Finanzamt hat meine Vitovalor als Liebhaberei eingestuft

  • Das Finanzamt hat meine Anlage (Vitovalor 300-P) als Liebhaberei eingestuft, was kann ich tun. Habe ich meinen Eigenverbrauch falsch berechnet und dadurch denn Gewinn über 20 Jahre nicht erreicht. Wer kann mir hier helfen, ich bin ganz neu hier im Forum. Die Anlage ist w2018 in Betrieb gegangen.

  • Moin,


    erstmal zur Fristwahrung einen Einspruch einlegen kann sicher nicht falsch sein. Aber helfen kann dir nur ein versierter Steuerberater. Wichtig um zu verstehen wo der Fehler liegen könnte ist die Begründung des FA.

  • Na ja, die Begründung dürfte sein, dass es aufgrund der dem FA vorgelegten Zahlen keine positive Gewinnerwartung gibt.


    Wenn Du dem FA für dessen Rechnung irrtümlich falsche Zahlen vorgelegt hast, würde ich Einspruch einlegen mit der Begründung, dass hier ein Irrtum Deinerseits vorliegt, und natürlich die richtigen Zahlen gleich mitliefern.


    Wenn es allerdings nicht an falschen Zahlen liegt, sondern an unterschiedlichen Auffassungen darüber, wie mit den Zahlen umzugehen ist (oder wenn der Fehler so dumm war, dass das FA grobe Fahrlässigkeit annehmen kann) hilft tatsächlich nur der Steuerberater.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Mit @rquermann und hjgerlach haben wir zwei auf BHKW spezialisierte Steuerberater im Forum. Ganz ehrlich: Dein Kind ist sprichwörtlich in den Brunnen gefallen und Du solltest Dir jetzt einen Experten gegen Entgelt nehmen, um zu retten, was noch zu retten ist. Eine Erstberatung kostet kein Vermögen und um Dir richtig zu helfen, braucht es einen Profi, der sich alle Deine Unterlagen samt Kleingedrucktem genau anschaut. :hutab:

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • mal wieder eine ziemlich merkwürdige Frage, oder zwei..

    Habe gerade die schlussrechnung für die installation der PA 2 und der Vitodens 200 w über 38000 euro erhalten, davon sind ca. 6000 euro MWSt, erinnere mich diese 2017 beim Kaufvdes Vitotwin 300w zurückbekommen zu haben, ca. 5.200 , diese musste ich aber aufgrund der geringen Stromleistung des Vitotwin 300 w im letzten März wieder zurückzahlen. Jmd hier im Forum hat mir aber den Tipp gegeben, dass ich den Betrag gedrittelt steuerlich absetzen könnte, die Fragen lauten.: Wo muss ich das in der Steuerklärung geltend machen, kann ich die neuerliche MWSt für die PA 2 auch zurückbekommen? Tausend Dank...

  • kann ich die neuerliche MWSt für die PA 2 auch zurückbekommen?

    Für die PA2 auf alle Fälle, für die Vitodens 200 (die als separates Gerät nicht zur Stromerzeugung – d.h. nicht zu unternehmerischen Zwecken – verwendet wird) eigentlich nicht. Daher stellt sich die Frage ob es möglich ist, die Kosten für Anschaffung und Einbau der Vitodens in der Rechnung getrennt auszuweisen, dann würdest Du nur die Vorsteuer auf die Kosten für die PA2 geltend machen.


    Wenn eine solche Auftrennung aufgrund der in der Rechnung ausgewiesenen Posten nicht möglich ist kannst Du versuchen, die USt auf den gesamten Rechnungsbetrag zurück zu bekommen. Dann müsstest Du jedenfalls später auch Umsatzsteuer auf die in der Vitodens erzeugte Wärme (als unentgeltliche Wertabgabe) abführen. Im Gegenzug kannst Du die USt aus den Erdgasrechnungen zu 100% als Vorsteuer geltend machen. Aber ob das Finanzamt dabei mitmacht, würde ich an Deiner Stelle lieber den Steuerberater fragen.

    Jmd hier im Forum hat mir aber den Tipp gegeben, dass ich den Betrag gedrittelt steuerlich absetzen könnte, die Fragen lauten.: Wo muss ich das in der Steuerklärung geltend machen

    Von einer Drittel-Regelung ist mir nichts bekannt.


    Grundsätzlich gilt seit 2016 die Regel, dass bei nachträglich in ein Gebäude eingebauten KWK-Geräten der auf die Stromerzeugung entfallende Anteil der Anschaffungs- und Einbaukosten im Inbetriebnahmejahr wie Erhaltungsaufwand geltend gemacht werden kann. Das geschieht in der (sowieso auszufüllenden) Anlage EÜR, und zwar bei den Betriebsausgaben in der Zeile für Instandhaltungsaufwendungen. Der auf die Stromerzeugung entfallende Anteil wird nach erzeugten Kilowattstunden errechnet. Bei einer PA2 allein (also ohne Vitodens!) wären das 0,75/(0,75+1,1)= 40,5% des Nettoaufwandes für Anschaffung und Einbau.


    Übrigens, wenn Dein Vitotwin aus 2017 stammt, müsste das doch seinerzeit analog abgerechnet worden sein? Für BHKW's mit Inbetriebnahme ab 2016 galt die Regel bereits zwingend – es sei denn der Auftrag für das Gerät wäre vor 2016 erteilt worden.


    Auch hier haben wir wieder das Problem der Auftrennung, denn die Kosten für Anschaffung und Einbau der Vitodens (die ausschließlich der Wärmeerzeugung dient) sind streng genommen zu 100% Erhaltungsaufwand des Gebäudes und deswegen bei selbst bewohnten Häusern steuerlich unbeachtlich. Nimmt man aber die Kosten für die Vitodens mit hinein (was an sich schon fragwürdig wäre), so zählt die von der Vitodens erzeugte Wärme bei der Berechnung des Stromanteils mit. Angenommen beide Geräte zusammen erzeugen 4.500 kWh Strom und 25.500 kWh Wärme, so sinkt der absetzbare Prozentsatz auf 4.500/(4.500+25.500) = 15% des Gesamtrechnungsbetrages. Letzterer ist zwar höher als für die PA2 allein, aber da die Kosten für die Vitodens den weitaus kleineren Teil der Gesamtrechnung ausmachen, wäre das vermutlich kein gutes Geschäft.


    Zu beachten ist dabei auch, dass der KfW-Zuschuss (EUR 11.200) im Zuflussjahr als Einnahme gilt, die zu 100% dem "Gewerbebetrieb Strom" zuzuordnen ist. Dieser Betrag kann bei den o.g. 40,5% bzw. 15% gegengerechnet werden, aber jedenfalls wird der Steuervorteil dadurch schon deutlich geringer. Wenn Du Pech hast, bleibt aus dieser Ecke sogar noch ein zu versteuernder Gewinn.


    In Deinem Fall wäre auch noch zu klären, wie der Viessmann-"Zuschuss" (EUR 14.000) umsatz- und einkommensteuerlich zu behandeln ist.


    Bevor ich hier weiter ins Detail gehe, komme ich angesichts der besonderen Komplexität in Deinem Fall zu meinem Fazit:


    Ich empfehle Dir, diese Themen vom Steuerberater klären zu lassen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

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  • Vielen Dank für die Ausführungen, Steuerberater bei diesem Problem wohl hilfreich, ansonsten kaum Probleme mit den neuen digitalen steuerprogrammen, hab sogar geschafft die im letzten Jahr zurückgezahlt MWSt für den Vitotwin bei den Betriebsausgaben einzutragen und schon sprang der Gewinn auf über 2000 Euro, falls das so durchläuft - und der Steuerfachmann hatte mir versprochen für den Ersatz des Vitotwin nie wieder Umsatz Voranmeldungen durchführen zu müssen - dann werde ich das wohl mit der Rückzahlung der nun für die PA2 fällig gewordenen MWSt auf sich beruhen lassen, sonst sitz ich da wieder dauernd monatlich vor dem Rechner..

  • der Steuerfachmann hatte mir versprochen für den Ersatz des Vitotwin nie wieder Umsatz Voranmeldungen durchführen zu müssen

    Da hat er Recht. Meiner Meinung nach musst Du im Zusammenhang mit der PA2 keine monatlichen USt-Voranmeldungen machen, denn Dein – mit dem Vitotwin begonnenes – "Unternehmen" läuft (unabhängig vom zwischenzeitlichen Austausch des Stromerzeugers) einfach weiter. Das mit den monatlichen Voranmeldungen gilt nur für die Gründungsphase, und die hast Du ein für allemal hinter Dir. Danach werden USt-Voranmeldungen nur (vierteljährlich) fällig, wenn die jährliche USt-Summe mehr als 1.000 EUR beträgt – das dürfte bei Dir nicht der Fall sein.


    Das bedeutet natürlich auch, dass Du die Vorsteuer aus der Rechnung für die PA2 erst im Rahmen der USt-Erklärung für das Jahr 2022 geltend machen kannst, in dem die Rechnung bezahlt wurde. Das heißt, dieses Geld kriegst Du erst im 1. HJ 2023 zurück.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

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  • Endlich etwas Durchblick d.h. im nächsten Jahr kann ich die Rückerstattung der MWSt aus der PA2 /Vitodens 200w beantragen und bekomme in diesem Jahr einen Anteil ca. 1800 Euro von der von mir im letzten Jahr zurückgezahlten MWSt nach der Steuer Sonderprüfung zurück..da warte ich nun auch noch geduldig auf die KfW Förderung, die ja vor Montage Beginn bewilligt wurde und nun nach abgeschlossenem Basis Wartungsvertrag mit Viessmann hoffentlich von der installierenden Firma getätigt wurde..man kann nur hoffen...aber die Bank freut sich..endlich Überziehungszinsen..

  • Hallo sailor773 ich betreibe seit 06.2020 eine Vitovalor PT2 in einem (alten) 2FamHaus. Die Anlage wurde anstelle der alten Heizung installiert.

    Im EG wohnen wir (dort landet auch der erzeugte Strom, wenn er nicht eingespeist wird) und im OG unsere Mieter. Die Anlange versorgt beide Haushalte mit Wärme.

    Ich habe mich damals nicht für die Kleinunternehmerregelung entschieden...


    Im Zuge meiner Steuererklärung für 2020 hat das Finanzamt (Hannover) jetzt einige Fragen zu meiner Anlage.

    U.a. die Forderung gestellt: "Reichen Sie bitte Unterlagen über die Leistungsdaten der Anlage, aus denen der Anteil der Erzeugung von Strom und Wärme ersichtlich ist, ein."

    weißt Du evtl was damit gemeint ist? soll ich eine Rechnung aufstellen so wie Du sie weiter oben vorgerechnet hast?


    Und was könnte es mit folgender Aussage auf sich haben?

    "Nach neuester Rechtsprechung stellt ein Blockheizkraftwerk kein selbständiges bewegliches Wirtschaftsgut mehr da, sondern ist als wesentlicher Gebäudebestandteil zu behandeln. Im Renovierungsfall, also dem Austausch der alten Heizungsanlage gegen das Blockheizkraftwerk, handelt es sich bei den Anschaffungskosten – entsprechend dem Anteil der gewerblichen Betätigung - um Erhaltungsaufwendungen, die sofort als Betriebsausgabe abzuziehen sind."


    Würde mich freuen wenn Du etwas Licht ins Dunkle bringen könntest. Danke im Voraus für Deine Mühe.

    Beste Grüße




  • U.a. die Forderung gestellt: "Reichen Sie bitte Unterlagen über die Leistungsdaten der Anlage, aus denen der Anteil der Erzeugung von Strom und Wärme ersichtlich ist, ein."

    weißt Du evtl was damit gemeint ist? soll ich eine Rechnung aufstellen so wie Du sie weiter oben vorgerechnet hast?

    Weiter oben ging es um eine PA2, d.h. eine reine Brennstoffzelle ohne eingebaute Zusatztherme. Da stimmt die o.g. Rechnung, d.h. der Stromanteil (um den geht es dem Finanzamt, siehe unten) ist 40,5%.


    Bei der PT2 ist die Bestimmung des Stromanteils schwieriger, weil die von der eingebauten Zusatztherme erzeugte Wärme mitzählt. Deren Anteil ist aber nicht konstant, sondern schwankt von Haus zu Haus und in einem Haus auch von Jahr zu Jahr.


    Was Du aber machen kannst ist den Stromanteil aus dem Gesamt-Gasverbrauch (oder dem Wärmezähler, wenn einer da ist) und der Stromerzeugung nach dem weiter oben beschriebenen Schema auszurechnen. Für die steuerliche Abrechnung der laufenden Kosten brauchst Du diese Daten sowieso. Du kannst das für das Rumpfbetriebsjahr 2020 und für das volle Betriebsjahr 2021 machen. Vermutlich wird das FA den sich daraus ergebenden Stromanteil auch auf die Abrechnung der Investition anwenden.

    Und was könnte es mit folgender Aussage auf sich haben?

    "Nach neuester Rechtsprechung stellt ein Blockheizkraftwerk kein selbständiges bewegliches Wirtschaftsgut mehr da, sondern ist als wesentlicher Gebäudebestandteil zu behandeln. Im Renovierungsfall, also dem Austausch der alten Heizungsanlage gegen das Blockheizkraftwerk, handelt es sich bei den Anschaffungskosten – entsprechend dem Anteil der gewerblichen Betätigung - um Erhaltungsaufwendungen, die sofort als Betriebsausgabe abzuziehen sind."

    Die Aussage ist völlig korrekt und gibt nichts anderes wieder als das, was ich weiter oben (und in vielen anderen Beiträgen) schon geschrieben habe. Ein nachträglich in ein Gebäude eingebautes BHKW wird nicht wie früher über 10 Jahre abgeschrieben, sondern im Inbetriebnahmejahr sofort abgesetzt – aber eben nur mit dem Stromanteil. Denn nur die Stromerzeugung gilt als gewerbliche Betätigung, die Nutzung von Wärme ist nicht Teil des "Gewerbebetriebs Stromerzeugung". Die Wärme für die eigene Wohnung ist Privatsache, die Wärme für die vermietete Wohnung wird steuerlich wie beim Einbau eines neuen Heizkessels abgerechnet.


    Beispielrechnung: Angenommen Deine PT2 hätte einschl. Installation und 10 Jahren VoWa netto 31.000 EUR gekostet und Du hättest einen KfW-Zuschuss von EUR 11.000 bekommen, dann geht es zunächst mal um Kosten von (31.000 - 11.000=) EUR 20.000. Nehmen wir weiter an die Brennstoffzelle wäre 6.000 Stunden gelaufen, dann hätte sie lt. Datenblatt 4.500 kWh Strom und 6.600 kWh Wärme erzeugt und dafür (6.000*2,2=) 13.200 kWh Erdgas verbraucht (bzw. halt das, was der interne BZ-Gaszähler anzeigt). Angenommen Du hättest insgesamt lt. Haus-Gaszähler 20.000 kWh Erdgas verbraucht, so wären (20.000 - 13.200=) 6.800 kWh von der Zusatztherme verbraucht worden. Mit 98% Wirkungsgrad gibt Letzteres 6.664 kWh Wärme. Insgesamt hätte das Gerät somit 4.500 kWh Strom sowie (6.600+6.664=) 13.264 kWh Wärme abgegeben. Der Stromanteil würde sich dann mit 4.500/(4.500+13.264)= 25,3% errechnen. Und daraus folgt, dass das Finanzamt im Inbetriebnahmejahr (20.000*25,3%=) EUR 5.060 als sofort absetzbare Betriebsausgabe anerkennen würde.


    Diese Rechnung könntest Du dem FA vorlegen, natürlich mit den richtigen Daten (soweit möglich aus Zähler-Ablesungen, sonst gemäß technischem Datenblatt errechnet). Zusätzlich kannst Du das technische Datenblatt vorlegen.


    In Deinem Spezialfall ist eine der beiden Wohnungen vermietet. Angenommen die beiden Wohnungen wären gleich groß, so könntest Du zusätzlich die Hälfte des Wärmeanteils der Investition – im Beispiel (20.000-5.060)/2= EUR 7.470 als Erhaltungsaufwand bei den Einkünften aus Vermietung geltend machen. Sind die beiden Wohnungen nicht gleich groß, solltest Du diesen Anteil nach beheizten Quadratmetern errechnen.


    In den Folgejahren müssen die laufenden Kosten (insbesondere für Erdgas) auf dieselbe Weise aufgeteilt werden. Theoretisch wäre es richtig, die o.g. Rechnung jedes Jahr neu aufzumachen. Wenn aber die Werte von dem o.g. errechneten Schlüssel nicht stark abweichen, akzeptiert das FA auch, wenn Du den Anteil (in dem Beispiel die 25,3%) auch in den Folgejahren einfach beibehältst.


    Alles klar?

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Hallo sailor773
    vielen Dank für die ausführliche und schnelle Antwort und entschuldige bitte meine verspätete Reaktion. Die Benachrichtigung, dass Du mir geantwortet hast, ist wohl im Spam-Ordner gelandet und ich habe deine Antwort erst jetzt gesehen, weil ich nochmal in den Chat geschaut habe.


    Deine Beispielrechnung ist super und ich versuche sie mal bei mir anzuwenden. Ich hätte dabei noch ein paar Fragen und vorher noch einige Anmerkungen zur der Situation rund um die Anlage und ihre Installation sowie den Betreib.

    Die Anlage wurde am 27.06.2020 installiert. Erworben habe ich die Anlage (leider) über EW-Energy World (30,672,26 € netto). Wie ich später feststellen musste, wurde die Anlage damals leider richtig konfiguriert/eingestellt sodass sie bis Ende 2021 unter ihren Möglichkeiten lief (geringe Laufzeiten der BZ und somit auch viel weniger Stromerzeugung).
    Da EW Energy World dann irgendwann 2021 insolvent gegangen ist, habe ich direkten Kontakt zu Viessmann aufgenommen. Viessmann hat mir dann ein spezielles Angebot für VoWa gemacht, welches an Leute, die auf EW Energy World reingefallen sind, gerichtet war. Nachdem ich Ende Oktober 2021 den Remote Vollservice (bis 15.06.2030) dann für weitere 2510€ netto abgeschlossen habe, waren dann in 2021 noch insgesamt 3 mal Techniker vor Ort wobei dann einer im November, die Anlage richtig eingestellt hat und die BZ seitdem (bis Ende der HEizperiode diesen Jahres) fast durchgehend lief.


    Frage 1: die im oktober 2021 zusätzlich angefallenen 2510€ für VoWa kommen wahrscheinlich nicht mit reinnehmen in die Rechnung hinsichtlich der Kosten?
    Die Einmalauszahlung in Höhe von 1800€ (siehe unten) müsste aber mit berechnet werden?


    Vitovalor PT2: 36.500€ (netto 30.672,26€)

    KFW-Förderung: 9300 €

    Einmalauszahlung"KWK-Zuschlag §9 KWKG 2016 (vom Stromversorger enercity): netto 1800€ (inkl. Umsatzsteuer 2142,00€)

    durch die Einmalauszahlung entfällt die regelmäßige Abrechnung des selbstverbrauchten Eigenstroms mit dem Netzbetreiber.


    Gasverbrauch vom 30.06. bis 31.12.2020: abgelesen am Zähler 2103 m³ / in der Rechnung des Versorgers 20.463 kWh

    Berechnung von m³ auf kWh -> 2103 m³ x 10,098 (Gas Brennwert) * 0,9636 (z-Zahl)


    Daten aus dem Protokoll der Anlage für 27.06 bis 31.12.2020:

    Gasverbrauch Brennstoffzelle: 298,2 m³

          (Umrechnung in kWh: 2.901,65)

    Umrechnung im kWh el und kWh th laut Schema das ich im Viessmann -Forum erhalten habe, sieh unten: aus 2901,65 kWh Primärenergie entsteht 969,15 kWh Strom und 1424,71 kWh Wärme

    für die weitere Berechnung würde ich jedoch den Wert aus dem Protokoll nehmen, da dieser (mit 1001,8 kWh) größer ist.


    Gasverbrauch Heizbetrieb: 1838,4 m³

    Gasverbrauch für Warmwasser: 125,4 m³

    Summe Gasverbrauch Therme: 1963,8 m³ (-> umgerechnet wären das ca. 19.108,62 kWh)

    Summe Gasverbrauch Therme + BZ: 2262 m² (umgerechnet wären das 22.010,24n kWh , leichte Differenz zu dem abgelesenen Wert)


    Betriebszeit Brennstoffzelle: 4767 h (entspricht der Gesamtlaufzeit der Anlage seid Ende Juli)

    Laufzeit der Brennstoffzelle 1322 h


    Erzeugte el. Energie: 1001,8 kWh

    eingespeiste el. Energie: 682,0 kWh


    Sowohl die Betriebszeit der Brennstoffzelle und entsprechend der Gasverbrauch sind für 2020 keine repräsentativen Werte, weil die Anlage falsch eingestellt war. Normalerweise wäre die Laufzeit und Gasverbrauch und somit auch die erzeugte el. Energie viel höher.

    Im Vergleich die diesjährigen Werte (01.01 bis 12.07.2022): Gasverbrauch Brennstoffzelle 945 m³ und Heizkessel 2081 m³


    Frage 2:

    Da ich aufgrund der schlechten Einstellungen des Geräts was die Stromerzeugung in 2020 angeht, schlecht dastehe und eigentlich auch Glück habe, die Daten aus dem Protokoll von Viessmann erhalten zu haben (da ich diese für 2020 gar nicht mehr selber abrufen kann), könnte ich dann nicht "plausible Werte" annehmen und darauf basierend die Berechnung durchführen?


    Zitat

    Nehmen wir weiter an die Brennstoffzelle wäre 6.000 Stunden gelaufen, dann hätte sie lt. Datenblatt 4.500 kWh Strom und 6.600 kWh Wärme erzeugt und dafür (6.000*2,2=) 13.200 kWh Erdgas verbraucht

    Frage 3: Wo genau im Datenblatt hast du die Werte für die Umrechnung gefunden? ich konnte diese nicht finden und habe deshalb das Schema genommen, dass im Viessmann-Forum zur Verfügung gestellt wurde:

    Und wo kann ich den Wirkungsgrad des Gas-Brennwert-Gerätes erfahren? Du hast diesen mit 98% angenommen. ich habe dazu keine Info gefunden.


    Beispielrechnung:

    Anlage inkl. Installation usw. 30.672,26 € - Förderung KfW 9300 € = 21.372,26 €

    Gesamtverbrauch Gas (abgelesener Wert / nachweislich in der Abrechnung vom energieversorger): 20.463 kWh

    Gasverbrauch Brennstoffzelle (laut Protokoll): 2.901,65 kWh

    20.463 kWh - 2.901,65 kWh = 17.534,35 kWh (Gasverbrauch Brennwertkessel)

    -> 17.534,35 kWh x 0,98 (Wirkungsgrad) = 17.183,663 kWh erzeugte Wärme aus dem Brennwertgerät

    -> 17.183,663 kWh + 1424,71 (aus BZ) = 18.608,37 kWh erzeugte Wärme gesamt

    prod. Strom (laut Protokoll der Anlage): 1001,8 kWh

    Stromanteil: 1001,8 / (1001,8+18.608,37) * 100 = 5,11 %


    Und daraus folgt, dass das Finanzamt im Inbetriebnahmejahr (21.372,26 * 5,11 % =) EUR 1092,12 als sofort absetzbare Betriebsausgabe anerkennen würde.

    Frage4: Das ist ja extrem wenig. Bedeutet das, dass ich die Erstattung der Umsatzsteuer für die Anlage in Höhe von 5.827,74 €, die ich 2020 vom FA erhalten habe zurückzahlen muss?


    Zu der vermieteten Wohnung: Vermietet sind 118 m² und wir bewohnen 88m²

    Somit sind 118/(118+88)*100= 57,28% vermietet.

    Frage 5:

    wie genau wäre jetzt die Rechnung für den Erhaltunsgaufwand?

    (21.372,26-1092,12) * 0,5728 = 11.616,46 € ???


    Frage 6:

    wenn ich es richtig verstanden habe, hast du auch in deinem Haus auch einen teil der vermietet wird?
    was genau nimmst du in der Abrechnung für Werte was den Gasverbrach angeht? Streng genommen dürfte man doch nicht den gesamten verbrauchten Gas (Ablesewert) nehmen? aber auf der anderen Seite, wie sollte man das ganze denn differenzieren?

    Weil ein Teil des Gases ja in die Stromerzeugung geht, die wiederum zum einen Teil der Versorgung der Anlage gilt, aber auch der Stromproduktion (Eigenverbrauch, nicht Mieter!) und Einspeisung.

    Gleichzeitig entsteht beim Betrieb der Brennstoffzelle ja auch Wärme.


    Sorry für die extrem lange Nachricht.

    ich hoffe du kannst mir hierzu einige Antworten geben.

    Gerne würde ich mich im Anschluss für die Hilfe revanchieren. Vielleicht können wir diesbezüglich im Anschluss persönlich Konakt aufnehmen. Aktuell ist es mir nicht möglich dir eine private Nachricht zu schicken.


  • Moin Mattek,


    bin gerade aus dem Urlaub zurück, werde aber versuchen Deine Fragen jetzt zu beantworten.


    die im oktober 2021 zusätzlich angefallenen 2510€ für VoWa kommen wahrscheinlich nicht mit reinnehmen in die Rechnung hinsichtlich der Kosten?

    Die € 2510 für den VoWa werden in dem Jahr steuerlich geltend gemacht wo sie gezahlt wurden. Sofern sich der VoWa ausdrücklich nur auf die Brennstoffzelle bezieht (die Wartung der Therme also separat vom HB in Rechnung gestellt wird), sind m.E. von dieser Summe die o.g. 40,5% (also EUR 1.018) als Betriebskosten im Gewerbebetrieb Stromerzeugung absetzbar.

    Die Einmalauszahlung in Höhe von 1800€ (siehe unten) müsste aber mit berechnet werden?

    Die EUR 1.800 sind im Jahr der Zahlung als Einnahmen aus der Stromerzeugung anzugeben, de facto also in derselben Zeile wie die Einspeisevergütung.

    könnte ich dann nicht "plausible Werte" annehmen und darauf basierend die Berechnung durchführen?

    Die Berechnung zur Aufteilung der Investitionskosten kann man m.E. durchaus auf "plausiblen Werten" basieren lassen. Am besten wäre dazu einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Vorliegen der "richtigen" Einstellung zu nehmen. Rumpfjahre (z.B. 1.1.-12.7.22) sind dafür weniger geeignet, da der Anteil des Zusatzbrenners jahreszeitlich stark variiert.

    habe deshalb das Schema genommen, dass im Viessmann-Forum zur Verfügung gestellt wurde:

    Das Viessmann-Schema zu nehmen ist völlig OK. Leichte Abweichungen zu meiner Rechnung erklären sich aus Rundungsfehlern bei der Angabe der Wirkungsgrade.

    Und wo kann ich den Wirkungsgrad des Gas-Brennwert-Gerätes erfahren?

    Soweit ich weiß ist die eingebaute Brennwerttherme technisch identisch mit der Viessmann Gastherme Vitodens 100. Deren Wirkungsgrad wird in den technischen Daten mit "bis zu 98%" angegeben. In der Realität wird er fast immer etwas niedriger liegen, aber ohne separaten Gaszähler dürfte es schwierig werden, dem Finanzamt einen niedrigeren Wert plausibel zu machen.

    Und daraus folgt, dass das Finanzamt im Inbetriebnahmejahr (21.372,26 * 5,11 % =) EUR 1092,12 als sofort absetzbare Betriebsausgabe anerkennen würde.

    Frage4: Das ist ja extrem wenig. Bedeutet das, dass ich die Erstattung der Umsatzsteuer für die Anlage in Höhe von 5.827,74 €, die ich 2020 vom FA erhalten habe zurückzahlen muss?

    Im Prinzip ja, wenn das die maßgeblichen Werte wären. Deswegen würde ich hier mit den "plausiblen Werten" für ein richtig ein gestelltes Gerät rechnen. Dass eine Anlage im Anfangsstadium nicht richtig funktioniert, muss das FA m.E. akzeptieren. Sofern hierüber eine Diskussion mit dem FA entsteht wäre es aber gut, wenn diese plausiblen Werte (an Stelle theoretischer Berechnungen) mit tatsächlichen Messdaten für volle zwölf Betriebsmonate hinterlegt wären.


    In Deinem speziellen Fall liegen die Dinge besser, denn umsatzsteuerlich verkaufst Du ja auch einen Teil der Wärme an Deine Mieter. Der unten errechnete auf die vermietete Wohnung entfallende Wärmeanteil (40,53% der insgesamt erzeugten kWh) zählt umsatzsteuerlich bei der betrieblichen Nutzung mit. Bewerten würde ich diesen mit den anteiligen Gaskosten, und natürlich ist darauf auch Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Deine Vorsteueranrechnung wäre also auch dann nicht in Gefahr, wenn tatsächlich nur die 5,11% Stromanteil gerechnet werden müssten.

    wie genau wäre jetzt die Rechnung für den Erhaltunsgaufwand?

    (21.372,26-1092,12) * 0,5728 = 11.616,46 € ???

    Wenn Du die Rechnung mit den tatsächlichen Werten für 2020 machst, sind die oben errechneten 5,11% (also die EUR 1.092) als Erhaltungsaufwand im Gewerbebetrieb Strom anzusetzen, d.h. in der Anlage EÜR. Der Wärmeanteil beträgt dementsprechend 94,89%. Die EUR-Beträge hab' ich nicht nachgerechnet, aber der auf die vermietete Wohnung entfallende Anteil ist jedenfalls (118/(118+88))*94,89= 40,53% der Investitionskosten. Dieser Betrag wäre ebenfalls als Erhaltungsaufwand absetzbar, aber in der Anlage V.

    wenn ich es richtig verstanden habe, hast du auch in deinem Haus auch einen teil der vermietet wird?

    Nein, wir sind eine Eigentümergemeinschaft und betreiben auch unser BHKW gemeinsam. Da ist mit der Abrechnung vieles einfacher.

    Streng genommen dürfte man doch nicht den gesamten verbrauchten Gas (Ablesewert) nehmen? aber auf der anderen Seite, wie sollte man das ganze denn differenzieren?

    Weil ein Teil des Gases ja in die Stromerzeugung geht, die wiederum zum einen Teil der Versorgung der Anlage gilt, aber auch der Stromproduktion (Eigenverbrauch, nicht Mieter!) und Einspeisung.

    Gleichzeitig entsteht beim Betrieb der Brennstoffzelle ja auch Wärme.

    Natürlich darfst Du nicht den gesamten Gasverbrauch (anteilig) auf Deinen Mieter umlegen, sondern nur den, der auf die Wärmeerzeugung entfällt. Du musst aber doch sowieso jedes Jahr fürs Finanzamt den Gasverbrauch auf Strom und Wärme aufteilen (wie wurde weiter oben ausführlich besprochen). Dann nimmst Du für die NK-Abrechnung eben diesen Wärmeanteil auch her.


    Bei den Wartungskosten würde ich lediglich die Wartung der Brennwerttherme anteilig umlegen und die Kosten für den VoWa vollständig außen vor lassen. Theoretisch halte ich auch einen (kleinen) Anteil der VoWa-Kosten für umlegbar, aber die Berechnung ist komplex und der verbleibende Betrag m.E. den potentiellen Ärger mit dem Mieter nicht wert.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

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