Der Händler hatte mir für die Bestellung ein Bestellformular zu gesendet, das ich ihm unterschrieben zurück gesendet habe.
Auf meine Frage zur Auftragsbestättigung hat er mir diese mit Stempel , Datum Unterschrift und dem Text Auftrag bestättigt zurück gesendet.
Da kommuniziert der Händler wohl etwas unredlich (nett ausgedrückt).
Entweder er hatte tatsächlich noch keine verbindliche Bestätigung vom Hersteller oder er will einfach auch etwas vom Preiserhöhungskuchen abhaben...
Ohne klar kommunizierten Preisvorbehalt bei der Bestellung wird der Händler wohl den Schaden selbst tragen müssen (schätze ich mal als Nicht-Jurist).
Andererseits habe ich vor deutschen Gerichten schon Sachen erlebt, dass dir alle Haare auf einmal ausfallen.
Richter sind auch nur Tennisclubmitglieder...