Bitte sagt es mir nach, wenn es schon in einem anderen Beitrag gepostet wurde, auf die Schnelle habe ich nichts entdeckt:
Zitat[...] Bund und Länder doch noch darauf verständigt, dass Einkünfte aus dem Betrieb von Anlagen mit einer Maximalleistung von zehn Kilowatt peak (kWp) von der Einkommensteuer nicht mehr erfasst werden.
Quelle: Stimme.de
Hier noch der Link zum entsprechenden Schreiben des Bundesfinanzministeriums. :
ZitatBei den aufgeführten Photovoltaikanlagen und vergleichbaren BHKW i. S. v. Rn. 1 und 2 ist auf schriftlichen Antrag der steuerpflichtigen Person aus Vereinfachungsgründen ohne weitere Prüfung in allen offenen Veranlagungszeiträumen zu unterstellen, dass diese nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Bei ihnen liegt grundsätzlich eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei vor. Der Antrag wirkt auch für die Folgejahre
Wie seht ihr das Thema?