Einbau Brennstoffzellenheizung in ein Bestands Einfamilienhaus

  • Hallo zusammen,


    ich bekomme demnächst einen Gasanschluss und überlege, ob sich eine Brennstoffzellenheizung als Alternative zur Gasheizung bei meinen Parametern lohnen kann.

    • EFH ca. 160 m² Wohnfläche, Baujahr 1980, Fußbodenheizung, für das Baujahr aber sehr gut isoliert.
    • Bisher wurde über eine Grundwasser-Wärmepumpe geheizt. Auf Grund von Problemen mit der Anlage und dem Grundwasserspiegel umstieg auf Gas.
    • Es ist außerdem eine PV-Anlage mit ca. 10 kWp vorhanden, mit Einspeisevergütung von knapp 30 Cent.
    • Bisheriger Strombedarf für die Heizung mit der Wärmepumpe: Ca. 6.000 kw/h pro Jahr.
    • Warmwasser wurde rein elektrisch geheizt. Gesamter Stromverbrauch des Hauses inkl. Warmwasser: ca. 4.000 kw/h, davon ca. 1.500 kw/h Eigenverbrauch aus der PV-Anlage
    • Es ist noch kein Stromspeicher vorhanden

    Kann sich eine Brennstoffzellenheizung bei diesen Parametern überhaupt lohnen?


    Und ich habe noch ein paar Verständnis Fragen:

    • Eine Brennstoffzellenheizung produziert logischerweise nur Strom, falls sie auch heizen muss, d.H. im Winter vermutlich ständig und im Sommer nur, wenn das Wasser aufgewärmt werden muss (20% der Zeit?)
    • Im Winter reicht die Wärmeleistung der Brennstoffzellenheizung nicht aus, deshalb muss noch zusätzlich über die Gasbrennwerttherme geheizt werden?
    • Falls über die Brennstoffzellenheizung Strom eingespeist wird, muss eine Umsatzsteuererklärung gemacht werden?
    • Wie hoch ist die Einspeisevergütung für den produzierten Strom der Brennstoffzellenheizung ?

    Vielen Dank für jede Hilfe!

  • Moin,

    Kann sich eine Brennstoffzellenheizung bei diesen Parametern überhaupt lohnen?

    Wenn der gesamte Stromverbrauch einschließlich Warmwasser nur 4.000 kWh beträgt, fürchte ich, dass eine Brennstoffzelle hier nicht wirtschaftlich betrieben werden kann.


    Zum Betrieb eines WW-Boilers (geschweige denn eines Durchlauferhitzers) kann eine Brennstoffzelle wie die Vitovalor mit 0,75 kW Leistung nur wenig beitragen. So ein Boiler hat eine Leistungsaufnahme von allermindestens 2,3 kW, d.h. dann könnte die BZ mit Ach und Krach vielleicht ein Viertel zum Laden beitragen. Wahrscheinlich wäre es (wegen einer höheren Anschlussleistung) deutlich weniger. Vernünftig wäre im Übrigen (sofern technisch möglich), die WW-Bereitung auf Zentralheizung mit Brennstoffzelle umzustellen, damit die BZ im Sommer länger läuft – nur fällt dann der Stromverbrauch fürs WW komplett weg. So oder so würde ich deshalb den Stromverbrauch für WW bei der Wirtschaftlichkeitsabschätzung außen vor lassen. Der Stromverbrauch, der abzüglich Warmwasser übrig bleibt, dürfte aber hier für den wirtschaftlichen Einsatz einer Brennstoffzelle nicht hoch genug sein: Normalerweise empfehle ich eine BZ erst bei Verbräuchen um oder über 4.000 kWh.


    Hinzu kommt, dass eine PV-Anlage zwar für eine wärmegeführte BZ an sich eine gute Ergänzung ist, dass aber doch immer ein Teil des bislang selbst verbrauchten PV-Stroms durch BZ-Strom substituiert würde. Das knabbert noch mal zusätzlich an der Wirtschaftlichkeit der Brennstoffzelle.


    Deshalb würde ich hier eine BZ nicht empfehlen.


    Zu Deinen Fragen:

    Eine Brennstoffzellenheizung produziert logischerweise nur Strom, falls sie auch heizen muss, d.H. im Winter vermutlich ständig und im Sommer nur, wenn das Wasser aufgewärmt werden muss (20% der Zeit?)

    Ja.

    Im Winter reicht die Wärmeleistung der Brennstoffzellenheizung nicht aus, deshalb muss noch zusätzlich über die Gasbrennwerttherme geheizt werden?

    Ja, wobei die Therme bei Brennstoffzellen wie Vitovalor oder Dachs 0.8 im Gerät integriert ist.

    Falls über die Brennstoffzellenheizung Strom eingespeist wird, muss eine Umsatzsteuererklärung gemacht werden?

    Ja, insbesondere wenn Du auf die KUR verzichtest um die USt auf die Investition als Vorsteuer geltend zu machen (d.h. de facto erstattet zu bekommen). Aber auch mit KUR ist eine jährliche USt-Erklärung notwendig: Die hat dann halt nur eine Zeile.

    Wie hoch ist die Einspeisevergütung für den produzierten Strom der Brennstoffzellenheizung ?

    Die schwankt von Quartal zu Quartal je nach den Preisen an der Strombörse. Aktuell (2. Quartal 2021) sind es 4,957 ct/kWh, plus (je nach Netzbetreiber) ca. 0,3 ct/kWh für vNNE. Ich glaube, dass Du mittelfristig mit 5 ct/kWh rechnen kannst.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Vielleicht noch eine kleine Ergänzung. Mein Steuerberater hat mich jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass BHKW bis 2,5kW und PV-Anlagen bis 10 kW zukünftig als Liebhaberei geltend gemacht werden können und somit das ganze Steuerthema wegfällt.


    Siehe Anhang!

  • somit das ganze Steuerthema wegfällt.

    Das ganze Steuerthema fällt nicht weg, denn bei der USt bleibt erst mal alles unverändert. Was wegfällt ist aber immerhin die Einkommensteuer auf die Anlage (Anlage EÜR) und, in deren Folge, vermutlich auch die Gewerbesteuer-Erklärung.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • somit das ganze Steuerthema wegfällt.

    Das ganze Steuerthema fällt nicht weg, denn bei der USt bleibt erst mal alles unverändert. Was wegfällt ist aber immerhin die Einkommensteuer auf die Anlage (Anlage EÜR) und, in deren Folge, vermutlich auch die Gewerbesteuer-Erklärung.

    … und wenn ich KUR mache, habe ich auch nichts mit der USt am Hut, oder?

    Laut meinem Steuerberater läuft es auf jeden Fall auf KUR raus …

    Viessmann Vitovalor PT2 seit Juli 2021

    PV-Anlage 29,67 kWp (86x Solar Fabrik 345W S2 Halfcut Mono Ost/Süd/West, SMA STP20000TL-30 und SMA STP10.0-3AV-40) seit Juli 2021

  • Du musst auch als Kleinunternehmer einmal im Jahr eine USt-Erklärung abgeben und dort in Zeile 33 und 34 die erzielten Umsätze im Vorjahr und im laufenden Jahr angeben. Die braucht das FA um überprüfen zu können, ob die KUR zu Recht in Anspruch genommen wird. Ob das FA ggf. auf diese Erklärungen verzichten kann weiß ich nicht. Andererseits, so hoch ist der Aufwand dafür nun auch wieder nicht: Wenn Du das über ELSTER machst, geht spätestens beim zweiten Mal das Ausfüllen schneller als das Absenden.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Alles klar, danke!

    Viessmann Vitovalor PT2 seit Juli 2021

    PV-Anlage 29,67 kWp (86x Solar Fabrik 345W S2 Halfcut Mono Ost/Süd/West, SMA STP20000TL-30 und SMA STP10.0-3AV-40) seit Juli 2021