KWK-Index / EEX-Baseload / Üblicher Preis – Entwicklung, Analysen und Prognosen

  • Stimmt. Aber wenn man im EFH/ZFH-Bereich ein BHKW ohne fossile Brennstoffe haben möchte, könnte man sich den ÖkoFEN Condens_e (Pelletkessel mit Stirlingmotor) einmal ansehen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Holzvergaser halte ich nur bei größeren Anlagen für machbar.

    Es ist bei allen BHKW so, dass sich größere Systeme leichter rechnen lassen. Aber bisher war es so, dass Holzgaser-BHKW keinen großen Vorteil beim Brennstoffpreis hatten. Bei steigenden Gaspreisen verschiebt sich das natürlich. (Wobei niemand weiß, wie lange es dauert, bis Holz nachzieht.)


    könnte man sich den ÖkoFEN Condens_e (Pelletkessel mit Stirlingmotor) einmal ansehen.

    Anschauen ist immer gut, das kostet (in der Regel) nichts, anschaffen dagegen kostet schon und bei 800W peak kommt auch bei den aktuellen Vergütungen kein Reichtum raus.


    30.000 Stunden mal 0,8kW ergibt eine maximale geförderte Strommenge von 24.000 kWh

    Ich hätte da eher ein AllPowerLabs PP30 mit 25kW im Auge. Das kostet ca. das dreifache vom Ökofen (inkl. Kessel), bringt dann aber 750.000 kWh auf die Waage. Allerdings mit viel mehr Betriebsaufwand.

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Also noch mal zu meinem Verständnis:


    Wenn ich Quartalsmäßig meine Einspeisung nachweise, durch Foto des Zählers oder wie auch immer, bekomme ich die für das jeweilige Quartal aktuell gültige Vergütung ( ,, Börsenpreis'' ? ). Soweit richtig?


    Dann bekomme ich ja mit den aktuellen ca 18ct Vergütung mehr für meinen eingespeisten Strom aus dem ausgeförderten Bhkw als z.B. mein Vater mit seiner PV Anlage, wo er 9,xx ct bekommt? Das soll so richtig sein?


    Diese Vergütung wird für jegliche Einspeisung bezahlt? Also egal ob KWK oder PV Strom?

    Werkstatt:

    PV 4,8 kWp BHKW Senertec Dachs HR AltölumbauHolzvergaser Atmos DC30GSE

    Haus:

    PV 5,4 kWp Inselwechselrichter 5,0 kW26 kWh Batteriespeicher BHKW Senertec Dachs HR NE Holzvergaser Buderus Logano S161 ● Windrad Makemu Domus 0,0 kW ● Autarkie: 100%

  • Hallo!


    Für BHKW gibt es nach KWKG den sog. "üblichen Preis" der für Einspeisung im ersten Quartal 2022 knapp 18 Cent beträgt.

    Siehe auch hier: KLICK


    Also am 31.03.2022 den Zählerstand für Einspeisung melden.


    Für PV wird nach EEG gezahlt, also gibt es da derzeit weniger als bei BHKW.


    Viele Grüße

    Joachim

  • Hallo Zusammen,


    das ist soweit klar, solange die PV noch im Förderzeitraum ist und hierzu habe ich mal eine Frage:


    Unsere private PV Anlage aus dem Jahre 2013 erhält netto 14,27 Cent je kW/h an Einspeisevergütung. Wer bekommt nun die Differenz zum Börsenpreis? Eigentlich müsste der Differenzbetrag von rund 3 Cent je kW/h doch dem EEG-Konto gutgeschrieben werden, oder liege ich da falsch?

    Fakt ist doch, zumindest hat es mir so der Netzbetreiber erklärt, dass der Netzbetreiber den EEG Strom abnehmen muss, sofort an der Börse verkauft und der Differenzbetrag zwischen Einspeisevergütung und Börsenpreis über das EEG-Konto kommt. Wahrscheinlich hat es keiner für möglich gehalten, dass der Börsenpreis über der zugesagten Einspeisevergütung steigen kann!


    Beste Grüße und ein guten Start ins Wochenende


    Bernd

  • Wer bekommt nun die Differenz zum Börsenpreis?

    Der Netzbetreiber.

    Eigentlich müsste der Differenzbetrag von rund 3 Cent je kW/h doch dem EEG-Konto gutgeschrieben werden, oder liege ich da falsch?

    Das ist eine sehr interessante Frage. Wenn das so ist und die derzeitigen Strompreise auch nur annähernd so bleiben wie jetzt, müsste das eigentlich dazu führen, dass sich die EEG-Umlage – ganz ohne Zutun der "Ampel" – praktisch von selbst abschafft.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • dass sich die EEG-Umlage – ganz ohne Zutun der "Ampel" – praktisch von selbst abschafft

    Du denkst zu logisch. Wir sind hier in der Politik und da kann der Bürokrat ja trotzdem für den Eigenverbrauch noch Umlage verlangen |:-(

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  • Für PV wird nach EEG gezahlt

    Ich bekomme für meine PV Anlage aber keine Förderung - sprich nur den Börsenpreis. Müssten dann ja auch die knapp 18 ct sein?

    Werkstatt:

    PV 4,8 kWp BHKW Senertec Dachs HR AltölumbauHolzvergaser Atmos DC30GSE

    Haus:

    PV 5,4 kWp Inselwechselrichter 5,0 kW26 kWh Batteriespeicher BHKW Senertec Dachs HR NE Holzvergaser Buderus Logano S161 ● Windrad Makemu Domus 0,0 kW ● Autarkie: 100%

  • Hallo!


    Gute Frage, bin hier aber etwas planlos :/:/ da ich mit PV und EEG nix zu tun habe.

    Ist es aber bei einer ausgeförderten PV-Anlage nicht so das man einen Einspeisevertrag mit dem NB abschließt oder muß der nach Gesetz den Strom zum Börsenpreis abnehmen :?:

    Ich war immer der Meinung der NB kann sogar die Einspeisung ablehnen :/ .


    Viele Grüße

    Joachim

  • Müssten dann ja auch die knapp 18 ct sein?

    Nein. Der für die Vergütung im Jahr 2022 maßgebliche "Jahresmarktwert Solar" beträgt 7,552 ct/kWh. Näheres dazu findet man hier. Errechnet wird das auf Basis der Börsenstrompreise 2021 für Solarstrom, also nicht wie der KWK-Index auf Basis der allgemeinen Börsenstrompreise.

    Ich war immer der Meinung der NB kann sogar die Einspeisung ablehnen :/ .

    Nein, kann er nicht. Gemäß EEG muss er den Strom weiter abnehmen und dafür die o.g. Vergütung zahlen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Der für die Vergütung im Jahr 2022 maßgebliche "Jahresmarktwert Solar" beträgt 7,552 ct/kWh. Näheres dazu findet man hier. Errechnet wird das auf Basis der Börsenstrompreise 2021 für Solarstrom, also nicht wie der KWK-Index auf Basis der allgemeinen Börsenstrompreise.

    Wo steht denn sowas?

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Wenn Du auf den Link in #25 klickst, kommt da die Website Netztransparenz.de der deutschen Übertragungsnetzbetreiber hoch.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Diese Vergütung wird für jegliche Einspeisung bezahlt? Also egal ob KWK oder PV Strom?

    Die Frage ist ja sehr gut beantwortet, PV Einspeisung hat mit KWK Einspeisung absolut nichts zu tun. KWK Strom = Börsenstrompreis = Baseload zuzüglich vermiedene Netzkosten + möglicherweise KWK Förderung.


    Bei PV Anlagen müssen Anlagen in Förderung und Anlagen nach der Förderung ("Jahresmarktwert Solar" ) unterschieden werden. Auch dies wird sehr gern vergessen.


    Strom aus PV und KWK muss stets vom jeweiligen Netzbetreiber aufgekauft werden.


    Der für die Vergütung im Jahr 2022 maßgebliche "Jahresmarktwert Solar" beträgt 7,552 ct/kWh.

    Meines Wissens, ist dies der Wert ( JW Solar ) für PV Einspeisung im Jahr 2021 und nicht 2022 von ausgeförderten PV Anlagen, allerdings wird die Vergütung im Jahr 2022 ( für Einspeisungen im Jahr 2021 ) abgerechnet.


    Von den 7,552 ct/kWh wird auch noch 0,184 ct / kWh vom Netzbetreiber als "Vermarktungskosten" abgezogen !