Umsatzsteuer auf Mieterstrom?

  • Die Strompreise steigen.
    Nur die Rechtsstreitigkeiten bleiben bestehen, wenn auch mit wechselnden Themen. Aktuell ist mal wieder die Umsatzsteuerpflicht oder -freiheit von Mieterstrom ein Thema.


    Die Finanzverwaltung sah den Mieterstrom jahrelang als unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien Leistung "Vermietung" an. Damit war der Strom umsatzsteuerfrei, aus den Stromerzeugungsanlagen und laufenden Kosten war in soweit kein Vorsteuerabzug möglich.


    Anderer Meinung war der EuGH im Urteil v. 16.04.2015 - C-42/14.


    Das niedersächsische Finanzgericht trug den Streit nun im deutschen Recht aus und kam auch zum Ergebnis der Steuerpflicht bei möglichem Vorsteuerabzug. https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/851363/


    Und nun ist der BFH am Zug, bei dem das Verfahren unter dem Zeichen BFH - XI R 8/21 anhängig ist.


    Vermieter sollten also die steuerfreie und steurpflichte Variante durchrechnen und Ihre Steuererklärung entsprechend erstellen.
    Spannend ist hier, dass die Umsatzsteuerbescheide regelmäßig unter dem "Vorbehalt der Nachprüfung" ergehen. Damit sind auch bestandskräftige Bescheide der Vorjahre etwa vier Jahre lang nachträglich zu ändern.

    Mit einem Änderungsantrag sichert man sich noch für die Vergangenheit mögliche Vorteile. Korrespondierend könnte auch die Finanzverwaltung noch rückwirkend ändern - wenn sie schnell ist.