Vitovalor von EW Energy World nur halb fertig, jetzt Insolvenz

  • @ Dachsfan.... solltest du mal keine Lust mehr auf BhkW`s haben. Komm zu dem Inkasso bei dem ich beschäftigt bin. Es reicht bei uns für dich auf jeden Fall zur Fachkraft. ;)

    Danke, hatte "Recht" auf zwei Meisterschulen, wenn auch nur die Grundlagen. Aber als selbstständiger Handwerksmeister arbeitet man sich, auch durch Lehrgänge automatisch in den Bereich ein. Danke für Deinen netten Beitrag.


    Nur an den Formulierungen müssen wir noch arbeiten. :D

    Ja, wir sind ja hier in einem Forum und ich habe versucht dem Kollegen klar zu machen, dass die Tatsache das die gleichen Personen in der neuen Firma sind, absolut unrelevant ist. Offensichtlich oder möglicherweise sieht der Kollege aber hierin eine "Straftat", was für mich natürlich absolut nicht nachvollziehbar ist.


    In den Meisterschulen wurde immer unterrichtet, eine GmbH wird eingerichtet wenn niemand für "das Tun" haftbar gemacht werden soll. Da steckt nichts drin ( niemand haftet ) nur die leere Hülle in der man einige Euro eingelegt hat.


    Das man hier ohne Sicherheiten der GmbH in Vorleistung Geld überwiesen hat ......

  • Hallo Dachsfan


    wenn Du meinen Beitrag richtig gelesen hättest,

    es geht nichts ums Stafrecht, sonder Zivilrecht, so sieht es auch mein RA.

    Das der gmbh weiss ich auch, bin selbst Handwerksmeister ist zwar schon 30 jahre her aber etwas ist hängengeblieben


    deawegen habe ich ja auch Strafanzeige gestellt,gegen den damaligen Geschäftsführer und jetzigen Prokuristen Herren M:


    die Internehmenstruktur sieht man auf https://www.northdata.de/

    kann auch nicht verstehen dass der Insolventsverwalter mit den Kauf da zustimmen konnte,

    aber ist halt nrw.


    die 2. zahlung 19 000,- €uro gingen nicht auf die gmbh, die war war bereits aufgelöst. und die Insolvents angemeldet, das Datum habe ich im Gläubigerbericht gelesen.


    das ist der Betrug, im übrigen ist die Sache eh bei RA.


    siehe Beitrag RA Plietsch


    zitat:

    Die Gläubigerversammlung hat uns in unserer Vermutung bestärkt, dass ein Betrugs-Fall vorliegt. Das Geschäftsmodell basierte eindeutig auf Generierung neuer Anzahlungen.


    alle Geschädigten müssen Strafanzeige erstatten, da die Staatsanwaltsschaft nur so den gesamten Sachverhalt ermitteln kann


    schöne woche gruss gerd

  • deawegen habe ich ja auch Strafanzeige gestellt,gegen den damaligen Geschäftsführer und jetzigen Prokuristen Herren M:

    die 2. zahlung 19 000,- €uro gingen nicht auf die gmbh, die war war bereits aufgelöst. und die Insolvents angemeldet, das Datum habe ich im Gläubigerbericht gelesen.

    das ist der Betrug, im übrigen ist die Sache eh bei RA.

    alle Geschädigten müssen Strafanzeige erstatten, da die Staatsanwaltsschaft nur so den gesamten Sachverhalt ermitteln kann


    Nimm es mir nicht übel aber ich habe mir die Mühe gemacht und Dir Tipps gegeben. Deine Angaben sind für mich nicht zielführend und wenn Du es so der Sta mitgeteilt hast, wird diese ebenfalls damit nicht anfangen können. Es ist zwar Sinnvoll das alle Strafantrag stellen, die einen Grund haben, nur habe ich auch bei Dir noch keinen Grund sehen können.


    Allein der Satz das die GmbH bereits aufgelöst sei und die Involvenz angemeldet war...... was nun zunächst wird die Insolvenz angemeldet, dann löst der Insolvenzverwalter die GmbH auf, in der Regel Wochen oder Monate danach.

    In Deinem Link ist am 11.05.2021 die Liquidation vermerkt, hast Du vorher überwiesen oder nachher?

    Bis zu diesem Datum bestand die Firma noch und konnte Zahlungen entgegennehmen ? Besonders wenn Du zur Zahlung verpflichtet wars und dies hast Du ja durch die Zahlung ausdrücklich bestätigt, war der Insolvenzverwalter sogar verpflichtet die Zahlung einzuziehen.


    So oder so wünsche ich Dir viel Erfolg, kann Dir nur raten etwas Ordnung in die Sache zu bringen!


    Dann selbst ermitteln wo Deine Zahlung hinging und wer nun Deine Zahlung erhalten hat.


    Deine Hausbank ist wie gesagt dazu verpflichtet Dir konkrete Angaben zu dem Zahlungsempfänger zu machen, wenn Du den begründeten Verdacht vorträgst und z.B. das Aktenzeichen der Sta von Deiner Anzeige nennst usw.


    Ansonsten vermag ich nicht Substantielles Deinen Beiträgen zu entnehmen, dass die Annahme stützt, dass Dein Strafantrag Erfolg haben könnte. Dieser wird sicherlich nach einer "Schamfrist" eingestellt.


    Aber:

    Da der Fall bereits durch meinen bestellten RA abgeschlossen ist, erhalte ich keine antwort mehr.

    er hat lediglich die Forderung an denn Insolvenzverwalter angemeldet , und dass wars.


    das ist der Betrug, im übrigen ist die Sache eh bei RA.

    Ist Dein Anwalt denn nun insolviert oder nicht ?

    Mal schreibst Du so, dann wieder anders.

  • Mag formal richtig sein,aber die Strukturen sind eben gleich.Wir haben auch Strafanzeige gestellt,da nachweislich (Aussage Anwalt) Anzahlungen angenommen wurden um alte Löcher zu stopfen und durch Corona funktionierte es nicht mehr neue Anzahlungen zu generieren.Das zur EW.Der im Forum schreibende Anwalt will es auch öffentlich machen.Das der “Zwilling” nicht schuldig ist,stimmt,aber ich denke, man muss andere vor den gleichen”Genen” warnen.Mein Beitrag bei next4home ist noch drin .Ich hab ihn etwas geändert und meine Belege sind jetzt angekommen bei google.Next4home ist aber schon wieder bei 4,3,weil andere gestrichen wurden.Traurig.Das Angebot von next4home ist übrigens das Gleiche wie von EW,komisch 🙄@gerdibub:bin gespannt auf den 26.08

  • ..aber die Strukturen sind eben gleich.Wir haben auch Strafanzeige gestellt,da nachweislich (Aussage Anwalt) Anzahlungen angenommen wurden um alte Löcher zu stopfen ...


    So funktioniert eine GmbH nun einmal. Man gründet eine GmbH versucht Anzahlungen zu erhalten von denen man Lohn und Kosten bestreitet, erhält von Lieferanten etwas "auf Kredit" und baut es ein.


    Erhält dann wieder Geld ( nach Auftrag ) und Neuen Vorschuss vom neuen Kunden zahlt damit die Löhne und andere Kosten sowie den Lieferanten usw.


    Funktioniert der Ablauf nicht wird Insolvenz angemeldet, vorher gibt man die GmbH in der Regel noch an eine arme Seele unter der die alte GmbH dann "abgewickelt" wird. Der ehemalige Geschäftsführer macht dann eine neue GmbH, mit identischen Leuten und erwirbt die alte GmbH vom Insolvenzverwalter ( um jegliche Verbindlichkeiten entledigt ) und macht weiter.


    Ein absolut normales Vorgehen, genau zu diesem Zweck hat man ja die Geschäftsform GmbH gewählt.

    Ein Ansatz für eine Strafanzeige fehlt hier völlig, sofern da nicht andere Umstände hinzukommen, wie Insolvenzverschleppung oder "Buchungstricks" etc.


    Mein Beitrag bei next4home ist noch drin .Ich hab ihn etwas geändert und meine Belege sind jetzt angekommen bei google.Next4home ist aber schon wieder bei 4,3,weil andere gestrichen wurden.Traurig.Das Angebot von next4home ist übrigens das Gleiche wie von EW,komisch

    Ich gehe davon aus, dass Dein Beitrag gelöscht wird, da Deine Erfahrungen sich gegen die "alte Firma" richten, du auf die "neue Firma" geschrieben hast. Das kann nicht gut gehen und google nicht zulassen.


    Wie ich geschrieben hat, wird die neue Firma die alte Büroausstattung, Werkzeug usw. beim Insolvenzverwalter aufgekauft haben ( für ein Apel und ein Ei wie man so schön sagt ) . Damit nutzt er dann natürlich auch die alten Vorlagen nur mit neuem Kopf usw.


    Das Thema Anzahlung ist Uralt und hat sooo einen Bart, wird auch von z.B. der Verbraucherzentrale immer wieder erwähnt und davor gewarnt. Bei einem "Vollhafter" wie z.B. bei mir kann man da schon eher in geringen Grenzen Anzahlungen leisten, jedoch nehmen wir z.B. auf bei Aufträgen von mehreren Zehntausend Euro nie mehr als 10 % ohne das der Kunde die Ware in Besitz hat.

    Es gibt unzählige Warnungen im Netz von seriösen Ratgebern, dass man stets nur Zahlungen gegen Bankbürgschaft leisten soll, wie z.B. hier beim Autokauf denn nur dann ist das gezahlte Geld sicher, ansonsten ist es ein "Roulettspiel" kann gutgehen oder auch nicht.


    Wie sagen wir als Händler, er wurde ausgenommen, jedoch nicht ausgeraubt oder betrogen . Es wurde keinerlei Zwang angewendet ( außer das das Geschäft sonst nicht zu Stande kommt natürlich und es wurde auch nichts versprochen was man nicht einhalten wollte. Wäre das Geschäft weitergelaufen wäre man möglicherweise eine wohlhabene GmbH geworden oder auch nicht. Nur wenn die letzte Absicht beweisbar dargestellt werden vermag, was nie der Fall ist, es sei denn eine Mitarbeiter sagt aus, der Geschäftsführer habe immer gesagt wir nehmen die Kunden jetzt richtig aus und machen dann zu, ist die Sache nicht angreifbar.


    Persönlich meine ich, es sollten gesetzliche Vorgaben bestehen, dass Anzahlungen grundsätzlich durch Bankbürgschaften abgesichert sein müssen, möglicherweise zusätzlich auch die Höhe sollte gesetzlich gedeckelt sein um derartiges zu vermeiden.

  • Ein absolut normales Vorgehen, genau zu diesem Zweck hat man ja die Geschäftsform GmbH gewählt.

    Ein Ansatz für eine Strafanzeige fehlt hier völlig, sofern da nicht andere Umstände hinzukommen, wie Insolvenzverschleppung oder "Buchungstricks" etc.

    Hier muss ich doch mal die GmbH (und andere Körperschaften) in Schutz nehmen. In aller Regel sind GmbHs seriös und werden nicht zur Abzocke von Endverbrauchern gegründet.


    Soweit das hier nachvollziehbar ist, war das Verhalten des alten Unternehmens zutiefst unseriös und deshalb erscheint es nicht unwahrscheinlich, dass das auch beim neuen Unternehmen so gilt. Leider haben es gerade die unseriösen Leute gut im Griff, sich an der Grenze der Legalität zu bewegen und sich nicht erwischen zu lassen. Ob man denen was kann, das werden wir hier auch nicht ausdiskutieren können, das muss die Zukunft zeigen.


    Aber auch ich bin der Ansicht, dass es angebracht ist, andere vor Wölfen im Schafspelz zu warnen. Nicht nur wegen der geprellten Endverbraucehr, sondern auch wegen dem Ruf seriöser Firmen. Und wenn sich jemand am Rande der Legalität bewegt, dann darf die Antwort auch am Rande der Legalität geschehen. D. h. man darf bei der "neuen" Firma nichts negatives reinschreiben, was die neue Firma nicht zu verantworten hat, man darf aber schon die Ähnlichkeiten zur Historie transparent machen.


    Mein Vorschlag: In einem eigenen Thread hier (nicht in dieser unübersichtlichen Diskussion) den Sachverhalt möglichst objektiv darzustellen (mit konkreten Beispielen) und dann bei Google die auffällige Ähnlichkeit nach hier zu verlinken. |__|:-)

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Hier muss ich doch mal die GmbH (und andere Körperschaften) in Schutz nehmen. In aller Regel sind GmbHs seriös und werden nicht zur Abzocke von Endverbrauchern gegründet.


    Soweit das hier nachvollziehbar ist, war das Verhalten des alten Unternehmens zutiefst unseriös und deshalb erscheint es nicht unwahrscheinlich, dass das auch beim neuen Unternehmen so gilt.

    Ich möchte gern festhalten, dass ich nie gesagt habe, dass das Verhalten unseriös war oder ist. Ganz im Gegenteil hatte cih geschrieben das häufig 1 € oder 100 € GmbH`s gegründt werden und derartig verfahren.


    Ich finde es nicht gut und nicht richtig, es ist aber normalerweise nicht unseriös und schon gar nicht Strafbar.


    Der Kunde als vollmündiger Bürger muss, nach Auffassung des Gesetzgebers ( was ich ja ebenfalls bemängele ) selbst für die Sicherheit seiner Zahlung Sorge tragen.

  • Ich schaue schon auf das Kürzel und mache mir Gedanken ob ich eine Firma nehmen möchte die für nichts haften mag. Eine GmbH und Co.KG schließe ich von Haus aus aus. Bei einer GmbH kann man im Bundesanzeiger so manche interessante Information herauslesen. Das gibt zwar keine Garantie, aber man kann davon ausgehen, wenn eine GmbH schon länger besteht, dass sie wahrscheinlich gesund ist.

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,

  • Meiner Meinung nach hat die Gesellschaftsform zwar im Fall einer Insolvenz durchaus Bedeutung, nicht aber bei der Auswahl des Partners für den Einbau eines BHKW. Unser Heizungsbauer hat seinen Betrieb auch in einer GmbH. Aber erstens haben wir diesen HB zu dem Zeitpunkt schon seit neun Jahren (seit Bau unseres Hauses) gekannt und ihm vertraut. Und zweitens hat er keine Vorkasse verlangt, sondern seine Rechnungen – wie das üblich ist und sich auch so gehört – nach Baufortschritt gestellt. Das ist es, worauf es ankommt. Ich habe jedenfalls schon zahlreiche Handwerker-Aufträge – sogar im sechsstelligen Bereich – vergeben, ohne dabei je nach der Gesellschaftsform des Betriebes gefragt zu haben.


    Es ist hier schon X-mal gesagt worden, aber nochmal: Wenn man eine Investition im mittleren fünfstelligen Bereich plant, muss man


    1) sich vor Vertragsabschluss über den Partner kundig machen: Beim örtlichen HB geht das über Erfahrungen anderer bei Projekten in der Nachbarschaft. Überregionale Firmen würde ich grundsätzlich nur dann wählen, wenn ich in meiner Region keinen geeigneten Partner finde. Aber wenn man schon mal mit einer überregionalen Firma zu tun hat (für die m.E. die Gesellschaftsform der GmbH absolut normal ist) und vor Ort keine Auskünfte oder Erfahrungen vorliegen, hilft halt nur das Internet. Was EW betrifft, so konnte jeder, der des Lesens kundig war, bereits Jahre vor der Insolvenz einschlägige Berichte und Erfahrungen in diesem Forum finden (wenn nicht direkt, dann über Mutter Google) und sich danach selbst ein Bild von dieser Firma und ihren Praktiken machen. Dass es sich dabei um eine GmbH handelte, war allerdings zu keinem Zeitpunkt Gegenstand einer Diskussion – da war alles andere wichtiger.


    2) bei den finanziellen Fragen dieselbe Sorgfalt walten lassen, die man bei mittleren fünfstelligen Beträgen sonst auch anwendet. Und dazu gehört halt auch, Vorkasse in solcher Höhe a) grundsätzlich nicht zu akzeptieren oder b) wenn das ausnahmsweise absolut unvermeidlich ist, dann wenigstens nur nach Aushändigung (nicht Ankündigung!) einer schriftlichen Bankbürgschaft. Dazu muss man m.E. kein Kaufmann sein (bin ich auch nicht), beim Kauf z.B. eines hochwertigen Gebrauchtwagens würde man das doch auch nicht anders machen.


    Und das ist schon alles. Eine Insolvenz muss man meiner Meinung nach bei einem Betrieb, dem man ansonsten vertraut, nicht von vornherein einkalkulieren. Sofern es aber doch geschieht, wird man in aller Regel auch bei einer Personengesellschaft nur wenig von seinem Geld wiedersehen – und das, wenn überhaupt, erst nach Jahren. Die Insolvenz von EW hat hier im Forum meines Wissens auch keiner erwartet, GmbH oder nicht – das war nach meiner Erinnerung so ungefähr das einzige, wovor im Zusammenhang mit dieser Firma nicht gewarnt wurde.


    Denjenigen, die von EW hereingelegt wurden, nützen diese Erkenntnisse jetzt nichts mehr, da kann man nur sein Beileid aussprechen. Ob dabei auch Betrug im Spiel war, muss der Staatsanwalt klären. Dass eine Nachfolgefirma für einen insolventen Betrieb mit weitgehend identischem Personal (insbesondere auf der Führungsebene) ein "G'schmäckle" hat, da sind wir uns wohl einig. Aber mehr als ein "G'schmäckle" ist es halt nicht, und ein "G'schmäckle" allein ist keine juristische Kategorie.


    Ich stimme meinen Vorrednern zu: Es hat absolut keinen Zweck, auf der Website der Nachfolgefirma Kommentare zu Praktiken des insolventen Vorgängers zu hinterlassen. Wenn es Erfahrungen mit der Nachfolgefirma gibt (egal ob positiv oder negativ), dann gehören die dahin und nur die. Wenn die Nachfolgefirma beispielsweise den geprellten Kunden der Vorgängerin Unterstützung anbietet (wie das ja anscheinend der Fall ist), so könnte man dieses Angebot im direkten Kontakt ausloten und anschließend – völlig legal – eine auf diesem Gespräch und dessen Ergebnissen basierende Bewertung zum Verhalten der Nachfolgefirma abgeben. Aber alles andere solltet Ihr den Rechts- und Staatsanwälten überlassen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Danke bluwi,ich brauche tatsächlich keine rechtlichen Einweisungen der betrügerischen ,alten Firma und keine Rechte der Neuen.Ich weiß selbst,dass wir uns hätten absichern müssen.Aber Fakt ist nun mal ,dass wir geschädigt wurden und ,dass wir wahrscheinlich nichts zurück bekommen,aber ich möchte,dass nicht noch andere Schaden nehmen und dafür werde ich alles tuen.Next4home macht das gleiche Spiel und ich hoffe für andere,dass das gestoppt wird.Ich hoffe,dass der genannte Anwalt das in die Öffentlichkeit bringt und die “Rechte” der neuen Firma interessieren mich gar nicht .Wir haben das ganze Geld verloren.Das haben wir abgeschrieben.Aber man MUSS verhindern,dass das anderen passiert.

  • Danke bluwi,ich brauche tatsächlich keine rechtlichen Einweisungen der betrügerischen ,alten Firma und keine Rechte der Neuen.Ich weiß selbst,dass wir uns hätten absichern müssen.

    Sorry, ich steh doch ganz auf Deiner Seite und wollte Dich auch nicht "einweisen". Ich wollte nur einen Weg diskutieren, wie Du und Deine Mitgeschädigten den berechtigten Unmut artikulieren könnt, ohne dass die neue Firma das wieder beseitigen kann.

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.