Hallo zusammen,
unsere eigene Recherche bringt uns nicht wirklich weiter und auch Anbieter von Bhkw-Anlagen sind sich nicht ganz einig.
Daher hier mal der Versuch, ob mir jemand bzgl. folgender Fragen/Anliegen weiterhelfen kann.
1. Sind Instandhaltungskosten umlagefähig oder sind dies nur ausdrücklich Wartungskosten? Laut Heizkostenverordnung und Betriebskostenverordnung sind Instandhaltungskosten ausdrücklich nicht umlagefähig! Ändert vielleicht ein sogenannter Instandhaltungsvertrag mit dem Anbieter etwas daran?
Ein Anbieter (der sich nicht ganz sicher zu sein schien) sagte uns jetzt, das Instandhaltungskosten doch umlagefähig wären.
Ich selbst kenne auch einen Vermieter, der ein Bkhw im Mietshaus hat einbauen lassen und dieser legt sowohl Wartungskosten als auch Instandhaltungskosten auf die Mieter um. Bisher hatte er da keine Probleme. Fragt sich nur ob das rechtens ist?
Allerdings gibt es anscheinend auch einen sogenannten Gesellschaftsvertrag mit den Mietern. Hierzu finde ich aber absolut nichts. Unter Umständen ist dieser bzgl. der Umlage relevant?
2. Stimmt es, dass man bei der Umlage der Brennstoffkosten zwischen dem Brennstoff der zur Wäremerzeugung und dem der zur Stromerzeugung genutzt wird, sauber trennen muss ?
3. Dann wurde uns gesagt, dass man alle umlagefähigen Kosten für das Bhkw mit dem Gewinn aus der Stromerzeugung verrechnen muss. Ist das korrekt?
Vielen Dank schon mal!