Ich kann einen bewilligten Zuschuss in Höhe von ca. 3900.- Euro für ein BHKW (20KW elektrisch) bekommen .
Ist es richtig das der Zuschuss mit der Einspeisevergütung verrechnet wird ?
Ich kann einen bewilligten Zuschuss in Höhe von ca. 3900.- Euro für ein BHKW (20KW elektrisch) bekommen .
Ist es richtig das der Zuschuss mit der Einspeisevergütung verrechnet wird ?
Ist es richtig das der Zuschuss mit der Einspeisevergütung verrechnet wird ?
Mit der Einspeisevergütung sicher nicht, meines Wissens auch nicht mit dem KWK-Bonus.
Was es gibt, ist eine Verrechnung von Zuschüssen mit der vollständigen Energiesteuer-Erstattung nach § 53a Abs. 6 EnergieStG. Ob diese auch für Deinen Zuschuss gelten würde, weiß ich nicht. Wenn ja, könntest Du stattdessen die teilweise Entlastung nach § 53a Abs. 4 EnergieStG wählen: Die entspricht ca. 80% Entlastung und unterliegt keiner Anrechnung von Zuschüssen.