also nicht ganz alleine.



    Zitat:wenn es nicht sogar, nach Aussage meines optimistischen
    Dachspflegers, eine adäquate Nachfolgelösung gibt."
    so einen habe ich auch!


    Gerücht: (?) Ich habe sogar munkeln gehört, dass es eventuell,
    vielleicht, irgendwann einmal, wenn es denn genügend BHKWe
    im Gebiet gibt . . . , es einen Denkansatz bei den EVU geben soll,
    in Strom-Spitzenlastzeiten per Fernschaltbefehl die privaten BHKW
    anlaufen zu lassen.


    Das wäre doch mal ein gutes Gefühl für die geschundene Dachs-Seele; :P
    die Allgemeinheit bräuchte UNS !!!!!!!!! @:-
    Schon der Gedanke geht runter wie Öl
    (natürlich nur bestes Wartungsöl von . . . )


    Der genauso optimistische charly

  • Also, ich bin auch leicht verwirrt!!!


    Hier ist mal ein Auszug aus dem KWKG:

    Zitat

    (3) 1Für den aufgenommenen KWK-Strom sind der Preis, den der Betreiber der KWK-Anlage und der Netzbetreiber vereinbaren, und ein Zuschlag zu entrichten. 2Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, gilt der übliche Preis als vereinbart, zuzüglich dem nach den anerkannten Regeln der Technik berechneten Teil der Netznutzungsentgelte, der durch die dezentrale Einspeisung durch diese KWK-Anlage vermieden wird. 3Als üblicher Preis gilt für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal.


    Soweit klar! aber kann mir mal jemand den folgenden Absatz erklären?


    Zitat

    (4) Die Verpflichtung zur Abnahme und zur Vergütung von KWK-Strom entfällt, wenn der Netzbetreiber nicht mehr zur Zuschlagszahlung nach Absatz 3 Satz 1 verpflichtet ist.


    Absatz 3 Satz 1 heißt ja : "1Für den aufgenommenen KWK-Strom sind der Preis, den der Betreiber der KWK-Anlage und der Netzbetreiber vereinbaren, und ein Zuschlag zu entrichten." Bedeutet das tatsächlich, wenn die 5,11 ct/Kwh nach 10 Jahren wegfallen, braucht der Netzbetreiber den Strom nicht mehr abnehmen ?(



    Ein 2. Punkt ist der folgende:

    Zitat

    4Weist der Betreiber der KWK-Anlage dem Netzbetreiber einen Dritten nach, der bereit ist, den eingespeisten KWK-Strom zu kaufen, ist der Netzbetreiber verpflichtet, den KWK-Strom vom Betreiber der KWK-Anlage zu dem vom Dritten angebotenen Strompreis abzunehmen. 5Der Dritte ist verpflichtet, den KWK-Strom zum Preis seines Angebotes an den Betreiber der KWK-Anlage vom Netzbetreiber abzunehmen.


    Wäre das die Alternative nach den 10 Jahren?


    Kann jemand mal etwas Licht in das Dunkel bringen ^^
    Das ganze KWKG steht hier:


    http://bundesrecht.juris.de/kwkg_2002/__4.html


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Zitat

    4
    Weist der Betreiber der KWK-Anlage dem Netzbetreiber einen Dritten nach, der bereit ist, den eingespeisten KWK-Strom zu kaufen, ist der Netzbetreiber verpflichtet, den KWK-Strom vom Betreiber der KWK-Anlage zu dem vom Dritten angebotenen Strompreis abzunehmen.


    5
    Der Dritte ist verpflichtet, den KWK-Strom zum Preis seines Angebotes an den Betreiber der KWK-Anlage vom Netzbetreiber abzunehmen.


    Hey, das klingt gut. Der Architekt meines alten Herrn hat ihm vor einigen Jahren aufgeschwätzt, sein neues, wesentlich kleineres Häuschen sei am besten mit einer Elektrofußbodenheizung zu wärmen. Nur wohnt Daddy nicht nebenan (buddel, buddel), sondern 50 Kilometer Luftlinie weit entfernt.


    Das Gute daran: Immer wenn mein Dachs läuft, braucht auch Herr Papa Strom - und das nicht wenig. Ich stell mir gerade vor, ich mache mit ihm einen Abnahmevertrag und er zahlt lediglich noch die Netznutzung plus die üblichen Zulagen. Das müsste sich doch für uns beide rechnen. Vielleicht gelingt es sogar, den "räumlichen Zusammenhang" herzustellen, sodass auch bei dem von ihm abgenommenen Part die Stromsteuer enfällt. Mir wird schon ganz kribbelig. Liebe Experten im Forum, geht das?


    Fasziniert grüßt


    maxnicks

  • Hallo maxnicks,


    wenn im Strompreis für Deinen Vater die Netznutzung plus die üblichen Zulagen enthalten sind, wird es sich für beide Seiten wohl nicht rechnen.


    Selbst wenn Du Deinen Strom für optimistische 12 Cent pro kWh erzeugst und der Netzbetreiber nur 1 Cent für die Durchleitung berechnet, liegt der Verkaufspreis mit kommunaler Konzessionsabgabe, Mindermengenaufschläge, Gebühren für Messung, EEG- und KWK- Abgabe sowie der Mehrwertsteuer um die 20 Cent pro kWh.


    Also Stromverkauf wie ein EVU bringt keinen Gewinn.





    Mit freundlichen Grüßen