Installation und Betrieb eines BHKW und einer PV-Anlage in einer WEG

  • Hallo,


    ich bin neu hier im Forum und konnte außer den kostenpflichtigen Seminaren nichts zu dem genannten Thema finden, daher mein Anliegen in diesem Forum.


    Wir sind eine WEG bestehend aus 27 Parteien, die zusammen ein BHKW nutzen und auch über einen gemeinsamen Netzeinspeisepunkt mit Strom versorgt werden, wobei jede Partei einen eigenen Stromzähler für die Jahresabrechnung hat.


    Gerne würde ich zusätzlich auch eine PV-Anlage installieren. Dabei ist es unrealistisch, dass alle Parteien eine PV-Anlage installieren und nutzen wollen, sodass es an der Stelle eine Abgrenzung vom Rest der Kundenanlage geben muss.


    Nach Rücksprache mit unserem Netzbetreiber gestaltet sich das aber aufgrund der aktuellen rechtlichen Lage so schwierig, dass dieser uns davon abgeraten hat. Der Netzbetreiber nannte mir drei mögliche Ansätze:
    1. Installation eines Stromrückflussverhinderers und Betrieb der Anlage mit Belieferung Dritter inkl. Abführung der EEG-Umlage

    2. Einrichtung eines eigenen Netzeinspeisepunktes um "meinen" Stromkreislauf quasi zu separieren

    3. Installation von RLM-Zählern bei allen 27 Parteien um eine saubere Abrechnung zu gewährleisten


    Gibt es hier Erfahrungswerte ob es tatsächlich nur diese komplex erscheinenden Ansätze gibt bzw eine Einschätzung dazu?


    Beste Grüße,

    Samuel

  • Achso, um das Ganze noch komplizierter zu machen wäre auch noch die Frage inwieweit sich hier auch noch eine Wallbox in dieses ganze Konstrukt integrieren lässt. ;)

    BG

    Samuel

  • Vielleicht solltet ihr nicht eine PV bauen sondern für jede Wohneinheit eine.

    Z.B. 27 Microwechselrichter mit je 2PV Modulen dran.

    DC gekoppeltes Eigenbau BHKW, Kubota D722 mit Sincro FB4-48/100

    3 Victron Multiplus2_5000, 42KWh Lifepo4 (48x 280Ah EVE Zellen, REC BMS)

    9,9 KWp PV, 2,7 KWp PV, 3,85KWp PV

    WP Panasonic Aquarea 9KW

    Smart Forfour EQ

  • Das Problem bei "Mieterstrom"-Ansätzen (formalrechtlich ein Betreiber, mehrere Abnehmer) ist halt die EEG-Umlage. Dadurch wird der PV-Strom von vornherein um ca. 8 ct/kWh teurer, von dem Aufwand für die Zähler – wie ihn der Netzbetreiber m.E. korrekt beschreibt – noch ganz abgesehen. Letzteres ließe sich teilweise überkommen, wenn alle Parteien mitmachen und verabreden, dass der ins Hausnetz geleitete Eigenstrom nur einmal gemessen und abgerechnet wird und die Kosten ohne Einzelzähler nach einem festen Schlüssel (z.B. Personenzahl oder Gesamtstromverbrauch) auf die Einheiten verteilt werden. Die Wallbox könnte ihren Strom ja selbst zählen. Aber so etwas bei 27 Parteien hinzukriegen halte ich für ausgeschlossen.


    Die Alternative wäre, dass sich nach dem Vorschlag von stromsparer99 jeder Interessierte quasi eine eigene Anlage aufs Dach setzt. Architektonisch kann man die schon integrieren, z.B. in einer Reihe auf ein gemeinsames Gestell setzen. Gleich groß müssten sie auch nicht sein. Aber dann bräuchte jeder Abnehmer als Betreiber eine separate Stromleitung von "seiner" PV in die eigene Wohnung bzw. zum eigenen Zählerplatz und müsste – wie bei einem EFH – einen eigenen Wechselrichter und einen Zweiwegezähler installieren. Ob das technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, habe ich meine Zweifel. Und die Frage der Wallbox ließe sich so auch nicht lösen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Wallbox lässt sich über Software und RFID Karten lösen. Ich mach das gerade bei meinen Mietern. Die Abrechnung macht ein Dritter oder in meinem Fall ich selber. Aber eine Wallbox ist zu wenig und dann wäre da noch die Anschlussleistung die benötigt wird. Das Thema Lastmanagement ist auch wichtig. Im Moment warte ich aber noch auf den Einbau. Neben der Wallbox kommen nochmals 6 kWp PV dazu.


    Schau mal bei https://www.mobilityhouse.com/de_de/ nach. Die sind auch Top bei der telefonischen Beratung. Sie haben auch eine eigene gute Webseminare Serie zu dem Thema. Aber das schwierigste wird es sein, dass du jemand findest der das umsetzt. Meine Handwerker wollen nur Hausmannskost. PV Module senkrecht mag schon keiner machen.

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,

    Einmal editiert, zuletzt von nesami ()

  • Vielleicht solltet ihr nicht eine PV bauen sondern für jede Wohneinheit eine.

    Z.B. 27 Microwechselrichter mit je 2PV Modulen dran.

    Das hätte ich früher auch geraten, aber seit es die Option Liebhaberei bis 10kWp gibt müssen die Brötchen nicht mehr so klein gebacken werden.


    SamKirch84 wie sind die 27+X Zähler aktuell angeordnet, wem gehören sie und wer rechnet die EEG-Umlage fürs BHKW ab ?

  • Danke schon mal für die Antworten.


    alikante ich habe mal eine Skizze angehängt wie das angeordnet ist, wobei man sich die Pv-Anlage, die steuereinheit und den stromspeicher auf der rechten Seite wegdenken muss.


    Die Zähler gehören dem Stromanbieter OVE und wer die EEG-Umlage abrechnet bin ich leider überfragt bzw die Frage, ob das beim BHKW nicht nach KWKG vergütet wird.


    BG

    Samuel

  • Hallo,


    ich bin neu hier im Forum .....

    .....

    2. Einrichtung eines eigenen Netzeinspeisepunktes um "meinen" Stromkreislauf quasi zu separieren

    Mein Rat:

    Ehe Du im Dschungel der Berater und Regularien / Vorschriften von Netzbetreiber versinkst oder ersäufst..... :keeporder: @:pille :sos:


    Nimm Nr.2 - die anderen in der WEG bekommst du eh nicht unter einen Hut |__|:-)


    Gruß

    300P

  • Moin

    ob das beim BHKW nicht nach KWKG vergütet wird.

    natürlich wird das BHKW nach KWKG Vergütet, aber für den verbrauchten BHKW-Strom der 27 Parteien muß EEG Umlage gezahlt werden.


    Nimm Nr.2 - die anderen in der WEG bekommst du eh nicht unter einen Hut

    Ein eigener physikalischer Netzzugangspunkt = Hausanschluß ist wohl die teuerste denkbare Variante. Sollte sich eine separate Lösung abzeichnen dann einfach die PV Anlage hinter den eigenen Verbrauchszähler hängen ( der dann ein Zweirichtungszähler wird ) und die PV-Strommenge kaufmännisch bilanziell ins Netz durchleiten.


    Hab mal nach OVE gegoogelt. Das ist ein Contraktor der für Euch das BHKW betreibt und auch abrechnet, soweit ich das sehen konnte betreibt er auch Euer Objektnetz und ist Messstellenbetreiber. Diese Firma sollte das technische und rechtliche know-how haben um auch eine PV-Anlage einzubinden, sie muß halt "nur" von der Eigentümerversammlung dazu beauftragt werden.

  • Danke für die weiteren Antworten. Den eigenen Netzeinspeisepunkt habe ich aufgrund der mir bekannten Kosten auch schon beerdigt.


    Eine Rückfrage noch: bräuchte ich für die kaufmännisch bilanzielle Durchleitung dann nicht eine RLM-Zähler bzw. alle 27 Parteien wie von der OVE vorgeschlagen, da wir ja alle in einer Kundenanlage mit einem Netzeinspeisepunkt hängen?


    BG

    Samuel

  • bräuchte ich für die kaufmännisch bilanzielle Durchleitung dann nicht eine RLM-Zähler bzw. alle 27 Parteien wie von der OVE vorgeschlagen, da wir ja alle in einer Kundenanlage mit einem Netzeinspeisepunkt hängen?

    Dafür gibt es keinen Grund, es reicht m.M. je eine Summenzählung am Ein- und Auspeisepunkt. Fraglich ist ob die OVE das zulässt und wie die Verträge mit ihr aussehen, könnte ja sein das im Kleingedruckten steh das Mieter/Eigentümer keine eigene PV bauen dürfen.

  • Ok, das war die Aussage die ich bekommen habe. Ich durchdringe diese für mich komplexe Thematik leider noch nicht. Hänge einfach noch mal die Mail an, dann könnt ihr ja eure Einschätzung dazu geben ob das stimmt oder ob es da Ansatzpunkte gäbe.



    Würden Sie eine PV- Anlage installieren, dann ist zu beachten, dass Ihre PV-Anlage sich innerhalb einer Kundenanlage befände und nicht an das öffentliche Netz angeschlossen würde.

    Nach Rücksprache mit diversen Verbänden/Fachleuten (VBEW, BDEW) bzgl. dieser Anlagenkonstellation müssen wir dieses Konzept nun leider doch als aktuell nicht rechtskonform bezeichnen, da die Möglichkeit bestünde, dass sich der in der Kundenanlage überschüssige BHKW-Strom (vergütet nach KWKG) und der bei Ihnen überschüssige PV-Strom (vergütet nach EEG) am Netzübergabepunkt vermischen könnten. Dies ist nicht zulässig. Jede kWh Strom muss eindeutig zuordenbar sein.

    Um dies gewährleisten zu können, gäbe es drei rechtskonforme Varianten, die aus unserer Sicht und nach herrschender Fachmeinung möglich wären:

    Variante 1:

    Sie gewährleisten mit einem EnFluRi (Stromrückflussverhinderer), dass kein PV-Strom am Netz-Übergabezähler ankommt, sondern nur in unserer Kundenanlage verbleibt. --> Dann betreiben Sie Herr Rose aber eine Belieferung an Dritte (also an uns) und müsste nach unserer Rechtsauffassung EEG-Umlage für jede an uns verkaufte kWh Strom an den ÜNB (Übertragungsnetzbetreiber) abführen. Für diese Mengen ist jährlich bis 31.05. an den zuständigen ÜNB (Übertragungsnetzbetreiber) eine entsprechende Meldung abzugeben. Ob dies für Sie zielführend ist? Alternativ muss gewährleistet werden, dass der PV-Strom lediglich in Ihrem Reihenhaus verbleibt und NICHT in die Kundenanlage gelangt. Hierzu könnte ein wohnungseigener Stromspeicher sowie eine Rückflussverhinderung verbaut werden. Siehe hierzu Anhang.

    Variante 2:

    Die PV-Anlage von Ihnen wird komplett aus unserer Kundenanlage herausgenommen und erhält auf Ihre Kosten einen separaten Netz-Einspeisepunkt. Siehe hierzu Anhang.

    Variante 3:

    Sie statten die Zähler als RLM-Zähler aus, um eine kaufmännisch bilanzielle Weiterleitung gewährleisten zu können. Dies würde dann aber für alle Abnahmestellen innerhalb der Kundenanlage gelten; diese Lösung ist denkbar unrealistisch.

    Wir bitten Sie sich diese Varianten mit Ihren Fachleuten (Elektroinstallateure, etc.) anzuschauen und uns mitzuteilen, welche dieser Möglichkeiten Sie umsetzen wollen.

    Da wir uns in einem nicht rechtskonformen Bereich befinden, bitten wir um eine Rückmeldung, ob eine der o.g Varianten von Ihnen umgesetzt werden kann.

    Wir bitten dabei zusätzlich um Beachtung folgenden Umstandes: Die Stromverteilanlage innerhalb der Kundenanlage ist unmittelbar vergleichbar mit einer Hausverteilanlage in einem Geschosswohnungsbau; die Reihenhauseinheiten sind wie (Etagen-)Wohnungen und haben grundstücksrechtlich keine Realteilung.

    Abschließend möchten wir festhalten, dass wir an einer kundenfreundlichen Lösung interessiert sind, aber die derzeitige rechtliche Situation zwingt uns Ihnen so zu antworten.

  • Lass die Leute für dich arbeiten und bleibe hartnäckig.

    Frage warum keine Summenzählung ausreichen soll ( Begründung mit Gesetzestext belegen !! )

    Der zweite Satz ist Lustig, als wenn jeder Strom ne andre Farbe hätte.....sind dann wohl doch nicht so die Fachleute.


    PS: Rechtssicher wäre zb. auch eine Mischlösung -> Lastgangmessung für Netzübergabepunkt und beide Erzeuger, einfache Arbeitszähler für Wohnungen

  • Warum ist ein eigener Netzzugang so teuer? Kabel vom Hausanschlusskasten oder der Sammelschiene unter dem jetzigen 2ri-Zähler zu kleinem Zählerschränkchen. Ja klar, mit Arbeit schnell 1.000 Euro - aber dann ist man die Problematik mit dem Contractor los.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: