Wasa ist in einer WEG sinnvoll?

  • Guten Tag allerseits


    Uns gehört ein Haus in einer Siedlung mit zwölf Reihenhäuser mit der Rechtsform einer WEG. Wir haben ein BHKW und es kennt sich scheinbar keiner so richtig damit aus, auch unsere Verwaltung nicht. Abgesehen davon, dass das Ding ständig kaputt ist scheint es sich auch nicht zu rechnen. Der Strom wird den einzelnen Mitgliedern in der WEG ‚verkauft‘ wobei es schon das erste Problem gibt: Welcher Preis ist sinnvoll? Darüber wird auf den Versammlungen gestritten ohne dass jemand weiß worüber er eigentlich redet. Überschüssiger Strom wird verkauft, und fehlender eingekauft und zum Einkaufspreis an die Mitglieder weitergegeben. Ich habe keine Ahnung ob sich sowas überhaupt rechnet und frage mich, ob es nicht sinnvoller wäre auf den Eigenverbrauch zu verzichten (um den damit verbundenen Aufwand zu beenden) und den Strom nur noch ins Netz einzuspeisen.


    Ein Teil des Problems ist, dass wir ziemlich viel für einen Steuer- und einen Energieberater ausgeben. Könnten wir uns das sparen wenn der Eigenverbrauch wegfällt?


    Sicherlich lassen sich diese Fragen nicht auf die Schnelle in einem Blog-Beitrag beantworten aber vielleicht kann mir schon jemand sagen, ob es sich überhaupt lohnen könnte hier weiter zu machen und eine kostenträchtige Beratung zu suchen? Wenn ja: Wer könnte denn beraten? Oder sollten wir besser versuchen das bisherige System übersichtlicher und effektiver zu ordnen? Wenn ja stellt sich auch die Frage wer uns dabei beraten könnte.

  • Wir haben ein BHKW und es kennt sich scheinbar keiner so richtig damit aus, auch unsere Verwaltung nicht. Abgesehen davon, dass das Ding ständig kaputt ist scheint es sich auch nicht zu rechnen.

    Ich fürchte das bei den sehr mageren Informationen, Dir kaum jemand helfen vermag.


    Welcher Hersteller und Typ ist es denn ? Warum ist es denn ständig defekt ?


    Besteht möglicherweise ein Pflicht das BHKW zu betreiben ?

  • Erste Frage wäre hier erstmal wann die Inbetriebnahme war (welches Jahr)

    Wieviel Betriebsstunden erreicht das BHKW im Jahr ?

    Was passiert mit der Wärme ? Werden damit die Reihenhäuser geheizt ?

    Wenn ja, was ist im Sommer wenn fast kein Wärmebedarf vorhanden ist ? Läuft es dann einfach weniger ?


    Wie groß ist das BHKW (Leistung ?) Welcher Brennstoff ?

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Von den technischen Aspekten abgesehen, und bevor wir über Preise sprechen oder ob sich der Eigenverbrauch lohnt, ein paar administrative Gesichtspunkte:


    1) Wird EEG-Umlage auf den Strom-Eigenverbrauch abgeführt? Wenn die WEG (z.B. in der Rechtsform einer GbR) als Betreiber auftritt, ist der an "Dritte" (d.h. die 12 Häuser) abgegebene Strom EEG-umlagepflichtig. Das kann man – so wie ich – ungerecht, kontraproduktiv oder einfach idiotisch finden, aber so ist es vorgeschrieben. Um diesen Betrag (derzeit 6,5 ct/kWh Umlage, einschl. Umsatzsteuer 7,735 ct/kWh) erhöhen sich die Kosten des Eigenverbrauchs.


    2) Außerdem muss für das BHKW eine Steuererklärung gemacht werden. Ich nehme an, das macht die Hausverwaltung bzw. deren Steuerberater. Hier müssen als Einnahmen unter anderem die Erlöse aus Stromverkäufen an die 12 Eigentümer angegeben werden. Die Frage ist, was wurde hier bisher angegeben (ich meine nicht die Zahl als solche, sondern auf welcher Basis wurde das errechnet)? Auf der Ausgabenseite würde hier (neben AfA, Gas-, Reparatur- und Wartungskosten auch die EEG-Umlage zu Buche schlagen.


    Bei der Festsetzung des Verkaufspreises für den Strom hat man innerhalb bestimmter Grenzen die Wahl, ob der Vorteil aus der Nutzung des BHKW-Stroms A) als Gewinn innerhalb der GbR "gezeigt" werden soll (und dabei jeder Eigentümer gleich profitiert), oder ob man ihn B) möglichst direkt den Eigentümern zukommen lassen will (was bedeutet, dass Eigentümer mit höherem Stromverbrauch einen größeren Vorteil haben).


    Bei A) würde man den (Netto-)Verkaufspreis des BHKW-Stroms z.B. einfach an den (Netto-)Arbeitspreis des Bezugsstroms anpassen.

    • Vorteil: Der Strompreis ist für alle gleich, unabhängig davon wie viel BHKW-Strom der Einzelne tatsächlich nutzt (was vermutlich mangels Einzelzählern sowieso nicht gemessen werden kann). Die Gewinne aus dem Betrieb des BHKW werden gleichmäßig unter die 12 Eigentümer verteilt. Außerdem gibt es keine Diskussion mit dem Finanzamt.
    • Nachteil: Gewinne müssen anteilig zu je 1/12 mit dem persönlichen Steuersatz jedes Eigentümers versteuert werden. Je höher der Strompreis, desto höher der steuerliche Gewinn und entsprechend höher die Steuer darauf. Außerdem steigt die auf den Eigenverbrauch zu entrichtende Umsatzsteuer mit dem Preis. Dieses Geld ist einfach weg.

    Die geeignete Methode für B) wäre die Abrechnung nach Herstellkosten. Im ersten Schritt werden alle anfallenden (Netto-)Kosten des BHKW (einschl. AfA, aber ohne EEG-Umlage) zusammengezählt und – am einfachsten – entsprechend den erzeugten kWh auf Strom und Wärme aufgeteilt. Daraus ergibt sich ein (Netto-) Preis in ct/kWh, der für Strom und Wärme gleich ist. Beim Strom müssen dann noch die (aktuell) 6,5 ct/kWh netto für die EEG-Umlage draufgeschlagen werden. Hinzu kommen jeweils 19% Umsatzsteuer.

    • Vorteil: Der so errechnete Strompreis ist trotz EEG-Umlage i.d.R. niedriger als der Arbeitspreis für Bezugsstrom. Das spart für alle Verbraucher schon mal Umsatzsteuer. Für die Abrechnung würde man dann aus BHKW- und Bezugsstrom einen Mischpreis errechnen, der jedem der 12 Verbraucher entsprechend deren Gesamtstromverbrauch in Rechnung gestellt wird. Dadurch sparen alle Stromkosten, aber Häuser mit höherem Gesamtstromverbrauch (z.B. wenn jemand bei sich ein E-Auto lädt) erhalten auch einen höheren Anteil am Vorteil durch den günstigeren BHKW-Strom.
    • Nachteil: Der Gewinn aus dem Betrieb des BHKW ist entsprechend niedriger, d.h. für jeden Betreiber gibt es weniger (oder gar keine) Gewinnausschüttungen. (Im Gegenzug fällt durch den niedrigeren zugewiesenen Gewinn weniger Einkommensteuer an.) Weiterer potentieller Nachteil: Es ist möglich, dass diese Abrechnungsweise Diskussionen mit dem Finanzamt hervorruft. Sollten sich dauerhafte Verluste ergeben, so wird das FA auf Liebhaberei erkennen. Immerhin wäre man dann den Steuerkram los (mit Ausnahme der Umsatzsteuer).

    vielleicht kann mir schon jemand sagen, ob es sich überhaupt lohnen könnte hier weiter zu machen und eine kostenträchtige Beratung zu suchen?

    Um diese Frage zu beantworten, solltet Ihr alle voraussichtlichen Cash-wirksamen Ausgaben und Einnahmen (Erdgas, Wartung & Reparaturen, Einspeisevergütungen, EEG-Umlage, auch ggf. Kosten für Beratung, aber nicht die AfA) für das BHKW zusammenzählen – entweder für ein Jahr, oder - sofern Einmalausgaben dabei sind – für die voraussichtliche Rest-Lebensdauer des BHKW. Das Ergebnis A wird ein negatives Vorzeichen haben, d.h. unterm Strich entstehen Kosten. In der Spalte daneben solltet Ihr die Kosten untereinanderschreiben, die entstehen, wenn Ihr zukünftig die Wärme nur mit der (vermutlich vorhandenen) Gastherme erzeugt und den gesamten Strom zukauft. Das (natürlich ebenfalls negative) Ergebnis – entweder für ein Jahr oder für denselben Zeitraum wie bei A – ist Summe B. Ihr könnt das einmal machen oder jedes Jahr wiederholen. So lang Summe A niedriger ist (so lang d.h. die Kosten mit BHKW unterm Strich niedriger sind als ohne), lohnt es sich weiterzumachen.


    Alle in der Vergangenheit angefallenen Kosten (insbesondere für die Anschaffung des BHKW) sind für die Entscheidung irrelevant, weil dieses Geld so oder so weg ist. Sofern allerdings für das BHKW Fördermittel angefallen sind, die bei einer vorzeitigen Stilllegung des BHKW zurückzuzahlen wären, müsste die entsprechende Summe mit unter B aufgeführt werden.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

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