Moin an alle,
mich interessiert wie in einzelnen Fällen der Dachs, als Gewerbe betrieben, abgeschrieben wird. Bekanntlich wird der Strom, zumindest teilweise, verkauft, die Wärme aber als Eigenentnahme bewertet. Hat die Eigenentnahme der Wärme zur Folge, dass nur der Anschaffungswertanteil der Stromerzeugung abgeschrieben werden kann?
Es ist bekannt, dass die Finanzämter die Abschreibungswerte sehr unterschiedlich handhaben, aber wie?
Ich wäre dankbar, wenn einzelne Dachsnutzer dies einmal
darstellen.
Gruß Dietrich