Habt ihr ein E-Auto und würdet ihr euch eines kaufen?

  • Das ist sicher ein Gesichtspunkt. Ich nehme an es läuft langfristig darauf hinaus, dass Arbeitgeber – insbesondere solche, die Strom günstig zum Industrietarif beziehen können – Ladestrom zwar nicht mehr kostenlos, aber wie in dem o.g. Beispiel zum Selbstkostenpreis (plus Umsatzsteuer) an Arbeitnehmer abgeben. Auch wenn dann jemand den günstigen Strom im Auto mit nach Hause nimmt kann das dem AG egal sein, denn das kostet ihn ja nichts. In Zeiten des Fachkräftemangels ist bei solchen Sachen Phantasie gefragt, und möglicherweise erledigt sich dadurch ab 2031 sogar das Thema des "geldwerten Vorteils".


    Außerdem würde ich das Thema Vehicle-to-Home vom Volumen her nicht überbewerten. Laternenparker, Mieter und Mehrfamilienhaus-Bewohner (auch solche mit Wallbox in der Tiefgarage) werden VtH kaum nutzen können, damit ist praktisch die gesamte Stadtbevölkerung schon mal außen vor. Und am Land werden Leute mit E-Auto in einigen Jahren meist auch eine PV-Anlage mit Batterie haben, da nutzt "Arbeitnehmer-VtH" nur im Winter was.


    Jedenfalls müssten – bevor es dazu kommt – erstens VtH-fähige Fahrzeuge auf breiter Basis am Markt verfügbar sein und zweitens VtH-fähige Wallboxen bezahlbar werden. Beides ist auf absehbare Zeit nicht der Fall.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

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  • insbesondere solche, die Strom günstig zum Industrietarif beziehen können

    In dem Zusammenhang: Bei meinem AG werden derzeit Zähler an den Versorgungsautomaten installiert.

    Die Maschinen werden von einem Dienstleister betrieben, deswegen muss der Verbrauch (zukünftig) separat erfasst und wohl auch abgerechnet werden.


    Die genaue Grundlage dafür ist mir leider nicht bekannt, daher etwas stochern im Nebel hier (wer es besser weiß nur raus damit, würde gerne die Gesetzeslage studieren).

    Klingt für mich aber als würde dieser Vorteil schon angezählt.

  • würde gerne die Gesetzeslage studieren

    Inwiefern die Gesetzeslage studieren? Wenn Dein AG zukünftig den Strom nicht mehr kostenlos sondern gegen Bezahlung abgibt (ich nehme aber an immer noch vergleichsweise günstig, sonst bringt's ja nichts) so dürfte das nicht anders laufen als wenn man beispielsweise vergünstigte Mahlzeiten in der Kantine bekommt. Dafür zahlt man ja auch – meist mit einer Karte, die man vom AG bekommt, und am Monatsende wird das vom Nettolohn abgezogen.


    Steuerlich ist das zunächst mal wegen § 3 Nr. 46 EStG (genau wie bei einer kostenlosen Abgabe von Ladestrom) für den Arbeitnehmer belanglos. Wenn die Steuerfreiheit ausgelaufen ist (ab 2031?) wäre die Differenz zwischen Abgabepreis und "üblichem Endpreis am Abgabeort" (letzterer abzüglich 4%) als geldwerter Vorteil zu versteuern, wobei hier wie bei allen anderen Vergünstigungen dieser Art ein jährlicher Freibetrag von EUR 1.080 gilt (§ 8 Abs. 3 EStG). Die Hauptschwierigkeit dabei dürfte sein, für Strom einen "üblichen Endpreis am Abgabeort" festzulegen. Ich erwarte aber, dass das BMF rechtzeitig vor dem Auslaufen der Regelung (sofern es dazu überhaupt kommt, § 3 Nr. 46 EStG enthält keine Befristung) hierzu Richtlinien veröffentlicht. Denkbar ist auch, dass die Abgabe von Ladestrom an Arbeitnehmer dann analog zum Kantinenessen in die Liste der pauschal versteuerbaren Sachbezüge des § 40 Abs. 2 EStG aufgenommen wird, dann entsteht für den AN keine Steuerlast.

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    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 ()

  • im Endeffekt für den Strom nicht mehr als 16 ct/kWh zu zahlen.

    Da wäre es aber günstiger, der AG verkauft den Strom zum Selbstkostenpreis (Einspeisevergütung),

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Inwiefern die Gesetzeslage studieren?

    Weil dabei von "müssen" die Rede war. Leider hab ich vergessen auf welcher Basis, es war aber definitiv nicht konzernintern.


    Dafür zahlt man ja auch – meist mit einer Karte, die man vom AG bekommt, und am Monatsende wird das vom Nettolohn abgezogen.

    Oder das Guthaben der Karte wird auf einem Automaten gebucht der mit Bargeld gefüttert werden möchte.

  • Da wäre es aber günstiger, der AG verkauft den Strom zum Selbstkostenpreis (Einspeisevergütung),

    Wenn dadurch der "geldwerte Vorteil" entfällt, natürlich. Das hängt aber davon ab wie sich die steuerliche Situation entwickelt, siehe auch meinen Beitrag #396 von gerade eben. So lang es bei der Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 46 EStG bleibt ist das alles sowieso kein Thema.


    Dafür dass Arbeitgeber mit einer zunehmenden Anzahl von Nutzern den Ladestrom nicht mehr völlig kostenlos abgeben wollen, habe ich durchaus Verständnis – zumal ja eh schon alle die überbordenden Stromkosten beklagen. Insoweit teile ich die Einschätzung von JAU , dass es mit diesem Vorteil allmählich zu Ende geht. Aber auch wenn man als Pendler zukünftig Strom zum Selbstkostenpreis von – sagen wir – 20 ct/kWh brutto beim Arbeitgeber laden kann, ist das immer noch sehr günstig – soweit man nicht stattdessen PV- oder BHKW-Strom für weniger als 10 ct/kWh (entgangene Einspeisevergütung) laden kann. Aber für die meisten Pendler dürfte Letzteres Werktags schwierig sein, außer das BHKW läuft im Winter nachts durch.


    Oder das Guthaben der Karte wird auf einem Automaten gebucht der mit Bargeld gefüttert werden möchte.

    Mit Bargeld?? In welcher Zeit lebt denn dein Arbeitgeber? :rolleyes:

    Weil dabei von "müssen" die Rede war.

    Jetzt versteh' ich. Kann sein, dass es dafür irgendwelche Vorschriften gibt, z.B. weil auch kostenlos vom AG abgegebener Strom streng genommen als unentgeltliche Wertabgabe umsatzsteuerpflichtig ist und dafür womöglich eigens gezählt werden muss. Wir leben ja in Deutschland :rolleyes: . Vielleicht ist das Thema bei einer Betriebsprüfung hochgekommen. Das würde allein noch nicht bedeuten dass Du dafür zukünftig zahlen musst: Eine gesetzliche Verpflichtung dazu, Ladestrom nur gegen Entgelt abzugeben, existiert mit Sicherheit nicht. Aber es kann natürlich sein, dass Dein AG – wenn er eh schon das Gedöns mit den Zählern an der Backe hat, sowas kostet ja auch Geld – diese Gelegenheit nutzt um aus den o.g. Gründen zukünftig für den Ladestrom Geld zu verlangen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

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    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

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  • Frage ich mich ebenfalls, selbst in der Kantine wird alles mit Karte bezahlt oder einem internen System.

    Wird ja auch alles mit der Karte gehandhabt. Inklusive der Bezahlung an den erwähnten Automaten.


    Die Abrechnung erfolgt nur nicht über den Lohnstreifen.


    Aber es kann natürlich sein, dass Dein AG – wenn er eh schon das Gedöns mit den Zählern an der Backe hat, sowas kostet ja auch Geld – diese Gelegenheit nutzt um aus den o.g. Gründen zukünftig für den Ladestrom Geld zu verlangen.

    Kostenlose Lademöglichkeit gibt es bislang nur für E-Bikes.