Vitovalor von EW Energy World nur halb fertig, jetzt Insolvenz

  • ...Wir haben das ganze Geld verloren.Das haben wir abgeschrieben.Aber man MUSS verhindern,dass das anderen passiert.

    Das sollte niemanden passieren, wie ich bereits geschrieben habe, sehe ich auch politischen Handlungsbedarf bzw. des Verbraucherschutz an dem ich mich an Deiner / Eurer Stelle wenden würde.


    Leider hat man von dieser "Kontosache" nichts gehört, dass wäre der einzige mir bekannte "Hebel" wo man viel auch für die anderen Geschädigten etwas erreichen könnte.


  • Guten Tag zusammen,


    wir, die Kanzlei Hoppe, suchen Informationen dazu, wie etwaige Darlehensverträge (insbesondere bei der DKB) durch die Mitarbeitenden der EW Energy World GmbH "vermittelt" wurden. Wer uns diesbezügliche Inforamtionen liefern kann, darf sich gerne unter info@hoppe-recht.de melden.


    Vielen Dank im Voraus!


    MfG


    RA Plietzsch

  • Hallo zusammen,

    hab auch eine Anzahlung über 17500€, im April diesen Jahres geleistet. Zwei Wochen später war E.W. Insolvenz.

    Die Nachfolger von E.W., Next4Home bieten ja Hilfe an. Zitat aus dem Website: "„WIR HABEN BESCHLOSSEN, NACH UNSEREN MÖGLICHKEITEN ZU HELFEN“.

    Meine Frage in die Runde: Hat jemand schon Erfahrungen damit und wenn ja wie sieht es aus?

    Und was würdet Ihr mir Empfehlen, wenn ich weiterhin Viessmann einbauen möchte?

    Vielen Dank

  • Hallo zusammen


    nachdem jetzt einige Zeit ins Land gezogen ist gebe ich mal eine kleines update,

    Strafanzeige gegegen den ehemaligen Geschäftsführer der Firma Energie-World.


    Beschluss des Landgerichts Köln vom 2. Dezember 2021, in welchem das schriftliche Vorverfahren angeordnet wird.

    Es wird also vorerst keine mündliche Verhandlung geben.



    Die Gegenseite hat nun rund zwei Wochen Zeit, um ihre Verteidigungsabsicht anzuzeigen und dann weitere zwei Wochen für die Klageerwiderung.


    1.die Beklagten zu verurteilen, als Gesamtschuldner, an den Kläger Schadenersatz in

    Höhe von 38.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen

    Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen,

    2. den Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen;

    3. das Urteil -notfalls gegen Sicherheitsleistung- für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

    Es wird angeregt, das schriftliche Vorverfahren anzuordnen. Insoweit wird beantragt,

    die Beklagten für den Fall der Versäumung der Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft

    oder des Anerkenntnisses durch Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil im

    schriftlichen Verfahren zu verurteilen.


    Begründung: xxxxxxxxxxxxxxx schreib ich jetz nicht rein, sind die ganzen Posten aufgezählt

    Anzahlung, etc.



    ja mal sehen was dabei noch rauskommt.



    gruss gerd

  • Nachdem am 01. Mai 2021 über das Vermögen der in Köln ansässigen EW Energy World GmbH das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet und infolgedessen vielen Kunden mitgeteilt wurde, dass keine weitere Leistung seitens der EW Energy World GmbH erfolgen werde, stellt sich für viele die Frage: Bleibe ich auf dem Schaden sitzen oder gibt es die Möglichkeit ein Teil des Geldes wiederzubekommen?


    Eines vorweg: Die EW Energy World GmbH scheidet aufgrund der Insolvenz als taugliche Anspruchsgegnerin aus. Auch eine Anmeldung zur Insolvenztabelle erscheint nach derzeitigen Erkenntnissen nicht als zielführend, da die Insolvenzmasse bei weitem nicht ausreicht, um sämtliche Gläubiger zu befriedigen.


    Aus einer Vielzahl an Gesprächen mit Geschädigten wissen wir, dass schwerpunktmäßig drei Konstellationen am häufigsten vorkommen:


    1. Sie haben bereits eine Anzahlung für die erwartete stromerzeugende Heizungsanlage geleistet, jedoch wurde eine solche weder geliefert noch eingebaut?

    In diesem Fall ist Ihnen somit ein Schaden in Höhe der geleisteten Anzahlung entstanden.

    Hier gilt es zu prüfen, ob die Möglichkeit einer persönlichen Haftung der damaligen Geschäftsführer der EW Energy World GmbH besteht. Grundsätzlich liegt es gerade in der Natur der Sache einer GmbH, dass die Haftung lediglich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Allerdings haften die Geschäftsführer einer Gesellschaft auch Dritten gegenüber mit ihrem Privatvermögen, wenn ein Fall der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gem. § 826 BGB vorliegt. Ein solcher kann beispielsweise vorliegen, wenn die Geschäftsführer wissen oder wissen müssen, dass die Durchführbarkeit des Vertrages bei Vorleistungspflicht des Vertragspartners durch Überschuldung der Gesellschaft von vornherein schwerwiegend gefährdet ist.


    2. Wie auch in der obigen Fallkonstellation haben Sie eine Anzahlung im Hinblick auf die erwartete stromerzeugende Heizungsanlage geleistet und zu diesem Zwecke bei Vertragsschluss ein Darlehen aufgenommen?

    Hier stellt sich die entscheidende Frage, ob der Vertrag mit der EW Energy World GmbH über den Einbau der Heizungsanlage und der Darlehensvertrag verbundene Verträge im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB darstellen. Sofern dies der Fall ist, besteht die Möglichkeit einer weiteren Darlehensrückzahlung die Einwendung des § 359 Abs. 1 S. 1 BGB entgegenzuhalten, wodurch die weitere Rückzahlung verweigert werden kann. Außerdem ist in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob bereits gezahlte Darlehensraten gem. §§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1, 813 BGB zurückzufordern sind.


    3. Bei Ihnen wurde zwar eine Heizungsanlage durch die EW Energy World GmbH eingebaut, allerdings fehlt der Anschluss, um den erzeugten Strom in das Stromnetz einzuspeisen oder Wartungsverträge können nicht mehr erfüllt werden?

    Auch hier haben Sie im Hinblick auf etwas gezahlt, was von der EW Energy World GmbH nicht geleistet wurde und mithin ist ein Schaden entstanden. Parallel zur ersten Fallkonstellation gilt es hier zu prüfen, inwieweit Schadensersatzansprüche gegen die ehemaligen Geschäftsführer gem. § 826 BGB bestehen. Dabei gilt es insbesondere zu klären, ob seitens der EW Energy World GmbH überhaupt die nötigen Vorkehrungen getroffen waren, um die Verträge planmäßig zu erfüllen.


    Auch stehen wir momentan mit dem damaligen Treuhänder in Kontakt und prüfen, inwieweit diejenigen Kunden, die gegen Zahlung eines Aufpreises i.H.v. 5.500,00 EUR eine Heizungsanlage eingebaut bekamen, Ansprüche gegen die Parteien geltend machen können.


    Sie finden sich in einer der oben genannten Fallkonstellationen wieder oder sind der Auffassung ebenso von der EW Energy World GmbH geschädigt worden zu sein?


    Dann kontaktieren Sie uns gerne und gemeinsam prüfen wir, ob Ihr Schaden zu minimieren oder sogar zu kompensieren ist.


    E-Mail: Info@hoppe-recht.de

  • Auf der Suche nach Informationen zur Firma next4home bin ich auf dieses Forum gestossen. Unsere heutige Erfahrung: Bei einem Beratungstermin zum Thema Brennstoffzellenheizung (wir haben bereits eine Erdgasheizung und überlegen auf Brennstoffzelle umzusteigen) erzählte uns der Mitarbeiter von next4home, die KfW Förderung für den Einbau solcher Heizungen sei Ende Januar abgelaufen und wir könnten aber hier und jetzt sofort mit ihm den KfW Antrag ausfüllen, da next4home noch ein kleines Kontingent bei der KfW habe, die Firma also trotz Ablauf noch Anträge einreichen dürfe, es aber keinerlei freie Termine zum Ausfüllen für einen anderen Tag gebe. Es gebe keine Möglichkeit, das Antragsformular für die KfW oder anderes Informationsmaterial zum Thema Brennstoffzellenheizung auszuhändigen, wir könnten uns ja auf der Homepage erkundigen. Aber ohne das sofortige Ausfüllen und Unterschreiben des KfW Antrages würden wir keine Förderung mehr bekommen und müssten die 50.000 komplett selbst aufbringen. Wir haben uns dann hier und jetzt sofort dagegen entschieden, ohne weitere Recherche etwas auszufüllen und zu unterschreiben. Diese Recherche hat bisher kein Ablaufdatum einer KfW Förderung für den Einbau von Brennstoffzellenheizungen in ein bestehendes Haus zutage gebracht und die häufigen Änderungen bei dieser Firma Mitte letzten Jahres sehen nicht positiv aus. Ich werde die Aussagen morgen bei der KfW prüfen und möglicherweise handelt es sich hier um Unwahrheiten, um Kunden vor Ort unter Zeitdruck zu setzen. Wenn dem so wäre, müsste man die Angebote zur Hilfe von next4home bezüglich EW Energie Kunden sehr kritisch sehen und möglicherweise wiederholt sich bei next4home demnächst, was bei EW Energie passiert ist. Es ist alles andere als seriös, Kunden zur sofortigen Antragstellung zu drängen, unabhängig davon, ob die Aussagen zum Ablauf nun korrekt sind oder nicht. Sofern hier die gleichen Personen wie bei EW Energie beteiligt sind, könnte die aktuelle Verhaltensweise dieser vielleicht bei noch laufenden Gerichtsverfahren mit einbezogen werden.

  • Au Backe, da hat next4home anscheinend die Corporate Culture der EW nicht nur unverändert übernommen, sondern sogar noch mal verfeinert. :vinsent:

    müssten die 50.000 komplett selbst aufbringen

    Fünfzigtausend? Euro? Für 'ne Brennstoffzelle (ich nehme an in der 0,75 kW-Klasse)? Da bleibt einem die Spucke weg. Selbst brutto vor Förderung ist das absoluter Wahnwitz. Die Kerle schlagen offenbar die komplette Förderung vorab auf den üblichen Preis drauf.

    Wir haben uns dann hier und jetzt sofort dagegen entschieden

    Das war mit Sicherheit das Beste was Ihr an dem Tag getan habt. :thumbup:

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Kurz zum Preis: die 50.000 sollten für eine Industriezelle sein, die bräuchten wir und der Preis sei all in. Über die KfW würden wir dann um die 24.000 erstattet bekommen. Das Verhalten des Beraters würde ich als unangenehm beschreiben, das war kein freundliches, offenes Beratungsgespräch. Ich hoffe, diese Informationen helfen den Geschädigten von EW Energie irgendwie weiter und drücke die Daumen!

  • Hallo Alice


    eine Industiezelle, ok --- weil sie von Viessmann keine Geräte mehr bekommen,


    Energie World ist auch nur Insovent worden weil Ihnen Viesmann die Kredtlinie von

    5 auf 1 milion gestrichen. worden ist. die armen.

    es war quasi eine Matarielle Insolvenz.




    gruss gerd

  • Hallo wie geht es den euch so als geschädigtenach den letzten Monaten


    Mich holt das leider immer wieder ein erst muss man beweisen das die Anlage


    auch Fachgerecht eingebaut wurde um weil wichtige Unterlagen Fehler.



    Dann kommt das Finanzamt und erklärt das wir doch kein Gewerbe haben und wir keine Steuern zurückbekommen



    Eine genetische Sanierung wird auch nicht anerkannt weil wir ja KFW bekommen



    Die Typen die uns die Anlage verkauft haben sind nicht haftbar zu machen läuft in Deutschland


    Aktuell muss man sich jetzt noch von der Politik anhören wieso man so doof ist und mit einer


    Gas Heizung Saniert hat. Am besten jetzt wieder 35000€ aufnehmen und eine Wärmepumpe


    Kaufen.


    Noch einer der den Eindruck hat er läuft gegen Windmühlen



    Wie geht es euch jetzt so mit der Anlage oder den Verfahren




    Gruß



    /\/\ario