Mini PV-Anlage im Mehrparteienhaus mit BHKW?

  • Hallo an alle Leser meiner Frage,


    wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus (10 Parteien) und im Keller steht ein Gasbetriebenes BHKW, von welchem wir auch den Strom beziehen, wenn das BHKW dann in Betrieb ist (machen aber nicht alle Eigentümer). Im Sommer läuft das BHKW nicht, dann beziehen wir den Strom über den öffentlichen Versorger. Rechtliche Angelegenheiten und Abrechnung macht ein Energiemanagement Büro.

    Wir wohnen im Erdgeschoss mit Gartenanteil und wollen uns nun im Garten eine Mini-PV-Anlage aufstellen (345 Wp), d.h. der Strom wird dann in unser Wohnungsnetz eingespeist.

    -Inwiefern ist es ein Problem, dass wir den Strom regulär über das BHKW beziehen? Könnte es Probleme geben, wenn zu viel produzierter Strom in Richtung Zähler wandert? Eigentlich kaum denkbar, denn wir verbrauchen am Tag ca. 7 KW, das heißt pro Stunde ca. 590 Watt.

    -Wir wissen, dass wir dann einen neuen Zähler brauchen (haben noch einen alten Zähler).

    -Sind nach Einbau eines passenden Zählers dann alle (möglichen) Probleme behoben?

    -Was könnte theoretisch (oder auch sicher) passieren, wenn der zu viel produzierte Strom Richtung alter Zähler fließt und dort der Strom vom BHKW eingespeist wird?


    Ich danke schon jetzt herzlich für die Antworten.

  • Ich glaube es hat mit bhkw nichts zu tun. Wenn du ein Mini pv anlage einbauen möchtest, meines Wissens nach, muss du nur lediglich bei deiner Grundversorger melden. Bei uns gibt es so ein Formular im Internet dafür. Ob ein Zähleraustausch notwendig sei, entscheidet der Grundvorsorger.

  • Hallo Chris1563,

    hier steht eigentlich alles, was vor dem Errichten einer Mini-PV-Anlage zu beachten ist. Sollte für Dein Gebiet ein anderer Grundversorger zuständig sein, so informier Dich bei dem.


    Der Link lässt sich nicht darüber aus, was bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu tun ist. Solltest Du aber Eigentümer sein, so rate ich Dir das Thema bei der nächsten Eigentümerversammlung auf den Tisch zu bringen.


    -Inwiefern ist es ein Problem, dass wir den Strom regulär über das BHKW beziehen? Könnte es Probleme geben, wenn zu viel produzierter Strom in Richtung Zähler wandert? Eigentlich kaum denkbar, denn wir verbrauchen am Tag ca. 7 KW, das heißt pro Stunde ca. 590 Watt.

    Physikalisch ist es kein Problem. Abrechnungstechnisch ist es mit dem Energiemanagement Büro abzustimmen. Du wirst übrigens nicht beständig 590 W beziehen. Es wird sicher eine Netzeinspeisung stattfinden.


    -Sind nach Einbau eines passenden Zählers dann alle (möglichen) Probleme behoben?

    Wenn im Vorfeld mit allen Beteiligten eine Abstimmung stattgefunden hat, dann sind nach dem Einbau des Zählers keine Probleme mehr zu erwarten.

  • Vielen Dank bis hierhin für die sachlichen und fachlichen Hinweise. Ich sehe schon etwas klarer. Jetzt habe ich nur noch die Frage, wer ist mein Grundversorger? Die jährliche Abschlussstromrechnung und die Abrechnung des BHKW insgesamt hat ja ein Energie-Büro übernommen. Mit meinem regionalen Energieversorger habe ich keinerlei Kontakt mehr. Auch ist auf meinem Zähler mittlerweile der Aufkleber "Kundeneigentum" angebracht, wie bei allen Zählern der Haushalte, die den Strom des BHKW beziehen. Ist also mein Grundversorger immer derjenige, der mir auch die Stromrechnung schickt? Meine monatliche Stromvorauszahlung zieht die Hausverwaltung ein (sicher in Absprache mit dem Energie-Büro). Wird dann der Zählertausch über das Energiebüro zu organisieren sein?

  • Bitte nicht verwechseln: Der Grundversorger ist für Erzeugungsanlagen NICHT zuständig.


    Zuständig für den Anschluss für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz ist der örtliche Verteilnetzbetreiber, der auch die Vergütung zu leisten hat, sofern nicht ein wettbewerblicher Direktvermarkter beauftragt oder auf eine Vergütung verzichtet wurde. Zuständig für den Stromzähler ist der Messstellenbetreiber, wobei der Verteilnetzbetreiber in aller Regel der grundzuständige Messstellenbetreiber ist und den Stromzähler stellt, sofern man nicht zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber gewechselt hat. Der Grundversorger ist hingegen für den Bezug von Strom aus dem Netz grundzuständig und beliefert einen mit Strom, sofern nicht ein wettbewerblicher Energieversorger beauftragt wurde.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Gute Informationen, Danke an alle! Das heißt also, dass ich den Zählertausch mit meinem Grundversorger absprechen muss, obwohl auf meinem Zähler "Kundeneigentum" vermerkt wurde? Praktisch habe ich ja mit diesem Grundversorger nichts mehr zu tun, Stromrechnung und Ansprechpartner läuft alles über das Energie-Büro. Klar kann ich die auch informieren, aber offiziell muss ich zwecks Zählertausch an den Grundversorger?

  • Der Grundversorger ist für Erzeugungsanlagen NICHT zuständig.


    Wenn der Messstellenbetrieb und der Netzzugang über das "Energie-Büro" erfolgt, wäre das zunächst der richtige Ansprechpartner, die dann (oder mit dir zusammen) an den Verteilnetzbetreiber herantreten würden. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass die einem Anschluss nicht zustimmen werden, da eine PV-Einspeisemenge ohne Abgrenzungsmessung mittels Kaskade deren KWK-Einspeisezählung kompromittieren würde. Dann bliebe nur, wieder zurück zum direkten Netzzugang über den Netzbetreiber ohne BHKW zu wechseln, wenn man unbedingt ein PV-Spielzeug betreiben möchte. :hutab:

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Nochmals Danke. Letzte Frage noch. Darf mir der für das BHKW zuständige Ansprechpartner tatsächlich untersagen, solch eine Mini-Anlage (Spielzeug :) ) in Betrieb zu nehmen? Trotz Netz-Anmeldung, Zählerwechsel, Wieland-Stecker, 375 Wp?

    Ich weiß schon, dass diese Anlage gegenüber den größeren Anlagen auf den Hausdächern ein Spielzeug ist, aber wenn ich mir die Strompreisentwicklung ansehe und bei einen Verbrauch von ca. 2.300 kwh bis 2.500 kwh im Jahr ca. 300 kw oder auch etwas mehr im Jahr sparen kann, würde ich das gerne nutzen. Ich hätte auch gerne eine PV-Anlage auf dem Dach unseres Mehrfamilienhauses (großes Dach mit kompletter Ausrichtung gen Süden), aber da macht unsere Eigentümergemeinschaft nicht mit. Die Umrüstung von Öl auf Gas inkl. BHKW war erst einmal teuer genug.

  • Sprich doch bitte erstmal mit deinem "Energie-Büro" und sichte die Verträge zwischen dir und deinem Lieferanten. Wenn in den Verträgen die du unterzeichnet hast ein Verzicht auf eigene PV drin steht mußt du weitersehen.