Die teilweise Entlastung kriegt man auch für Anlagen nach dem Ende des Förderzeitraums. Aber ob die Anlage für den Antrag beim HZA bei der BAfA registriert sein muss, weiß ich nicht. Unsere ist natürlich registriert, aber das ist seinerzeit im Rahmen der BAfA-Förderung erfolgt. Außerdem ändern sich die Voraussetzungen ständig. Ich weiß z.B. auch nicht, ob für die Erstattung ein netzparalleler Betrieb und/oder eine Eintragung im Marktstammdatenregister erforderlich ist oder ob auch Insel-Anlagen auf diese Weise gefördert werden (um eine solche handelt es sich ja hier anscheinend).
Am besten lädt man sich das Formular 1135 einschließlich Erläuterungen runter und sieht nach, was insbesondere für einen Erstantrag (um einen solchen würde es sich hier ja anscheinend handeln) erforderlich ist. Dann kann man entscheiden, ob alle nötigen Unterlagen vorhanden sind und ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat.
Verstehe ich es richtig, dass der Preis von aktuell ca 30ct / kWh für alle BHKWs ausgezahlt wird? Oder auch für andere Einspeiser?
Nicht unbedingt die 30 ct/kWh, sondern der Durchschnittspreis der Monate Juli, August und September. Der steht erst zum Quartalsende fest.
Warum steigt dieser Preis so massiv? Liegt es an einem Strommangel im Markt?
Meiner Meinung nach liegt das an den aktuellen Gaspreisen und dem Merit-Order-Mechanismus. Der Preis für alle Anbieter im Markt richtet sich nach dem teuersten gerade laufenden Kraftwerk. Wenn das ein Gaskraftwerk ist (und das ist z.Zt. praktisch immer der Fall), dann kommt dieser Erzeuger gerade so hin, aber alle marktteilnehmenden Erzeuger mit geringeren Kosten (z.B. Braunkohleverstromer, auch einschl. CO2-Abgabe) verdienen klotzig.
Und was passiert als Folge, denn wenn der Energieversorger meinen Strom so teuer einkauft, muss der Verkaufsstrompreis doch in Zukunft um mindestens Faktor vier steigen?
Um den Faktor 4 nicht, aber schon kräftig. Bis 2021 war im Strompreis für Privatpersonen von ca. 24 ct/kWh netto (28,5 ct/kWh brutto) der Anteil "Erzeugung und Vertrieb" mit ca. 5 ct/kWh netto vertreten. Bei 20 ct/kWh Erzeugungskosten wie im 1. HJ 2022 müsste also der Strompreis um ca. 15 ct/kWh netto steigen, mit USt wären es 18 ct/kWh. Im Gegenzug entfällt die EEG-Umlage, die 2021 noch mit 8 ct/kWh brutto dabei war und im 1. HJ 2022 mit 4 ct/kWh, ab 01.07.22 vollständig. Unterm Strich würde sich also im 1. HJ 2022 ein Verbraucher-Strompreis um 42 ct/kWh ergeben. Sollte sich der Erzeugerpreis ab Juli 2022 tatsächlich um 30 ct/kWh einpendeln, so müsste der Verbraucherpreis auf ca. 50ct/kWh steigen.