Zuschuss zum BHKW?

  • Ich kann einen bewilligten Zuschuss in Höhe von ca. 3900.- Euro für ein BHKW (20KW elektrisch) bekommen .

    Ist es richtig das der Zuschuss mit der Einspeisevergütung verrechnet wird ?

  • Ist es richtig das der Zuschuss mit der Einspeisevergütung verrechnet wird ?

    Mit der Einspeisevergütung sicher nicht, meines Wissens auch nicht mit dem KWK-Bonus.


    Was es gibt, ist eine Verrechnung von Zuschüssen mit der vollständigen Energiesteuer-Erstattung nach § 53a Abs. 6 EnergieStG. Ob diese auch für Deinen Zuschuss gelten würde, weiß ich nicht. Wenn ja, könntest Du stattdessen die teilweise Entlastung nach § 53a Abs. 4 EnergieStG wählen: Die entspricht ca. 80% Entlastung und unterliegt keiner Anrechnung von Zuschüssen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)