@ Dachsfan.... solltest du mal keine Lust mehr auf BhkW`s haben. Komm zu dem Inkasso bei dem ich beschäftigt bin. Es reicht bei uns für dich auf jeden Fall zur Fachkraft.
Danke, hatte "Recht" auf zwei Meisterschulen, wenn auch nur die Grundlagen. Aber als selbstständiger Handwerksmeister arbeitet man sich, auch durch Lehrgänge automatisch in den Bereich ein. Danke für Deinen netten Beitrag.
Nur an den Formulierungen müssen wir noch arbeiten.
Ja, wir sind ja hier in einem Forum und ich habe versucht dem Kollegen klar zu machen, dass die Tatsache das die gleichen Personen in der neuen Firma sind, absolut unrelevant ist. Offensichtlich oder möglicherweise sieht der Kollege aber hierin eine "Straftat", was für mich natürlich absolut nicht nachvollziehbar ist.
In den Meisterschulen wurde immer unterrichtet, eine GmbH wird eingerichtet wenn niemand für "das Tun" haftbar gemacht werden soll. Da steckt nichts drin ( niemand haftet ) nur die leere Hülle in der man einige Euro eingelegt hat.
Das man hier ohne Sicherheiten der GmbH in Vorleistung Geld überwiesen hat ......