BAFA-Zuschuss abgelehnt da KFW nach 31.07.2021 keine Nicht-Überförderungs-Bescheinigungen mehr ausstellt

  • Hallo zusammen,


    ich habe für meine Vissmann-Brennstoffzelle-Vitovalor PT2 über das Förderprogramm 433 der KFW 9300,- Euro bewilligt und ausbezahlt bekommen.


    Insgesamt wird die Brennstoffzelle mit bis zu 11.200,- Euro gefördert. Die Differenz von 1.900,- Euro bekommt man nicht über die KFW, sondern muss über die BAFA beantragt werden. (KWK - Anzeige zur Erteilung einer Zulassung für kleine KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kWel)


    Die BAFA benötigt für die Bewilligung eine sogenannte "Nicht Überförderungs-Bescheinigung" der KFW. Um eine Kummulierung der Programmen vornehmen zu können.


    Das Problem ist, dass diese Bescheinigungen von der KFW nur bis zum 31.07.2021 ausgestellt wurden. Da ab diesem Datum die Förderkonditionen geändert wurden und die gesamte Summe von 11.200,- Euro nun über die KFW ausbezahlt wird.


    Da ich den Antrag bei der KFW im Oktober 2020 gestellt habe, meine Brennstoffzelle jedoch erst im Oktober 2021 in Betrieb genommen wurde, falle ich hier laut einer Mitarbeiterin der BAFA in eine "Grauzone"!!!


    Ich wäre sehr dankbar wenn noch jemand Erfahrung mit der gleichen Situation gemacht hat und evtl. schon mehr Informationen gesamment hat, wie man wohl aus dieser besagten "Grauzone" herauskommt und seine 1,900,- Euro erhält.


    Vielen Dank bereits im Voraus ;)

  • Bei mir hat die KFW ebenfalls nur 9300€ genehmigt. Antrag war im April 21 und IBN im November 21. Falle ich hiermit auch in die Grauzone? Hat Jemand bereits Erfahrung wie man die fehlenden 1900€ bekommt?

  • Hallo und Guten Abend


    es ist bei Uns auch gekürzt worden.


    Orginal Text


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für die von Ihnen eingereichte "Bestätigung nach Durchführung"

    (BnD).

    Gerne überweisen wir Ihnen auf dieser Grundlage einen Zuschuss in Höhe

    von 9.300,00 EUR zum 31.12.2021 auf die von Ihnen angegebene Bankver-

    bindung.

    Bitte beachten Sie, dass wir den Zuschussbetrag (gegenüber der Zusage) aus

    folgendem Grund gekürzt haben:

    Der Zuschussbetrag wurde gemäß Produktmerkblatt auf Grundlage der instal-

    lierten elektrischen Leistung der Anlage angepasst.

    Mit Ihrer Investition in ein innovatives Brennstoffzellensystem leisten Sie einen

    wichtigen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen in Deutschland.

    Mit freundlichen Grüßen

    KfW

    ich frage mich auch warum


    gruss gerd

  • Der Zuschussbetrag wurde gemäß Produktmerkblatt auf Grundlage der instal-

    lierten elektrischen Leistung der Anlage angepasst.

    Da stimmt irgendwas nicht. Der Zuschuss berechnet sich ab 2021 mit einem Festbetrag von 6.800 EUR plus EUR 550 je angefangenen 0,1 kW elektrischer Leistung. Ein Zuschussbetrag von 9.300 EUR ist auf dieser Grundlage schon arithmetisch gar nicht möglich: Es könnten entweder 9.000 EUR sein (bei einer elektrischen Leistung bis 0,4 kW) oder 9.550 EUR (bis 0,5 kW), aber in keinem Fall EUR 9.300. Außerdem ist es absolut ausgeschlossen, dass in einem Produktmerkblatt zur Vitovalor irgendwas von einer elektrischen Leistung von 400 oder 500 W steht. Entweder ist also die Begründung falsch oder da hat irgendwer beim Lesen des Produktmerkblatts Tomaten auf den Augen gehabt.


    An Deiner Stelle würde ich Einspruch einlegen mit der Begründung, dass hier ein offensichtlicher Irrtum vorliegt und lt. Produktmerkblatt (würde ich als Kopie beilegen) die elektrische Leistung zweifelsfrei mit 0,75 kW ausgewiesen ist.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Hallo Sailor


    Danke, Dir das werde ich machen, jetzt habe ich eine Grundlage,


    Der Antrag ist ja eigentlich von von einen "Fördermittel Büro" beantragt worden.

    und mir so weitergegeben worden.


    schönen Tag

    gruss gerd

  • Der Antrag scheint ja auch in Ordnung gewesen zu sein. Was so auf keinen Fall stimmen kann, ist die Begründung für die Kürzung. Sofern in Wirklichkeit was anderes dahinter steckt (z.B. das Durcheinander mit alter und neuer Förderung, das LoGrz im Eingangsbeitrag beschrieben hat), dann müssen sie es zumindest in der Begründung auch so schreiben.


    Übrigens, hier ist der Link zu dem einschlägigen Merkblatt der KfW. Die dort beschriebene Förderung ist zum 01. Juli 2021 in Kraft getreten. Übergangsvorschriften (z.B. wie das läuft, wenn der Antrag vor dem 01.07.21 gestellt wurde aber die Anlage nach dem 01.07.21 in Betrieb gegangen ist) sind hier nicht erwähnt, deshalb sage ich da lieber nichts dazu – das ist was für Juristen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)