Wie gesagt, meiner Meinung nach ist aus dem Text nicht herauslesbar, dass der Bundesrat eine Änderung der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung kleiner PV-Anlagen und BHKW's beabsichtigen würde. Es soll lediglich die bisher auf 10 bzw. 2,5 kW begrenzte Befreiungsmöglichkeit bei den Ertragssteuern (d.h. Einkommen- und Gewerbesteuer) auf 30 bzw. 7,5 kW erweitert werden.
Eine Änderung bei der Umsatzsteuer wäre aus meiner Sicht auch weder notwendig noch wünschenswert. Der Vorteil aus der Vorsteuer-Anrechnung auf die Investition dürfte insbesondere bei PV-Anlagen den Aufwand für die ausführlichere USt-Erklärung jedenfalls rechtfertigen – davon ab, dass der Aufwand gerade bei der USt nun wirklich nicht so gewaltig ist. Und jeder, dem das wirklich zu blöd ist, kann schon unter geltendem Recht für seine Anlage(n) von Anfang an die Kleinunternehmer-Regelung wahrnehmen. Dann muss er in seiner jährlichen USt-Erklärung nur noch eine einzige Zeile ausfüllen, aber verzichtet dann halt auf die Vorteile aus der Vorsteuer-Anrechnung.