Vitovalor von EW Energy World nur halb fertig, jetzt Insolvenz

  • Ob eine Strafanzeige Sinn macht, prüft unser Anwalt.

    Ich würde nie auf die Idee kommen, einen Anwalt dies prüfen zu lassen. Denn dafür ist die Staatsanwaltschaft da, zu prüfen ob es einen hinreichenden Tatverdacht gibt, wenn ja wird die Ermittlung aufgenommen.


    Selbstverständlich kann jedermann einen Strafantrag stellen, kostenlos und formlos. Nur immer bei der Wahrheit bleiben !

    Üblicherweise macht man das per De mail.

  • Hallo Foris

    Dazu passiert meiner Meinung nach auf Google bei den Bewertungen merkwürdiges. Negative Bewertungen verschwinden und neue ganz tolle kommen dazu. Das sieht schon sehr komisch aus.


    Das verstehe ich auch nicht, meine Frau ist sogar von Google angeschrieben worden,

    es wäre zu negativ, es gingen Beschwerden ein,


    einfach unvorstellbar.


    gruss gerd

  • Das verstehe ich auch nicht, meine Frau ist sogar von Google angeschrieben worden,

    es wäre zu negativ, es gingen Beschwerden ein, einfach unvorstellbar.

    Kann ich mir absolut nicht vorstellen und wäre so auch nicht zulässig.


    Eine Bewertung darf keinesfalls unwahr und nicht beleidigend sein, wie man sieht werden die Bewertungen vom Inhber kommentiert und dieser darf sich bei google auch über Bewertungen beschweren und wenn diese unwahr oder beleidigend sind müssen diese von google entfernt werden. Das ist deutsches Recht und nicht auf googels Mist gewachsen.


    Im übrigen ist es nicht verboten und auch nicht unseriös eine insolvente Firma aufzukaufen und das Personal zu übernehmen.

  • Hallo Dachsfan

    habs hier reinkopiert


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir erhielten eine Beschwerde im Hinblick auf den folgenden von Ihnen verfassten Inhalt auf Google und bitten Sie um Ihre Mithilfe.

    **********

    Leider von mir keine gute Bewertung. Warteten ein Jahr auf den Einbau vergebens und mussten den gesamten Betrag überweisen. Obwohl im Februar die Firma bereits insolvent war wurde die zweite Rate noch eingefordert und ein neuer Einbautermin genannt der nicht eingehalten wurde. Es kam der Brief des Insolvenzverwalters. Mit der Hoffnung noch Geld zurück zu bekommen. Keine Empfehlung wert!

    https://www.google.com/maps/pl…2Fg%2F11rfm4yqxb?hl=de-DE

    Der Beschwerdeführer behauptet, dieser Erfahrungsbericht verletze ihn in seinen Rechten. Einen Auszug aus der Beschwerde fügen wir dieser Nachricht als PDF bei bzw. unter dieser Nachricht an.

    Wir bitten Sie nun innerhalb von sieben (7) Kalendertagen darzulegen, inwiefern die vom Beschwerdeführer behauptete Rechtsverletzung nicht vorliegt.

    Google begrüßt ehrliche und unvoreingenommene Erfahrungsberichte. Bitte beachten Sie, dass Google aber als Dienstanbieter die Hintergründe des Inhalts nicht kennt. Wir bitten Sie daher freundlich, die Angaben Ihrer Erfahrungsberichts sowie die Hintergründe wie insbesondere den Zeitraum, in dem Sie die beschriebenen Erfahrungen gemacht haben, möglichst konkret darzulegen. Bitte gehen Sie dabei auch explizit auf die einzelnen Punkte des Beschwerdeführers ein und schicken Sie uns Nachweise. Dies können je nach Leistung z.B. Rechnungen, Lieferscheine, Terminkarten, Eintragungen auf Bonuskarten, Rezepte oder ähnliche Nachweise sein. Es steht Ihnen dabei frei, bestimmte Informationen zu schwärzen, bevor Sie uns diese Dokumente senden. Die zur Verfügung gestellten Informationen werden wir dann gegebenenfalls an den Beschwerdeführer übermitteln, damit dieser dazu Stellung nehmen kann.

    Bitten antworten Sie auf diese Email, damit wir den Fall weiter prüfen können.

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    Weiterführende Hinweise:

    Sofern der Beschwerdeführer behauptet, Sie seien nie Kunde, Patient etc. gewesen bzw. ihm nicht bekannt, möchten wir Sie bitten, uns Ihren richtigen Namen mitzuteilen und uns ggf. Nachweise für die tatsächlichen Hintergründe Ihres Erfahrungsberichts zu übermitteln, soweit solche vorliegen (vgl. BGH, Urt. 01.03.2016, VI ZR 34/15).

    Mit der Übermittlung Ihrer Stellungnahme an uns willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Stellungnahme einschließlich ggf. überlassenen Nachweise ohne weitere Bearbeitung an den Beschwerdeführer übermitteln. Soweit die Informationen, die Sie an uns übermitteln, sensible Informationen wie zum Beispiel Angaben über Ihre Gesundheit enthalten, umfasst Ihre Einwilligung auch die Weitergabe dieser Informationen an den Beschwerdeführer.

    Sofern Sie eine Stellungnahme nicht abgeben möchten, können Sie den von Ihnen verfassten Inhalt auch entsprechend editieren oder entfernen.

    Sollten wir innerhalb von sieben (7) Kalendertagen keine Antwort von Ihnen erhalten, Sie keine konkreten Hintergründe für Ihren Erfahrungsbericht mitteilen bzw. keine Nachweise überlassen oder einer Weiterleitung Ihrer Stellungnahme und ggf. überlassener Nachweise widersprechen, werden wir Ihren Erfahrungsbericht unter Umständen leider entfernen müssen (vgl. BGH, Urt. 25.10.2011, VI ZR 93/10 und Urt. 01.03.2016, VI ZR 34/15). Wir sind daher auf Ihre geschätzte Mithilfe angewiesen.

    Bei rechtlichen Fragen zu dieser Benachrichtigung können Sie sich an Ihren Rechtsbeistand wenden.

    ***********************Beschwerde*****************************

    Die Verfasserin der Rezension unterstellt hier, dass die Next4Home seit Februar insolvent sei. Die Firma Next4Home wurde erst zum Mai 2021 gegründet. Demnach:

    Hnadelt es sich hier um eine falsche Tataschenbehauptung in der Bewertung. Dies ist, selbst wenn es sich nur um kleinste Lügen handelt, von der Meinungsfreiheit nicht



    gruss gerd

  • gerdibub

    Genau das Gleiche habe ich auch bekommen .Ich soll nicht behaupten,dass EW und Next4home das Gleiche sind.Habe meine Aussagen nochmal bekräftigt und Kopien aus northdata und Nachweise aus dem Impressum von Next4home ,dass gute Bewertungen von eigenen Partnern kommen,geschickt an removals Google ,kommt immer wieder zurück .Das Hilfsangebot von Next4home ist das Gleiche wie von Energy World.18.000 + 6000 zahlen.Kommt angeblich auf Treuhandkonto.Der GF ist der Gleiche,die Mitarbeiter die Gleichen,der Firmensitz der Gleiche,die Methoden die Gleichen.Ich habe auch mit dem o.g Anwalt gesprochen und online Strafanzeige gestellt.Eine Klage für die 1.Instanz gegen den Verbundvertrag der PDS Bank könnte erfolgversprechend sein,aber

    kostet erstmal 4000-5000 Euro.Wir überlegen das noch.

    V.G

  • Hallo Simone


    Auf Google Ich habe garnicht drauf geantwortet, wei die es eh nicht lesen.


    meine Frau hat next 4 home Nr. angerufen mit dem Hilfsangebot, , war ein Herr Thomas Brandis am Telefon, der behauptet Felsenfest, die Firma hat nur das know how gekauft, und hat keine Verbindung dazu,und jetzt kommt der Hammer, er kommt am 26.08.2021 persönlich bei uns vorbei, sind immerhin 500km Köln-Ingolstadt und will mit uns einen Weg aufzeigen um für uns eine Lösung suchen, natürlich mit rücknahme der google bewertung.


    das wird wirklich spannend, ( zumal wir ja schon eine neu heizung bekommen von einer anderen firma

    ende sept.)

    ich will die 37 000,-€ zurück ganz einfach, das werde ich Ihm auch sagen.


    gruss gerd

  • Ich soll nicht behaupten,dass EW und Next4home das Gleiche sind

    Formaljuristisch ist es halt nicht das gleiche. Eine Körberschaft hat ein eigenes "ich", selbst wenn es ein Zwilling ist. Ein Zwilling kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, was der andere verbrochen hat.


    Wenn man das erreichen möchte, was mit den Kommentaren angesprochen wird, dann kann man nur sagen das und das und das sieht gleiche aus wie bei x y z . Ob man dann in einem Google-Kommentar noch die "Vergehen" des Zwillings listen darf, halte ich für zweifelhaft, aber man könnte einen Link legen, wo man zu x y z was findet.

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Die Verfasserin der Rezension unterstellt hier, dass die Next4Home seit Februar insolvent sei. Die Firma Next4Home wurde erst zum Mai 2021 gegründet. Demnach:

    Hnadelt es sich hier um eine falsche Tataschenbehauptung in der Bewertung. Dies ist, selbst wenn es sich nur um kleinste Lügen handelt, von der Meinungsfreiheit nicht

    Next4home ist hier absolut im Recht. Eine andere GmbH ist als eine andere Firma Pleite gegangen, die in Deiner Bewertung gemeint ist.


    Du schreibst aber eine Bewertung einer anderen Firma, die nicht identisch ist mit der Pleitefirma eine schlechte Bewertung ohne dort Kunde gewesen zu sein. Dies ist natürlich unzulässig.

    Die können Dich verklagen, dass google das entfernen muss ist dich logisch, dass hatte ich bereits geschrieben.

  • Auf Google Ich habe garnicht drauf geantwortet, wei die es eh nicht lesen.


    ich will die 37 000,-€ zurück ganz einfach, das werde ich Ihm auch sagen.

    Selbstverständlich liest google Deine Antwort und bewertet diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.


    Sagen kannst Du ihm das ja, aber ob es etwas nutzt ...... :/


    Größere Beträge zahlen wir ausschließlich gegen eine Sicherheit.


    Wir als Firma und Auftragsnehmer arbeiten für GmbH`s nur gegen Vorkasse oder Sicherheit. Es ist nicht selten, dass jemand eine GmbH gründet und nur 100 € als Kapital in diese einlegt. Selbstverständlich kann diese GmbH Verträge abschließen und Anzahlungen einnehmen, wenn Insolvenz angemeldet wird und es ist kein Geld da, hast Du keine Möglichkeit etwas zu bekommen. Ist doch logisch oder ?

  • freilich für aussenstende ist es eine andere Firma,

    aber wenn man die struktur anschaut sind es wieder die selben,

    So ist das bei GmbH Firmen nun einmal.


    Was sollen denn Deines Erachtens die Leute machen, die im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung sich spezialisiert haben?


    Du solltest versuchen zu akzeptieren, dass es eine absolut andere Firma ist. Das mag schwer sein, aber so sind die Tatsachen.


    Alles was Du weißt, auch hier aus dem Forum kannst Du der Staatsanwaltschaft schreiben und Strafantrag stellen. Nach einigen Monaten kannst Du wieder hinschreiben und Akteneinsicht beantragen, dort liest Du dann ob und was Ermittlungen ergeben haben, bzw. wie der Sachverhalt dort beurteilt wurde.


    Ich hatte Dir ja bereits mal einige Ratschläge gegeben zu der "letzten Zahlung" die wohl angeblich die neue Firma erhalten hat. Du solltest dies der Staatsanwaltschaft mitteilen und deine Bank bitten Dir den genauen Kontoinhaber zu nennen. Über den Insolvenzverwalter kannst Du Gegenprüfen lassen ( kostenlos ) ob die Kontonummer der alten GmbH gehört oder nicht.


    Eine Rückmeldung habe ich nicht erhalten, oder habe ich diese übersehen ( überlesen ? )

  • Hallo Dahsfan


    Danke für Deine aw,

    ja sicher er ist ein neue Firma. ganz Klar


    Ich habe schon Strafanzeige gestellt, gegen EW E.W. und gegen die beiden damaligen GF

    der EW Ernerg World.


    Vom Insolvenzverwalter habe ich diesbezüglich keine Auskunft bekommen er hat erst letzte woche geantwortet:

    ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage. Da sich für Sie Herr Rechtsanwalt ******* bestellt hat, sind wir aus standesrechtlichen Gründen gehalten lediglich mit Ihrer anwaltlichen Vertretung zu korrespondieren. Ich darf Sie insofern bitten, sich mit Ihren Fragen an Herrn Rechtsanwalt ******** zu wenden.

    Aber:

    Da der Fall bereits durch meinen bestellten RA abgeschlossen ist, erhalte ich keine antwort mehr.

    er hat lediglich die Forderung an denn Insolvenzverwalter angemeldet , und dass wars.


    die Bank verweigert mir die Auskunft der Kontodaten


    Ich habe auch die beiden Banken angeschrieben, am 01.08.2021 --bis jetzt keine antwort.


    Die beiden GF habe ich angeschrieben, sie wollen mir bitte die 19 000,.-€ zurück überweisen.

    ich habe auch die Mahnbescheide schon zuhause, muss mich noch reinlesen.


    Schreiben von deren Anwälte mit Einschreiben erhalten.


    "Hiermit teilen wir Ihnen mit,dass wir die von Ihnen geltendgemachten Ansprüchen in vorbezeichneter Angelegenheit dem Grunde und der Höhe nach im vollen Umfang zurückweisen.

    Der von Ihnen vorgetragene Sachverhalt trägt für sich alleine keinen Anspruch sondern beschrängt sich vielmehr auf ein bloss pauschales und unsupstantiiertes Vorbringen

    Mit freundlichen kollegialen Gruss"


    Ich will nicht alles hier immer reinschreiben ( meine Frau hält mich schon für Paranoid)

    es ist ja ein Forum für funktionierenden Geräten.

    und da bin ich ja noch ein Stück weit weg.


    noch ein schönes we gruss gerd

  • Hallo Dahsfan


    Vom Insolvenzverwalter habe ich diesbezüglich keine Auskunft bekommen .... Da der Fall bereits durch meinen bestellten RA abgeschlossen ist, erhalte ich keine antwort mehr.

    In einem solchen Fall muss man dem Insolvenzverwalter diesen Sachverhalt vortragen und ihm schreiben, dass kein Mandat mehr besteht. ( riechen kann er das ja nicht )

    Dann muss er Dir Auskunft geben. Ansonsten z.B. Beschwerde an die Anwaltskammer über den Insolvenzverwalter etc.

    die Bank verweigert mir die Auskunft der Kontodaten


    Ich habe auch die beiden Banken angeschrieben, am 01.08.2021 --bis jetzt keine antwort.

    Es stellt sich die Frage, wie Du angefragt hast. Du musst den Grund Deiner Anfrage mitteilen und bekommst dann in der Regel von Deiner Hausbank auch eine Auskunft. Wenn nicht Beschwerde beim Geschäftsführer der Bank, wenn dort auch nicht Beschwerde bei der BaFin ( Aufsichtsbehörde der Bank )


    Ich habe auch die beiden Banken angeschrieben, am 01.08.2021 --bis jetzt keine antwort.

    Keine Ahnung was Du unter "beide Banken" verstehst. Auskunftsrecht in Begründetem Fall hast Du nur gegen Deien Hausbank, d.h. die Bank von der Du das Geld geschickt hast. Diese ist verpflichtet Dir eine vollständige Auskunft, wenn auch nicht kostenlos zu geben. Kosten entstehen in der Regel bis zu 20 €.


    Die beiden GF habe ich angeschrieben, sie wollen mir bitte die 19 000,.-€ zurück überweisen.

    ich habe auch die Mahnbescheide schon zuhause, muss mich noch reinlesen.

    Schreiben von deren Anwälte mit Einschreiben erhalten.

    Im Moment sehe ich keinen Grund das Du substantiert Forderungen stellen kannst. Hier ist jedes Geld das Du investierst "in die Tonne geworfen". Ohne zu wissen ob Dein Geld an die insolvente Firma gegangen ist oder nicht, kannst Du doch keien Forderungen stellen. Sollte das Geld an die insolvente Firma gegangen sein und Du wirklich keinerlei Sicherheit bekommen hast ( Sicherungsschein etc. ) dann ist es in der Insolvenzmasse. Das würde bedeuten das Dein Geld weg ist.

    es ist ja ein Forum für funktionierenden Geräten.

    und da bin ich ja noch ein Stück weit weg.

    Bisher war das Forum eher für defekte Geräte warum nicht auch für nicht gelieferte Geräte.

    Kann mir nicht vorstellen, dass da jemand etwas gegen hat.


    Fazit: Du selbst musst Ermitteln, für Dich wird das niemand machen. Auch die Staatsanwaltschaft liest sich nur das durch was ihr "wie fertig gebratene Bratwürste" vorgelegt wird. Da muss wirklich schon ein konkreter Tatverdacht bestehen, bevor die ermitteln dürfen.

    Eine Ermittlung ohne ausreichenden Verdacht ist der Staatsanwaltschaft ausdrücklich verboten. ( § 152 und § 170 StPO )

    Bei nur Geringfügigkeit wird in der Regel nach § 153 StPO die Ermittlung eingestellt, gern will man auch nicht ermitteln und beschränkt sich, wenn nicht "gut vorermittelt wurde" auf die Einstellung unter Bezugnahme des §153 StPO und zu ist die Akte.


    Also ist es wichtig, dass DU ermittelst und alle Sachverhalte sachlich zusammenträgst und unter Angabe des Aktenzeichens der Staatsanwaltschaft diesen die neuen Sachverhalte vorträgst, dies ist auch möglich wenn die Akte geschlossen wurde. Geöffnet wird die Akte jedoch nur bei objektiven vorliegen eines Tatverdachtes.


    Die Tatsache das die Mitarbeiter Personenidentisch sind, interessiert keine Sau.


    Nochmals: Das Legalitätsprinzip aus § 152 Abs. 2 und § 170 Abs. 1 der Strafprozessordnung ( StPO ) verpflichtet die Staatsanwaltschaft bei Vorliegen eines Anfangsverdachtes Ermittlungen durchzuführen und gegebenenfalls Anklage zu erheben.

    D.h. kein objektiver Anfangsverdacht = keine Ermittlung.


    Bis jetzt hast Du keine Grund genannt der auch nur Ansatzweise einen Tatverdacht sein könnte.

    Sollte Dein Geld tatsächlich an die neue Firma gezahlt worden sein, wäre das einer, wenn Du beweisen kannst das Du an die neue Firma zahlen solltest. ( Strafrechtlich )


    Ansonsten kannst Du natürlich von der neuen Firma Dein Geld zurückfordern, nach Fristablauf auch mit Mahnbescheid. ( Zivilrechtlich gesehen )


    Halte Zivilrecht von Strafrecht stets getrennt, da das eine mit dem anderen nichts zu tun hat.

  • @ Dachsfan.... solltest du mal keine Lust mehr auf BhkW`s haben. Komm zu dem Inkasso bei dem ich beschäftigt bin. Es reicht bei uns für dich auf jeden Fall zur Fachkraft. ;)

    Die Tatsache das die Mitarbeiter Personenidentisch sind, interessiert keine Sau.

    Nur an den Formulierungen müssen wir noch arbeiten. :D

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,