Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen PV-Anlagen und vergleichbaren BHKW

  • Wie gesagt, meiner Meinung nach ist aus dem Text nicht herauslesbar, dass der Bundesrat eine Änderung der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung kleiner PV-Anlagen und BHKW's beabsichtigen würde. Es soll lediglich die bisher auf 10 bzw. 2,5 kW begrenzte Befreiungsmöglichkeit bei den Ertragssteuern (d.h. Einkommen- und Gewerbesteuer) auf 30 bzw. 7,5 kW erweitert werden.


    Eine Änderung bei der Umsatzsteuer wäre aus meiner Sicht auch weder notwendig noch wünschenswert. Der Vorteil aus der Vorsteuer-Anrechnung auf die Investition dürfte insbesondere bei PV-Anlagen den Aufwand für die ausführlichere USt-Erklärung jedenfalls rechtfertigen – davon ab, dass der Aufwand gerade bei der USt nun wirklich nicht so gewaltig ist. Und jeder, dem das wirklich zu blöd ist, kann schon unter geltendem Recht für seine Anlage(n) von Anfang an die Kleinunternehmer-Regelung wahrnehmen. Dann muss er in seiner jährlichen USt-Erklärung nur noch eine einzige Zeile ausfüllen, aber verzichtet dann halt auf die Vorteile aus der Vorsteuer-Anrechnung.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • davon ab, dass der Aufwand gerade bei der USt nun wirklich nicht so gewaltig ist.

    Für jemanden, der es kann, natürlich nicht. Aber nach meiner Einschätzung unterschätzt Du die Hemmschwelle bei "einfachen Leuten", sich mit bürokratischen Themen zu befassen, die ihnen fremd sind. Eine einmalige Formalität zu Beginn können sie noch mit fremder Hilfe bewältigen, aber wiederkehrende Bürokratie schreckt viele ab. |__|:-) (Nicht nur Meinung, sondern Erfahrung)

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Es mag sein, dass Du sailor773 als in der Materie vertraute Person die Vorteile der Umsatzsteuerregelbesteuerung mit späterer Optierung zu schätzen weißt - wie bluwi allerdings richtig darlegt, geht es dem Großteil der Hausbesitzer darum, KEINE Bürokratie zu erfahren. Ich berate für einen anderen Verein wöchentlich etwa 3 bis 5 Hausbesitzer zu Fragen der eigenen Stromerzeugung. Sobald man anfängt, die steuerlichen Aspekte, das Marktstammdatenregister und ggf. die Implikationen der Versorgung einer Einliegerwohnung zu erläutern, gehen die Ohren zu und die Sache hat sich erledigt. Gefühlt tun sich etwa 20 Prozent letztendlich den Umsatzsteuerfuu an - entweder, weil sie selbstständig und damit vertraut sind, oder weil ihnen ein StB die Arbeit abnimmt. Die "Nerds", die sich da selbst reinfressen sind vielleicht 1 Prozent und genau die sind dann auch in Foren wie hier zugegen. Nur ist das eine verschwindend kleine aber dafür stark kommunizierende Minderheit.


    Wenn die Steuerbürokratie für die überwiegende Mehrheit der Rentner und Arbeitnehmer mit Eigenheim komplett wegfallen würde, wäre dies ein großer Gewinn für die Energiewende, den Verbraucherschutz sowie die weitere Verbreitung von PV und BHKW. Und dazu zählt auch, dass man die Optierung zur Kleinunternehmerregelung nicht mehr vergessen kann. Die Anmeldung beim MaStR und VNB machen ohnehin die Installateure oder unterstützen und dann ist die Bürokratie für Lieschen und Paul Müller beherrschbar.


    Daher ist, wie zuvor ausgeführt, im Sinne einer anlagenbetreiberfreundlichen und energiewendeförderlichen Auslegung eher zu vertreten, dass eine Vereinfachung im der Stellungnahme explizit gegenständlichen Umsatzsteuerrecht und auch im Hinblick auf die in Klammern gesetzten Ertragssteuern erfolgen sollte.


    PS: Ihr glaubt nicht, wie viele PV-Anlagen der letzten 22 Jahre aus Unwissenheit der Betreiber dem Finanzamt überhaupt nicht gemeldet wurden und was für Dramen sich teilweise dadurch abspielen... Auch im Bereich der Wittwen, Wittwer und Erben, denen das dann um die Ohren fliegt. Allein deswegen braucht es dringend eine generelle Steuerausnahme für kleine Eigenheimeigenversorgungsanlagen - und idealerweise eine Einliegerwohnung UND auch für angemietete Einfamilienhäuser, die derzeit von der Ausnahme auch nicht erfasst sind. Bei einer generellen Bagetellisierung bleibt den Nerds ja auch weiterhin der Weg offen, ihre Anlage dem FA als gewerbliche Tätigkeit zu verkaufen.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Wenn die Steuerbürokratie für die überwiegende Mehrheit der Rentner und Arbeitnehmer mit Eigenheim komplett wegfallen würde,

    Man muss ja sehen, was diese Bürokratie auch den Staat kostet. Das ist bei den vielen kleinen Anlagen sicher ein Verlustgeschäft für die Verwaltung. Die Beamten könnten statt dessen an anderer Stelle dafür sorgen, dass fällige Steuern auch wirklich erhoben werden. Da bliebe dann auch was übrig für den Staat.

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  • Ich weiß nicht, ob das jetzt hier so in die Diskussion rein passt - aber wann kann man denn mit einem BHKW in die KUR wechseln? Ich hatte bisher gedacht, nach 5 Jahren - mein Steuerberater sagt aber, dass es erst nach 10 Jahren geht ... !?

  • Moin Steffi,

    mein Steuerberater sagt aber, dass es erst nach 10 Jahren geht

    Ich will ja Deinem Steuerberater nicht zu nahe treten, muss aber doch wieder den hier schon mehrfach zitierten Satz meines alten Rechtsprofessors bringen: "Ein Blick ins Gesetz verschafft ungeahnte Erkenntnisse". Zu Nutzen und Frommen deines Steuerberaters darf ich hier die maßgeblichen Stellen zitieren.


    In $ 15a Abs. 1 UStG heißt es wie folgt:

    Zitat

    (1) Ändern sich bei einem Wirtschaftsgut ... innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist für jedes Kalenderjahr der Änderung ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallenden Vorsteuerbeträge vorzunehmen.

    Und weiter hinten wird in Absatz 7 folgendes klargestellt:

    Zitat

    (7) Eine Änderung der Verhältnisse im Sinne der Absätze 1 bis 3 ist auch beim Übergang von der allgemeinen Besteuerung zur Nichterhebung der Steuer nach §

    19 Abs. 1 und umgekehrt ... gegeben.

    Der hier angesprochene § 19 Abs. 1 UStG enthält die Kleinunternehmer-Regelung.


    Ins Deutsche übersetzt heißt das folgendes:


    Wenn Du früher als fünf Jahre nach Inbetriebnahme eines BHKW von der Regelbesteuerung zur KUR übergehst, fordert das FA den entsprechenden Anteil der anfangs erstatteten Vorsteuer zurück: Bei einem Übergang schon nach vier Jahren also ein Fünftel, nach drei Jahren zwei Fünftel und so weiter.


    Weil aber Absatz 1 auf das Kalenderjahr abstellt, ist die Frist de facto etwas länger. Angenommen Dein BHKW ist im Juni 2016 in Betrieb gegangen, so kannst Du m.E. frühestens nach Ablauf von fünf vollen Kalenderjahren, also erstmals für das Jahr 2022, ohne Nachteile die KUR nutzen. Dazu braucht es beim FA keinen eigenen Antrag, sondern das geschieht einfach durch Eintragen der Umsätze in die entsprechenden Zeilen (ich glaube Zeilen 31-34) in der USt-Erklärung, die Du – in dem Beispiel – Anfang des Jahres 2023 für das Jahr 2022 erstellst.


    Du solltest dies aber dem Netzbetreiber mitteilen, damit der seine Zahlungen (Einspeisevergütung und ggf. KWK-Bonus) auf Nettobeträge umstellen kann. Sofern das nicht pünktlich klappt und der NB Dir ab Inkrafttreten der KUR weiter Beträge plus USt überweist, musst Du diese Umsatzsteuer an das FA abführen, kannst aber dennoch – wie bei der KUR üblich – Vorsteuern (z.B. aus Erdgasrechnungen) nicht mehr geltend machen. Was ich nicht weiß ist, wie dabei die Saldi aus den meist Anfang des neuen Jahres eintreffenden Abrechnungen für das Vorjahr behandelt werden. Hier kann Dir vielleicht wirklich der Steuerberater helfen. Mein Rat wäre aber, durch rechtzeitige Anpassung der Vorauszahlungen z.B. beim Gasversorger die Saldi möglichst gering zu halten, dann kannst Du auf evtl. strittige – aber geringfügige – Restbeträge bei der USt einfach verzichten.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Schade, dass man kaum einen kompetenten Steuerberater findet.

    Naja, so schlecht steht es nun wieder auch nicht. Aber dem konkreten Herrn(oder Dame) ist da schon ein schwerer Fehler unterlaufen. Das gehört einfach zum kleinen 1 X 1 in Steuersachen und hat im Grunde nichts mit BHKW oder PV zu tun. Da würde ich schon überlegen . . . .

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Kleine Anekdote:


    Da ich mein riesiges Energiererzeungsunternehmen (0,75 kW BHKW / 2,75 kW PV) Ende letzen Jahres abgemeldet habe und und selber auf "Hobby - keine Gewinnabzielungsabsicht " geschwenkt bin brauchte ich nach aktuellsten Auslegung (BMF 02.006.2021) sogar gar keine Steuererklärung mehr rückwirkend für 2020 machen.


    -> Muss ab 2020 nur noch die jährliche Umsatzsteuer weiter machen (bis man es dort leid ist... ;)


    Für mein BHKW

    - keine Rückzahlung der MwSt - war nicht als Investition sondern damalig "einmalige Betriebskosten/Reparatur" gewürdigt worden :)


    Für die gesamten PV-Investitionen

    - musste ich anteilig (nach Jahren) die MwSt. (kleiner Betrag) zurückzahlen aber abzüglich meiner dann noch nachgereichten Vorsteuer-Rechnungen aus 2020.


    Die Kosten für den Steuerberater hatten so oder so meine geringen Erlöse fast aufgefressen, da ich fast "gar nichts" eingespeist bzw. deshalb auch geringe Erlöse vom Netzbetreiber erhalte.


    Jetzt bin ich einfach nur wieder Privatperson und hab mit gar nix mehr Ärger beim Finanzamt.

    Aber die hatten es ja so oder so nicht verstanden was da der Betriebszweck bei mir ist. Privates BHKW mit Stromerzeugung ist dort ein Fremdwort. Und dann auch noch PV-Anlage mit Einspeisung - (wasndas :saint:)


    Ist so auch besser für mich als Rentner und irgendwann meine Erben/Nachfolger :huh:


    Gruß

    300P