Reststromversorgung beim Mieterstrom

  • Ein Hallo an alle!


    Wir beliefern bereits seit 2014 mit unseren KWK-Anlagen Mieter in mehreren Mehrfamilienhäusern in Berlin und NRW.

    Nun hat uns unser Reststromversorger aufgrund der aktuellen Situation am Strommarkt alle Verträge gekündigt, da sie selbst eine Insolvenz fürchten.

    Das folgte auf schon mehrere massive Erhöhungen des Strompreises, die wir so langsam nun auch an die Mieter hätten weitergeben müssen, da wir sonst ein Minus fahren würden.

    Mit der Kündigung stehen wir nun erstmal ab 01.12.2021 ohne Reststromversorger da (Grundversorgung ist klar- aber natürlich auch teuer).

    Ich hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach bei anderen, namhaften Stromversorgern wegen einer Reststromgversorgung anfragt, weil wir damals wechseln wollten. Leider habe ich von allen Versorgern die Antwort bekommen, dass die Versorgung mit Reststrom für KWK-Anlagen in den AGB ausgeschlossen wurde. Nach einer Recherche scheint das bei vielen Anbietern so zu sein.


    Bei welchen Anbietern bezieht ihr euren Reststrom bzw. von welchen wisst ihr, die das noch anbieten?

    Der Markt an Stromversorgern ist ja riesig und bis ich da alle angefragt habe oder die AGB gelesen habe, bin ich alt und grau. :S


    Ich freue mich daher über Tipps, an wen man sich noch wenden könnte!


    Vielen Dank und einen guten Wochenstart für alle!

  • Sofern ein bestehender Versorgungsvertrag eine Laufzeit/Preisgarantie hat, steht dem Versorger grds. kein Kündigungsrecht zu, nur weil er sich in seiner Beschaffung (Spotmarkt ohne Futureabsicherung) verkalkuliert hat - das zählt zum unternehmerischen Risiko eines EVU.


    Die Grund- bzw. Ersatzversorgung greift immer.


    Es hat sich bewährt, Versorgerwechsel einfach durchzuführen und nicht mit Hinderungsgründen anzufragen, um Ablehnungen zu erhalten. Nur sehr wenige Versorger lehnen in der Praxis automatisierter Wechselprozesse wirklich Kunden anhand der vom VNB gemeldeten 2-Ri-Zähler ab. Und die Versorger, die dies tun, zu denen will man ohnehin nicht wechseln, weil jeder Bonusanspruch erst durchgesetzt werden will und unberechtigte Kündigungen erfolgen, weil sich der Versorger verkalkuliert hat.


    -> https://www.energieverbraucher…__1224/NewsDetail__18635/

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Danke für die schnelle und fundierte Antwort!


    Zum Thema unberechtigte Kündigung hatte ich mich auch schon informiert, frage mich allerdings, inwiefern das für uns positiv sein könnte, auf die Weiterversorgung zu bestehen. Im Falle einer tatsächlichen Insolvenz haben wir auch nichts gewonnen. Im Falle, dass es weitergeht, haben wir mittlerweile sehr hohe Strompreise, die in der absehbaren Zukunft wahrscheinlich immer weiter steigen werden (eben durch Spotmarkt etc.).


    Zum Thema Anfrage ohne Hinderungsgründe: Kann denn später gekündigt werden mit Hinweis auf die AGB, wenn der neue Versorger die Liefersituation durchblickt?

    Viele bestehen immer auf die selbstständige Meldung der Zählerstände, was hier ja nicht geht ... die genauen Verbräuche muss schließlich der VNB nach Verrechnung aller Fremd- und Eigenverbräuche zur Verfügung stellen. Einfach darauf hinweisen, dass dies vom VNB einzuholen ist und hoffen, dass niemand misstrauisch wird? :/

  • Bedeutet, ihr habt nicht einfach einen 2-Richtungs-Zähler, wo das Bezugszählwerk abgelesen werden kann, sondern einen vom VNB errechneten virtuellen Zählpunkt nach Verrechnung etwaiger Drittbelieferungskunden? Falls ja, dann ist es kompliziert. Falls Ihr einfach das Bezugszählwerk selbst ablesen könnt, ist alles easy. Was halt sein kann ist, dass wenn Ihr Billigheimer nehmt, der später den Bonus wegen Verstoß gegen die AGB verweigert. Aber "Bonushoppen" lohnt bei größeren Anlagen ohnehin nicht. Was soll also passieren? Höchstens eine Kündigung.


    Die Frage ist, was ihr jetzt für Konditionen habt. Ist der jetzige Tarif "billig" und entsprechen Eure Abschläge dem tatsächlichen Verbrauch, fallt Ihr halt mit Insolvenz in die Grundversorgung und bleibt so lange günstig versorgt. Was halt aktuell die Masche ist, ist, dass die Billigversorger die Abmeldung vornehmen, auch wenn man auf pacta sunt servanda pocht. Dann ergibt sich aus der Differenz zwischen vertraglichem Preis und Grundversrgerpreis ggf. ein Schadenersatzanspruch gegen den nicht wie geschuldet liefernden Versorger. Geht der tatsächlich insolvent, ist der natürlich im Rahmen der üblichen Quoten wertlos.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Zitat von Neuendorfer

    Bedeutet, ihr habt nicht einfach einen 2-Richtungs-Zähler, wo das Bezugszählwerk abgelesen werden kann, sondern einen vom VNB errechneten virtuellen Zählpunkt nach Verrechnung etwaiger Drittbelieferungskunden? Falls ja, dann ist es kompliziert.

    Genau das ... ich denke, da wird sicherlich jeder Lieferant schnell dahinter kommen?

    Wirklich eine ungünstige Situation - vor allem letztlich für die Mieter, wenn wir die Preise nach 7 Jahren Stabilität nun doch anpassen müssen.


    Es war auch nicht mal ein Billig-Lieferant, aber ein kleiner Regionaler - ich vermute, die kommen durch ihre Beschaffungsmethode langsam nicht mehr mit. Da sie nach den letzten beiden Preiserhöhungen auch wirklich eher im oberen Preisrahmen anzusiedeln sind, ist es zumindest in der Hinsicht kein Verlust.


    Müsste jetzt nur einmal schauen, wie teuer denn nun die Grundversorgung wird, wenn sich nichts anderen finden lässt.


    Falls also doch noch jemand einen Tipp hat .... :saint: